Rechtsprechung
FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 49 Abs. 1 Nr. 3 und 4 EStG 1997, § 50a Abs. 4 und 5 EStG 1997, § 73g EStDV EStDV 1997
§ 49 Abs. 1 Nr. 3 und 4 EStG 1997, § 50a Abs. 4 und 5 EStG 1997, § 73g EStDV EStDV 1997 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünfteerzielungsabsicht und beschränkte Steuerpflicht; Feststellungslast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei Auftritten von Non-Profit-Ensembles
Verfahrensgang
- FG Hessen, 20.07.2010 - 4 K 982/09
- FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.11.2001 - I R 14/01
Liebhaberei bei im Inland beschränkt steuerpflichtigen Ausländern
Auszug aus FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09
Aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 07.11.2001 I R 14/01 (BStBl II 2002, 861) würden Körperschaften ohne Gewinnerzielungsabsicht keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielen.(vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 07.11.2001 I R 14/01, BStBl. II 2002, 861 m.w.N.).
Nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht derjenige Verfahrensbeteiligte, der sich zur Ableitung bestimmter Rechtsfolgen auf das Vorhandensein steuerpflichtige Einkünfte beruft (vgl. nur BFH vom 07.11.2001 I R 14/01, BStBl. II, 2002, 861 m.w.N.).
Insoweit hat der BFH in seinem Urteil vom 07.11.2001 (I R 14/01, BStBl. II 2002, 861) zutreffend daraufhin gewiesen, dass bereits grundsätzlich unklar ist, welche Beweismittel ein inländischer Vergütungsschuldner hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht eines Vergütungsgläubigers hätte vorlegen können oder vorlegen sollen.
- BFH, 02.02.2010 - I B 91/09
Grundsätzliche Bedeutung - Kein Steuerabzug nach § 50a EStG bei "Liebhaberei" des …
Auszug aus FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09
Insbesondere lag kein Fall grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO vor, da die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht im Zusammenhang mit dem Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG nicht mehr klärungsbedürftig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 02.02.2010 I B 91/09, BFH/NV 2010, 878).
- BFH, 25.10.2023 - I R 8/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R …
Unterlässt der Vergütungsschuldner hingegen in einer solchen Situation den Steuerabzug wegen vermeintlich fehlender Gewinnerzielungsabsicht des Vergütungsgläubigers, obwohl dieser ihm hierfür keine substantiellen Nachweise erbracht hat, muss eine etwaige Unerweislichkeit der Gewinnerzielungsabsicht im Abzugsverfahren zu Lasten des Vergütungsschuldners gehen (insoweit zutreffend Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25.11.2010, BStBl I 2010, 1350, Rz 15; a.A. Hessisches FG, Urteil vom 27.07.2010 - 4 K 982/09, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2018, 604). - BFH, 25.10.2023 - I R 35/21
Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar …
Unterlässt der Vergütungsschuldner hingegen in einer solchen Situation den Steuerabzug wegen vermeintlich fehlender Gewinnerzielungsabsicht des Vergütungsgläubigers, obwohl dieser ihm hierfür keine substantiellen Nachweise erbracht hat, muss eine etwaige Unerweislichkeit der Gewinnerzielungsabsicht im Abzugsverfahren zu Lasten des Vergütungsschuldners gehen (insoweit zutreffend Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25.11.2010, BStBl I 2010, 1350, Rz 15; a.A. Hessisches FG, Urteil vom 27.07.2010 - 4 K 982/09, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2018, 604). - FG München, 29.01.2018 - 7 K 52/16
Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden …
Das hessische Finanzgericht (Urteil vom 27.7.2010 4 K 982/09) habe festgestellt, dass in solchen Fällen die Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50a Abs. 4 EStG daran anknüpfe, dass der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger (Theaterensemble) der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte erziele.In dem von der Klägerin angeführten nicht veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 27. Juli 2010 4 K 982/09, bei dem Vergütungsgläubiger offensichtlich ein US-amerikanisches Musikensemble war, welches nach amerikanischen Recht als Non-Profit-Organisation eingestuft war, fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, die eine Gewinnerzielungsabsicht hätten belegen könnten.
- FG München, 29.01.2018 - 7 K 50/16
Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden …
Das hessische Finanzgericht (Urteil vom 27.7.2010 4 K 982/09) habe festgestellt, dass in solchen Fällen die Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50a Abs. 4 EStG daran anknüpfe, dass der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger (Theaterensemble) der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte erziele.In dem von der Klägerin angeführten nicht veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 27. Juli 2010 4 K 982/09, bei dem Vergütungsgläubiger offensichtlich ein US-amerikanisches Musikensemble war, welches nach amerikanischen Recht als Non-Profit-Organisation eingestuft war, fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, die eine Gewinnerzielungsabsicht hätten belegen könnten.
- FG Niedersachsen, 15.07.2021 - 11 K 14125/19
Inanspruchnahme für Abzugssteuern nach § 50 a Abs. 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz …
In dem von der Klägerin angeführten nicht veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 27. Juli 2010 4 K 982/09, bei dem Vergütungsgläubiger offensichtlich ein US-amerikanisches Musikensemble war, welches nach amerikanischen Recht als Non-Profit-Organisation eingestuft war, fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, die eine Gewinnerzielungsabsicht hätten belegen könnten.