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   FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97   

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https://dejure.org/1999,11571
FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97 (https://dejure.org/1999,11571)
FG Hessen, Entscheidung vom 27.04.1999 - 4 K 3246/97 (https://dejure.org/1999,11571)
FG Hessen, Entscheidung vom 27. April 1999 - 4 K 3246/97 (https://dejure.org/1999,11571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung von Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung; Veräußerung eines PKW an Ehefrau eines Gesellschafters; Verhinderte Vermögensmehrung; Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis; Fehlen klarer Vereinbarungen; Begriff des ordentlichen und gewissenhaften ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung; Firmenwert; Kurierdienst; Nachhaltiger Ertrag; Neue Branche; PKW; Schwackeliste; Wert - Firmenwertberechnung bei einer neu etablierten Branche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Firmenwertberechnung bei einer neu etablierten Branche.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    Auszug aus FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97
    Als geeignete Wertermittlungsmethoden hat der BFH insbesondere die indirekte bzw. die direkte Berechnungsmethode zur Ermittlung des Geschäftswerts als zulässige Schätzmethode angesehen (BFH, Urteile vom 8.12.1976 I R 215/73, BStBl II 1977, 409, und vom 28.10.1976 IV R 76/72, BStBl II 1977, 73).
  • BFH, 07.11.1985 - IV R 7/83

    Zur Unterscheidung zwischen (selbständigen) immateriellen Einzelwirtschaftsgütern

    Auszug aus FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97
    Ob Aufwendungen Anschaffungskosten für bestimmte immaterielle Einzelwirtschaftsgüter und damit nicht Anschaffungskosten für einen möglichen Geschäftswert sind, bestimmt sich in erster Linie nach der Zweckrichtung der Aufwendungen und damit nach dem erklärten Willen der Vertragsparteien (BFH, Urteil vom 7.11.1985 IV R 7/83, BStBl II 1986, 176).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

    Auszug aus FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung bereits dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen zivilrechtlich wirksamen und tatsächlichen durchgeführten Vereinbarung fehlt (vgl. BFH, Urteil vom 14.3.1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 795).
  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren -

    Auszug aus FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97
    Als geeignete Wertermittlungsmethoden hat der BFH insbesondere die indirekte bzw. die direkte Berechnungsmethode zur Ermittlung des Geschäftswerts als zulässige Schätzmethode angesehen (BFH, Urteile vom 8.12.1976 I R 215/73, BStBl II 1977, 409, und vom 28.10.1976 IV R 76/72, BStBl II 1977, 73).
  • BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79

    Abschreibung - Firmenwert - Abfindung eines Gesellschafters - Geschäftswert

    Auszug aus FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97
    Er ist Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht bereits in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (vgl. BFH, Urteil vom 18.8.1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, 277, BStBl II 1982, 652).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

    Auszug aus FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2.2.1994 I R 78/92, BFHE 173, 412 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 1994, 469).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Hessen, 27.04.1999 - 4 K 3246/97
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH, Urteil vom 16.3.1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
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