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   FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13   

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FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13 (https://dejure.org/2015,27860)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.02.2015 - 4 K 180/13 (https://dejure.org/2015,27860)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 4 K 180/13 (https://dejure.org/2015,27860)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Abzweigung für bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahltes Kindergeld

Verfahrensgang

 
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  • BFH, 27.10.2011 - III R 16/09

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    In Fällen, in denen eine Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung an den Kindergeldberechtigten bereits eingetreten ist, geht die herrschende Meinung in Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung davon aus, dass aus den oben geschilderten Gründen keine Abzweigungsentscheidung mehr getroffen werden kann, bzw. eine abweisende Abzweigungsentscheidung nicht mehr geändert werden kann, unabhängig davon, ob die Nicht-Abzweigung rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen ist (BFH Urteil vom 29. September 2012 -III R 2/11, BStBl II 2013, 584; vom 27. Oktober 2011 -III R 16/09 , BFH/NV 2012, 720; vom 26. August 2010 -III R 21/08 , BStBl II 2013, 583 hier Auszahlung an Kindergeldberechtigte trotz Einspruchs des Abzweigungsberechtigten gegen fehlerhafte Ablehnung seines Antrags).

    Auch ist die Versagung der Erfüllungswirkung bei Zahlung an den letztlich nicht Zahlungsempfangsberechtigten nicht durch das Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 3 GG ), das Gebot des effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 GG ) oder das Sozialstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 1 GG ) geboten ( BFH Urteil vom 27. Oktober 2011 -III R 16/09 , BFH/NV 2012, 720).

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 3232/06

    Abhängigkeit eines Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kindergeldberechtigung der

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Der Anspruch erlischt auch bei Zahlung an einen Abzweigungsberechtigten ( FG Köln Urteil vom 13. März 2008 10 K 3232/06 , EFG 2008, 1298).

    Nichts anderes kann für Fälle wie diesen gelten, in denen auf Grund einer Abzweigungsentscheidung bereits an den Abzweigungsempfänger ausgezahlt wurde, denn die Erfüllungswirkungen sind identisch ( FG Köln Urteil vom 13. März 2008 10 K 3232/06 , EFG 2008, 1298ff; zur Erfüllungswirkung bei Zahlung an den Erstattungsberechtigten: FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 09. August 2012 -10 K 10095/12, HI 35 70 481).

  • BFH, 19.06.2013 - III B 79/12

    Keine Abzweigung bereits (anteilig) ausgezahlten Kindergeldes - Übersehen einer

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Der während des Klageverfahrens durch einen Organisationsakt (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes , Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff, Nr. 1 der Anlage 2) eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (z.B. BFH Beschluss vom 19. Juni 2013 -III B 79/12 , BFH/NV 2013, 1422).

    Dies gilt auch, falls an den Kindergeldberechtigten infolge einer Abzweigungsentscheidung zu Gunsten eines Dritten nur ein Teilbetrag ausgezahlt wurde; die Erfüllungswirkung tritt dann in Höhe des Teilbetrages ein ( BFH Beschluss vom 19. Juni 2013 -III B 79/12 , BFH/NV 2013, 1422).

  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Daraus folgt umgekehrt, dass die Ermessensentscheidung fehlerhaft ist, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art, die nach Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen wären, außer Acht lässt ( BFH Urteile vom 23. Mai 1985 - V R 124/79 , BStBl II 1985, 489; vom 04. Oktober 1988 -VII R 53/85 , BFH/NV 1989, 274).
  • BFH, 15.05.2002 - I B 8/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02 , BFH/NV 2004, 797) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 8/02 , I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85

    Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Daraus folgt umgekehrt, dass die Ermessensentscheidung fehlerhaft ist, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art, die nach Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen wären, außer Acht lässt ( BFH Urteile vom 23. Mai 1985 - V R 124/79 , BStBl II 1985, 489; vom 04. Oktober 1988 -VII R 53/85 , BFH/NV 1989, 274).
  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 481/10

    Keine Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Aufnahme des

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Diskutiert wird auch, den Zahlungsberechtigten unter einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 120 Abs. 2 Nr. 2 AO zu bestimmen, um eine endgültige Erfüllungswirkung zu verhindern ( Thüringer FG Urteil vom 23. November 2011 -3 K 481/10 , EFG 2012, 423).
  • BFH, 12.01.1995 - IV R 83/92

    Keine Änderung des Einkommensteuerbescheides erforderlich, wenn der

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Dieses kann sich daraus ergeben, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit die Voraussetzung für den Eintritt einer vom Kläger erstrebten weiteren Rechtsfolge ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Januar 1995 IV R 83/92 , BFHE 177, 4, BStBl II 1995, 488 [BFH 12.01.1995 - IV R 83/92] ), oder dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, die Behörde werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 88/00 , BFH/NV 2004, 1103).
  • BFH, 15.05.2002 - I S 13/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Schattenveranlagung -

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02 , BFH/NV 2004, 797) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 8/02 , I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG Hessen, 24.02.2015 - 4 K 180/13
    Es kann auch unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02 , BFH/NV 2004, 797) sowie deshalb bestehen, weil die begehrte Feststellung voraussichtlich in einem beabsichtigten und nicht völlig aussichtslosen Schadensersatzprozess erheblich sein wird (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 I B 8/02 , I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BFH, 18.04.2013 - V R 48/11

    Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der

  • BFH, 30.01.2001 - VI B 272/99

    Abzweigung - Erstattungsanspruch - Jugendhilfe - Einkommensteuer - Kindergeld -

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

  • BFH, 09.07.2003 - IX B 34/03

    Entscheidung durch Einzelrichter

  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 10 K 10095/12

    Behördeninterne Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld durch die

  • BFH, 27.09.2012 - III R 2/11

    Keine Abzweigung des Kinderbonus an Sozialleistungsträger

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