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   FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99   

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https://dejure.org/2000,12432
FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99 (https://dejure.org/2000,12432)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.01.2000 - 2 K 2609/99 (https://dejure.org/2000,12432)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 2 K 2609/99 (https://dejure.org/2000,12432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für das Vorverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 77 Abs. 1 Satz 4; FGO § 137 Satz 1
    Sorgfaltspflichtverletzung; Widerspruchsverfahren; Kosten; Mitwirkungspflicht; Kindergeld - Kostenerstattung für das Vorverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung für das Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 10/87

    Notwendige Vertretung im Schwerbehinderten-Vorverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    Von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird Verschulden in diesem Zusammenhang als das Außerachtlassen der im Verwaltungsverfahren gebotenen Sorgfalt verstanden (vgl. zu § 63 SGB X : Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom8. Oktober 1987 9a RVs 10/87, SozSich 1988, 190, m.w.N.).

    Denn die grundsätzliche Kostenerstattungspflicht der Kindergeldkasse im Vorverfahren soll diese dazu bringen, mit Hilfe einer ausreichenden Aufklärungstätigkeit schon im ursprünglichen Verwaltungsverfahren eine zutreffende Entscheidung herbeizuführen (vgl. BSG, Urteil vom 8. Oktober 1987 9a RVs 10/87, a.a.O).

  • BVerwG, 22.07.1974 - VIII B 28.74
    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    In entsprechender Anwendung der Rechtsprechung zu § 137 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) könnte dem Kostenerstattungsanspruch allenfalls dann stattzugeben sein, wenn die Kosten bei pflichtgemäßer Erfüllung der der Behörde obliegenden Aufgaben vermieden worden wären (BFH vom 9. Dezember 1982 IV R 239/81, nv, juris unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 18. September 1975 VIII B 28/74 und vom 5. April 1977 VIII B 99/75, nv).
  • VG Berlin, 31.07.1998 - 20 A 455.96
    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    § 80 Abs. 1 Satz 4 VwVfG meine nicht den Fall, daß der Widerspruchsführer den Erlaß des Ausgangsbescheides schuldhaft verursacht hat (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31. Juli 1998, JurBüro 1999, 649).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    Denn auch ein rechtlich nicht ausgebildeter Laie handelt grob fahrlässig, wenn er eine eindeutig und unmißverständlich gestellte Frage nicht beantwortet(vgl. zu § 173 AO : Urteil des BFH vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454 , BStBl II 1992, 65 ).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 129.84

    Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Kostenerstattung - Vermeidbarkeit

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    cc) Für den im Verwaltungsverfahren geltenden § 80 VwVfG , dem § 63 SGB X und damit auch § 77 EStG nachgebildet ist, wird allerdings im Schrifttum und in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß das Verschulden in Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift nur einzelne, selbständig ausscheidbare Aufwendungen, die im Widerspruchsverfahren entstanden sind, betreffe, wie z.B. die Fahrtkosten des Vertreters der Ausgangsbehörde zu einem Beweistermin, der wiederholt werden muß, weil der Vertreter zu diesem Termin benötigte Unterlagen vergessen hat, oder die Kosten nicht erforderlicher Zeugenvernehmungen oder Sachverständigengutachten(vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. August 1987 8 C 129/84, NVwZ 1988, 249; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 5. Aufl. 1998, § 80 Rdn. 72).
  • BSG, 15.12.1987 - 6 RKa 21/87

    Erstattung - Kosten - Vorverfahren - Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    Schon das BSG hat zu § 63 SGB X ausgeführt, eine einheitliche Auslegung der gleichlautenden Kostenvorschriften sei nicht zwingend (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1987 6 RKa 21/87, SozR 1300 § 63 Nr. 12).
  • LSG Berlin, 22.03.1991 - L 1 An 7/91

    Vorverfahrenskosten; Nachentrichtungsverfahren; Mitwirkungshandlung ;

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    So trägt der Widerspruchsführer, wenn bisher unterbliebene Mitwirkungshandlungen in einem Widerspruchsverfahren wirksam nachgeholt werden, bei einem für ihn günstigen Ergebnis des Verfahrens dessen Kosten im allgemeinen - sofern er nicht ausnahmsweise für die Verzögerung einen triftigen Grund hatte - selbst(Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 22. Oktober 1987 12 RK 49/86, BSGE 62, 214; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 22. März 1991, L 1 An 7/91, nv, juris; Krasney in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 63 Rdn. 15).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 20/91

    Verwaltungsverfahren - Widerspruch - Kostenerstattung - Grund der abhelfenden

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    Zum selben Ergebnis kommt auch diejenige Ansicht, die der Auffassung ist, die Frage des "Erfolgreichseins des Widerspruchs" bedürfe dann einer Einschränkung, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein anderer Umstand, etwa die Erfüllung der Mitwirkungspflichten erst im Widerspruchsverfahren, und nicht der Widerspruch dem "Erfolg" rechtlich zurechenbar sei(BSG, Urteil vom 21. Juli 1992 4 RA 20/91, SozR 1300 § 63 Nr. 3; Schroeder - Printzen SGB X , 3. Aufl. 1996, § 63 Rdn. 16).
  • BSG, 22.10.1987 - 12 RK 49/86

    Nachentrichtung freiwilligr Rentenversicherungsbeiträge - Wirksamkeit einer

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    So trägt der Widerspruchsführer, wenn bisher unterbliebene Mitwirkungshandlungen in einem Widerspruchsverfahren wirksam nachgeholt werden, bei einem für ihn günstigen Ergebnis des Verfahrens dessen Kosten im allgemeinen - sofern er nicht ausnahmsweise für die Verzögerung einen triftigen Grund hatte - selbst(Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 22. Oktober 1987 12 RK 49/86, BSGE 62, 214; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 22. März 1991, L 1 An 7/91, nv, juris; Krasney in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 63 Rdn. 15).
  • BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Hessen, 24.01.2000 - 2 K 2609/99
    Da der Kläger lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Aufenthaltsbefugnis vorlegte, stand ihm ein Anspruch auf Zahlung von Kindergeld nicht zu (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169).
  • BFH, 09.12.1982 - IV R 239/81
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 6 K 1816/15

    Familienkasse muss Kindergeldempfänger keine unnötigen Anwaltskosten erstatten

    Die Anforderungen an das Wissen des einzelnen Kindergeldberechtigten dürfen in Fällen leichterer Fahrlässigkeit jedoch nicht überspannt werden (ebenso Finanzgericht Hessen, Urteil vom 24. Januar 2000, 2 K 2609/99, EFG 2000, 447) .
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