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   FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11   

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FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11 (https://dejure.org/2013,40887)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.09.2013 - 1 K 2198/11 (https://dejure.org/2013,40887)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. September 2013 - 1 K 2198/11 (https://dejure.org/2013,40887)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei Beauftragung von Subunternehmern durch ein Unternehmen zum Aufbau und zur Lieferung von Photovoltaikdachanlagen

  • Betriebs-Berater

    Steuerschuldnerschaft bei Lieferung betriebsbereiter Photovoltaikanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 13 b
    Steuerschuldnerin nach den Vorschriften der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UStG ) bei der Beauftragung von Subunternehmern zur Installation einer Solaranlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerschuldnerin nach den Vorschriften der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UStG) bei der Beauftragung von Subunternehmern zur Installation einer Solaranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lieferung von Photovoltaikanlagen und die umgekehrte Steuerschuldnerschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Photovoltaikanlagen liefernde Unternehmen schulden die Umsatzsteuer für die Leistungen ihrer Subunternehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerschuldnerschaft bei Lieferung betriebsbereiter Photovoltaikanlagen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Reverse-Charge-Verfahren bei Lieferung betriebsbereiter Photovoltaikanlagen

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Lieferung betriebsfertiger Photovoltaikanlagen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Lieferung betriebsbereiter Solaranlagen - § 13b UStG

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 13.12.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    So gehe aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -EuGH- (Urteil vom 13.12.2012 C-395/11) hervor, dass das erkennende Gericht Maßnahmen zu ergreifen habe, die erforderlich seien, um die nachteiligen Folgen einer gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder der Rechtssicherheit verstoßenden Anwendung der in Rede stehenden Vorschriften auszugleichen.

    Das von der Klägerin angeführte Vorlageverfahren (BFH-Beschluss vom 30.06.2001 V R 37/10, BFH/NV 2011, 1633), welches der EuGH mit Urteil vom 13.12.2012 C-395/11 entschieden habe, sei für den hier zu entscheidenden Fall nicht entscheidungserheblich.

    Der Begriff "Bauleistungen" in Art. 2 Nr. 1 der Entscheidung 2004/290/EG umfasst auch Werklieferungen (EuGH-Urteil vom 13.12.2012 C-395/11 - BLV, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2012, 2593, Rz 26 ff.).

    Der Gesetzgeber des UStG durfte die Anwendung des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG 2007 auch auf Bauleistungen beschränken, die an Leistungsempfänger erbracht werden, die ihrerseits Bauleistungen erbringen (EuGH-Urteil vom 13.12.2012 C-395/11 - BLV, DStR 2012, 2593, Rz 42 ff.).

    Für die Anwendung des § 13b UStG ist - wie oben bereits ausgeführt - vielmehr entscheidend, der Begriff der Bauleistungen auch Werklieferungen umfasst (EuGH-Urteil vom 13.12.2012, C-395/11, a.a.O.).

  • BFH, 27.02.2014 - V R 37/13
    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    Sofern es sich um eine Werklieferung handelt, ist entscheidend, dass diese bauwerksbezogen erfolgt ist (BFH-Urteil vom 22.08.2013 V R 37/13, zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10

    Voraussetzungen für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b

    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    Zwar kommt der Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG keine tatbestandsbegründende Notwendigkeit für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 13b UStG zu (FG Hamburg, Beschluss vom 03.02.2011 6 V 251/10, zitiert nach juris).
  • BFH, 01.04.1987 - II R 186/80

    Beteiligung einer ausländischen Körperschaft an einer inländischen Körperschaft

    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    Aber auch Bauten, die bewertungsrechtlich als Betriebsvorrichtungen zu beurteilen sind, können Bauwerke sein, z.B. Hochregallager (vgl. BFH-Urteil vom 01.04.1987 II R 186/80, BStBl II 87, 550).
  • BFH, 22.04.2013 - III B 115/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen

    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    Der Steuerpflichtige kann jedenfalls nicht auf einen rechtswidrigen, also offenbar unrichtigen Zustand vertrauen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.04.2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 114 und vom 13.12.2011 VIII B 136/11, BFH/NV 2012, 550).
  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    Gestützt werde die Auffassung der Klägerin auch durch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach es sich bei Montage und Lieferung von Photovoltaikanlagen um Kaufverträge mit Montageverpflichtung und nicht um Werkverträge handele (BGH-Urteile vom 22.07.1998 VIII ZR 220/97, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1998, 3197 und vom 03.03.2004 V III ZR 76/03 NJW-RR 2004, 850).
  • BFH, 23.05.1991 - V R 1/88
    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    So genannte "Verständigungen" zwischen FA und Steuerpflichtigen können im Rahmen von Schlussbesprechungen nur im Bereich von Sachverhaltsunklarheiten und Sachverhaltsungewissheiten erfolgen und setzen überdies voraus, dass auf Seiten der Finanzbehörde an der Vereinbarung ein Amtsträger beteiligt ist, der für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständig ist (BFH-Urteile vom 23.05.1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846 und vom 12.03.1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 7 K 7345/12

    Abführungspflicht bei Bauleistungen

    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    Erforderlich dafür ist zum einen, dass die Leistungen gegenüber einem Unternehmen erbracht werden; des Weiteren muss dieses Unternehmen seinerseits Bauleistungen ausführen (vgl. Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, § 13b nF Rn. 360; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2013 7 K 7345/12, zitiert nach juris).
  • BFH, 13.12.2011 - VIII B 136/11

    Kein Vertrauensschutz bei offenbarer Unrichtigkeit - Verzinsung von

    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    Der Steuerpflichtige kann jedenfalls nicht auf einen rechtswidrigen, also offenbar unrichtigen Zustand vertrauen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.04.2013 III B 115/12, BFH/NV 2013, 114 und vom 13.12.2011 VIII B 136/11, BFH/NV 2012, 550).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
    Gestützt werde die Auffassung der Klägerin auch durch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach es sich bei Montage und Lieferung von Photovoltaikanlagen um Kaufverträge mit Montageverpflichtung und nicht um Werkverträge handele (BGH-Urteile vom 22.07.1998 VIII ZR 220/97, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1998, 3197 und vom 03.03.2004 V III ZR 76/03 NJW-RR 2004, 850).
  • BFH, 12.03.1998 - V R 17/96

    Vorsteuerabzug für die Kosten infolge der Herstellung einer Wohnung - Ausschluss

  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch

  • BFH - XI R 3/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Photovoltaik, Lieferung, Montage, Steuerschuldner, Freistellungsbescheinigung

  • BFH, 30.06.2011 - V R 37/10

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen des Übergangs der Steuerschuld nach § 13b

  • OLG Naumburg, 20.02.2014 - 1 U 86/13

    Lieferung einer Photovoltaik-Dachanlage: Rechtliche Einordnung des

    Der Hinweis der Klägerin auf den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 9.12.2013, wonach Werklieferungen von Photovoltaikanlagen als Auf-Dach-Anlagen Bauleistungen i.S.v. § 13b Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG sind (DStR 2013, 2764; so auch das Hessische Finanzgericht im Urteil vom 26.9.2013, 1 K 2198/11), belegt keinen Werkvertrag.
  • FG Düsseldorf, 10.10.2017 - 10 K 1513/14

    Ansehung des Aufstellens einer Photovoltaikanlage als bauabzugssteuerpflichtig;

    Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weit auszulegen (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 6; Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 26. September 2013 1 K 2198/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 506, zu § 13b UStG).

    Der Begriff der Betriebsvorrichtungen schließt zwar aus, dass es sich bei diesen um ein Gebäude handeln kann, nicht ausgeschlossen ist aber, dass eine Betriebsvorrichtung zugleich ein Bauwerk ist (BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 186/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1990, 453; Urteil des Hessischen FG vom 26. September 2013 1 K 2198/11, a.a.O.).

  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 63/17

    § 48, § 48d EStG

    Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) weit auszulegen und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002 Rn. 6, BStBl I 2002, 1399; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506 zu § 13b UStG).

    Der Begriff der Betriebsvorrichtungen schließt zwar aus, dass es sich bei diesen um ein Gebäude handeln kann, nicht ausgeschlossen ist aber, dass eine Betriebsvorrichtung zugleich ein Bauwerk ist (BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 186/85, BFH/NV 1990, 453; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506).

  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 66/17

    § 48, § 48d EStG

    Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) weit auszulegen und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002 Rn. 6, BStBl I 2002, 1399; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506 zu § 13b UStG).

    Der Begriff der Betriebsvorrichtungen schließt zwar aus, dass es sich bei diesen um ein Gebäude handeln kann, nicht ausgeschlossen ist aber, dass eine Betriebsvorrichtung zugleich ein Bauwerk ist (BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 186/85, BFH/NV 1990, 453; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 8 AL 2704/14
    Zwar hat das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 26.09.2013 (1 K 2198/11, juris), gegen das soweit ersichtlich die Revision beim BFH anhängig ist (Az.: XI R 3/14), entschieden, dass die Lieferung einer betriebsbereiten Photovoltaikanlage eine Bauleistung darstellt, wenn sie im Zusammenhang mit einem Bauwerk ausgeführt wird und die Anlage infolge ihrer Schwere auf dem Bauwerk ruht.
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