Rechtsprechung
   FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,96810
FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09 (https://dejure.org/2010,96810)
FG Hessen, Entscheidung vom 27.07.2010 - 4 K 982/09 (https://dejure.org/2010,96810)
FG Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 4 K 982/09 (https://dejure.org/2010,96810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,96810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 49 Abs. 1 Nr. 3 und 4 EStG 1997, § 50a Abs. 4 und 5 EStG 1997, § 73g EStDV EStDV 1997
    § 49 Abs. 1 Nr. 3 und 4 EStG 1997, § 50a Abs. 4 und 5 EStG 1997, § 73g EStDV EStDV 1997

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht und beschränkte Steuerpflicht; Feststellungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei Auftritten von Non-Profit-Ensembles

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.2001 - I R 14/01

    Liebhaberei bei im Inland beschränkt steuerpflichtigen Ausländern

    Auszug aus FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09
    Aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 07.11.2001 I R 14/01 (BStBl II 2002, 861) würden Körperschaften ohne Gewinnerzielungsabsicht keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielen.

    (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 07.11.2001 I R 14/01, BStBl. II 2002, 861 m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht derjenige Verfahrensbeteiligte, der sich zur Ableitung bestimmter Rechtsfolgen auf das Vorhandensein steuerpflichtige Einkünfte beruft (vgl. nur BFH vom 07.11.2001 I R 14/01, BStBl. II, 2002, 861 m.w.N.).

    Insoweit hat der BFH in seinem Urteil vom 07.11.2001 (I R 14/01, BStBl. II 2002, 861) zutreffend daraufhin gewiesen, dass bereits grundsätzlich unklar ist, welche Beweismittel ein inländischer Vergütungsschuldner hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht eines Vergütungsgläubigers hätte vorlegen können oder vorlegen sollen.

  • BFH, 02.02.2010 - I B 91/09

    Grundsätzliche Bedeutung - Kein Steuerabzug nach § 50a EStG bei "Liebhaberei" des

    Auszug aus FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09
    Insbesondere lag kein Fall grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO vor, da die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht im Zusammenhang mit dem Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG nicht mehr klärungsbedürftig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 02.02.2010 I B 91/09, BFH/NV 2010, 878).
  • BFH, 25.10.2023 - I R 8/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R

    Unterlässt der Vergütungsschuldner hingegen in einer solchen Situation den Steuerabzug wegen vermeintlich fehlender Gewinnerzielungsabsicht des Vergütungsgläubigers, obwohl dieser ihm hierfür keine substantiellen Nachweise erbracht hat, muss eine etwaige Unerweislichkeit der Gewinnerzielungsabsicht im Abzugsverfahren zu Lasten des Vergütungsschuldners gehen (insoweit zutreffend Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25.11.2010, BStBl I 2010, 1350, Rz 15; a.A. Hessisches FG, Urteil vom 27.07.2010 - 4 K 982/09, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2018, 604).
  • BFH, 25.10.2023 - I R 35/21

    Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar

    Unterlässt der Vergütungsschuldner hingegen in einer solchen Situation den Steuerabzug wegen vermeintlich fehlender Gewinnerzielungsabsicht des Vergütungsgläubigers, obwohl dieser ihm hierfür keine substantiellen Nachweise erbracht hat, muss eine etwaige Unerweislichkeit der Gewinnerzielungsabsicht im Abzugsverfahren zu Lasten des Vergütungsschuldners gehen (insoweit zutreffend Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25.11.2010, BStBl I 2010, 1350, Rz 15; a.A. Hessisches FG, Urteil vom 27.07.2010 - 4 K 982/09, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2018, 604).
  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 52/16

    Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden

    Das hessische Finanzgericht (Urteil vom 27.7.2010 4 K 982/09) habe festgestellt, dass in solchen Fällen die Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50a Abs. 4 EStG daran anknüpfe, dass der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger (Theaterensemble) der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte erziele.

    In dem von der Klägerin angeführten nicht veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 27. Juli 2010 4 K 982/09, bei dem Vergütungsgläubiger offensichtlich ein US-amerikanisches Musikensemble war, welches nach amerikanischen Recht als Non-Profit-Organisation eingestuft war, fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, die eine Gewinnerzielungsabsicht hätten belegen könnten.

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 50/16

    Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden

    Das hessische Finanzgericht (Urteil vom 27.7.2010 4 K 982/09) habe festgestellt, dass in solchen Fällen die Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50a Abs. 4 EStG daran anknüpfe, dass der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger (Theaterensemble) der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte erziele.

    In dem von der Klägerin angeführten nicht veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 27. Juli 2010 4 K 982/09, bei dem Vergütungsgläubiger offensichtlich ein US-amerikanisches Musikensemble war, welches nach amerikanischen Recht als Non-Profit-Organisation eingestuft war, fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, die eine Gewinnerzielungsabsicht hätten belegen könnten.

  • FG Niedersachsen, 15.07.2021 - 11 K 14125/19

    Inanspruchnahme für Abzugssteuern nach § 50 a Abs. 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz

    In dem von der Klägerin angeführten nicht veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 27. Juli 2010 4 K 982/09, bei dem Vergütungsgläubiger offensichtlich ein US-amerikanisches Musikensemble war, welches nach amerikanischen Recht als Non-Profit-Organisation eingestuft war, fehlten dem Gericht konkrete Anhaltspunkte, die eine Gewinnerzielungsabsicht hätten belegen könnten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht