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   FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97   

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FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97 (https://dejure.org/2000,10124)
FG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2000 - 8 K 5970/97 (https://dejure.org/2000,10124)
FG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 8 K 5970/97 (https://dejure.org/2000,10124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vercharterung und Vermittlung von Flugzeugen als Liebhaberei; Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht bei Gewerbebetrieb; Beurteilung anhand äußerer, objektiver Merkmale; Übernahme der Verpflichtung, ein teilweise selbst genutztes Flugzeug zu verchartern; Bemessung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Vercharterung; Flugzeug; Liebhaberei; Gewerbebetrieb; Anlaufverlust - Vercharterung und Vermittlung von Flugzeugen als Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vercharterung und Vermittlung von Flugzeugen als Liebhaberei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteil vom 19.11.1985 VIII R 4/83, BStBl. II 1986, 289).

    Druckerei; BFHE 163, 524, 528 = BStBl II 91, 561; BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289, 291 betr.

    Dieser Vertrag entsprach nach seinem rechtlichen Inhalt und nach seinem wirtschaftlichen Charakter einem Handelsvertretervertrag, aus dem typischerweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden (ebenso wie bei einem Getränkegroßhandelsunternehmen - BFH-Urteil vom 19.11.1985 VIII R 4/83, BStBl II 1986, 289 ; - oder wie bei einer Anwaltskanzlei - BFH-Urteil vom 22.4.1998 XI R 28/97, BStBl II 1998, 665 ; - wie bei einem Einzelhandel mit Kunstblumen BFH-Urteil vom 22.6.1999 X R I 49/95, DStRE 21/99, 824; - oder wie bei einem ererbten Bauhandwerkerbetrieb Hess. FG., Urteil vom 17.3.1999, 8 K 6110/91 rkr., DStRE 2000, 66).

  • BFH, 11.04.1990 - I R 22/88

    Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Dagegen können Anlaufverluste dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, daß er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben worden ist, von vornherein nicht dazu geeignet ist, nachhaltige Gewinne abzuwerfen (BFH-Urteil vom 11.4.1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768, 769 mit vielen weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    Die Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs, während der die allgemeinen Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Regel nicht gelten, ist je nach der Eigenart des Betriebs betriebsspezifisch festzulegen (BFHE 142, 464, BStBI II 1985, 205, 207 - fünf Jahre und dort zu der Ausnahme, daß von vornherein die Erzielung eines Totalgewinns ausgeschlossen war - ; BFH/NV 1990, 768, 769; BFHE 151, 42 , BStBl II 1988, 10, 12).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Gewinnerzielungsabsicht als Merkmal des gewerblichen Unternehmens ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns (vgl. BFH-Beschluß vom 25.6.1984 GrS 4/82 in BFHE 141, 405,427,434; BStBl II 1984, 751, 756).a.a.O.).

    Bei längeren Verlustperioden muß aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 , unter C.IV.3.c bb (1).

  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit der dem FA auferlegten Kosten beruht auf § 151 Abs. 1 und 3 FGO i.V.m. §§ 708 Nr. 10, 711 Zivilprozeßordnung (vgl. den BFH-Beschluß vom 15.4.1981 IV S 3/81, BStBl II 1981, 402 ).
  • BFH, 28.08.1987 - III R 273/83

    Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Die Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs, während der die allgemeinen Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Regel nicht gelten, ist je nach der Eigenart des Betriebs betriebsspezifisch festzulegen (BFHE 142, 464, BStBI II 1985, 205, 207 - fünf Jahre und dort zu der Ausnahme, daß von vornherein die Erzielung eines Totalgewinns ausgeschlossen war - ; BFH/NV 1990, 768, 769; BFHE 151, 42 , BStBl II 1988, 10, 12).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 28/97

    Erbbaurecht bei gewerblichem Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Dieser Vertrag entsprach nach seinem rechtlichen Inhalt und nach seinem wirtschaftlichen Charakter einem Handelsvertretervertrag, aus dem typischerweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden (ebenso wie bei einem Getränkegroßhandelsunternehmen - BFH-Urteil vom 19.11.1985 VIII R 4/83, BStBl II 1986, 289 ; - oder wie bei einer Anwaltskanzlei - BFH-Urteil vom 22.4.1998 XI R 28/97, BStBl II 1998, 665 ; - wie bei einem Einzelhandel mit Kunstblumen BFH-Urteil vom 22.6.1999 X R I 49/95, DStRE 21/99, 824; - oder wie bei einem ererbten Bauhandwerkerbetrieb Hess. FG., Urteil vom 17.3.1999, 8 K 6110/91 rkr., DStRE 2000, 66).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Bei neu gegründeten Gewerbebetrieben spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine Gewinnerzielungsabsicht (Urteile in BFH/NV 1995, 866 betr.
  • BGH, 18.01.1968 - VII ZR 101/65

    Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Getränkegroßhandel, dazu Anm. u.a. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1986, 236, und Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts - BverfG - vom 18.11.1986 1 BvR 330/86, HFR 1988, 34, 35; ferner ohne Einschränkungen bei von Privaten betriebenen Gewerbebetrieben der Bundesgerichtshof - BGH - im Urteil vom 18.1.1968 VII ZR 101/65, BGHZ 49, 258, 260).
  • FG Hessen, 17.03.1999 - 8 K 6110/91

    Liebhaberei; Totalgewinnprognose; Gewinnerzielungsabsicht; Gewerbebetrieb;

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Dieser Vertrag entsprach nach seinem rechtlichen Inhalt und nach seinem wirtschaftlichen Charakter einem Handelsvertretervertrag, aus dem typischerweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden (ebenso wie bei einem Getränkegroßhandelsunternehmen - BFH-Urteil vom 19.11.1985 VIII R 4/83, BStBl II 1986, 289 ; - oder wie bei einer Anwaltskanzlei - BFH-Urteil vom 22.4.1998 XI R 28/97, BStBl II 1998, 665 ; - wie bei einem Einzelhandel mit Kunstblumen BFH-Urteil vom 22.6.1999 X R I 49/95, DStRE 21/99, 824; - oder wie bei einem ererbten Bauhandwerkerbetrieb Hess. FG., Urteil vom 17.3.1999, 8 K 6110/91 rkr., DStRE 2000, 66).
  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2000 - 8 K 5970/97
    Druckerei; BFHE 163, 524, 528 = BStBl II 91, 561; BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289, 291 betr.
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93

    Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des

  • BFH, 07.12.1989 - IV R 79/88

    Anmerkung zu einem Urteil

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvR 330/86
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