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   FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11   

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FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11 (https://dejure.org/2013,55618)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.06.2013 - 7 K 976/11 (https://dejure.org/2013,55618)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 7 K 976/11 (https://dejure.org/2013,55618)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.03.2004 - VII B 150/03

    MinöSt: Vergütungsanspruch, Erlaubnisvorbehalt

    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung kommt konstitutive Wirkung zu (BFH-Beschluss vom 8.3.2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981), so dass die Erlaubniserteilung unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerbegünstigung ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.9.2013 4 K 4515/12 AO, juris unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 13.11.2007 VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409f.).

    Das Fehlen einer Erlaubnis - z.B. zur Produktion in einer eigenen Zweigstelle oder wie hier zur Abgabe an die Fa. X - führt damit zum Ausschluss der Begünstigung, auch wenn das Erzeugnis zu den begünstigten Zwecken verwendet worden ist (BFH-Beschluss VII B 150/03 a.a.O., BFH-Urteil vom 31.7.1990 VII R 3/89, BFH/NV 1991, 487), allerdings von einem anderem als dem Erlaubnisinhaber.

  • BFH, 19.02.2009 - II R 49/07

    Abweichen vom Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens -

    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Steuerpflichtige müssen sich bei rechtlichen Zweifeln über die steuerlichen Pflichten informieren (BFH-Urteil vom 19.2.2009 II R 49/07, BStBl II 2009, 932).

    Darüber hinaus sind an die Erfüllung der Erkundigungspflichten bei einen Kaufmann jedenfalls bei Rechtsgeschäften, die zu seiner kaufmännischen Tätigkeit gehören, höhere Anforderungen zu stellen als bei anderen Steuerpflichtigen; zudem beschränken sich die Erkundigungspflichten nicht auf die Steuerpflicht einer Tätigkeit, sondern umfassen auch die an die Steuerpflicht anknüpfenden Erklärungs- und Anzeigepflichten (vgl. BFH-Urteil II R 49/07 a.a.O.).

  • BFH, 23.05.2000 - VII R 78/99

    Alkohol - Alkoholhaltige Waren - Erlaubnis zur branntweinsteuerbegünstigten

    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Die Erteilung der Erlaubnis ist Voraussetzung für die abgabenbegünstigte Verwendung und muss deshalb vor Beginn der Verwendung, deren Begünstigung erstrebt wird, beantragt worden sein (BFH-Urteil vom 23.5.2000 VII R 78/99, BFH/NV 2000, 1273).

    Eine erst nach der Verwendung stattfindende Prüfung wäre demgegenüber nicht mehr geeignet, die korrekte und einfache Anwendung der Steuerbefreiung sicherzustellen (BFH, VII R 78/99 a.a.O. unter II. 2.a) am Ende).

  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Ob der Steuerschuldner selbst oder sein Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllt hat, ist nach dem Wortlauf der Vorschrift unerheblich (BFH-Urteil vom 19.12.2002 IV R 37/01, BSTBl II 203, 385 m.w.N.).

    Ein derartiges Verschulden liegt vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen ist, den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH-Urteil vom 19.12.2002 IV R 37/01, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 K 4515/12

    Erstattungsanspruch hinsichtlich der Erhebung der Branntweinsteuer mit der

    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung kommt konstitutive Wirkung zu (BFH-Beschluss vom 8.3.2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981), so dass die Erlaubniserteilung unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerbegünstigung ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.9.2013 4 K 4515/12 AO, juris unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 13.11.2007 VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409f.).
  • BFH, 13.11.2007 - VII B 112/07

    Unzulässigkeit einer rückwirkenden Erlaubniserteilung nach § 12 Abs. 1 MinöStG

    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung kommt konstitutive Wirkung zu (BFH-Beschluss vom 8.3.2004 VII B 150/03, BFH/NV 2004, 981), so dass die Erlaubniserteilung unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerbegünstigung ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 18.9.2013 4 K 4515/12 AO, juris unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 13.11.2007 VII B 112/07, BFH/NV 2008, 409f.).
  • BFH, 31.07.1990 - VII R 3/89

    Unbedingtheit einer Mineralölsteuer für steuerbefreites Mineralöl in

    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Das Fehlen einer Erlaubnis - z.B. zur Produktion in einer eigenen Zweigstelle oder wie hier zur Abgabe an die Fa. X - führt damit zum Ausschluss der Begünstigung, auch wenn das Erzeugnis zu den begünstigten Zwecken verwendet worden ist (BFH-Beschluss VII B 150/03 a.a.O., BFH-Urteil vom 31.7.1990 VII R 3/89, BFH/NV 1991, 487), allerdings von einem anderem als dem Erlaubnisinhaber.
  • BFH, 24.04.1996 - II R 73/93
    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    Die Missachtung von den Steuerpflichtigen treffenden Informations- und Erkundigungspflichten kann dazu führen, dass auch in Fällen von erweislichem Irrtum über Anwendbarkeit und Reichweite steuerlicher Vorschriften Leichtfertigkeit anzunehmen ist (BFH-Urteil vom 24.4.1996, II R 73/93, BFH/NV 1996, 731 für den Fall der hartnäckigen Missachtung von Informations- und Erkundigungspflichten).
  • BFH, 05.05.2015 - VII R 58/13
    Auszug aus FG Hessen, 24.06.2013 - 7 K 976/11
    des BFH : VII R 58/13.
  • BFH, 05.05.2015 - VII R 58/13

    Entstehung der Branntweinsteuer bei Lagerung und Verwendung außerhalb des

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. Juni 2013  7 K 976/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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