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   FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12   

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https://dejure.org/2016,3718
FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12 (https://dejure.org/2016,3718)
FG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2016 - 10 K 2572/12 (https://dejure.org/2016,3718)
FG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 10 K 2572/12 (https://dejure.org/2016,3718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Veräußerungspreises bei Forderungsabtretung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kommt es darauf an, wann der Erwerber das rechtliche, zumindest aber das wirtschaftliche Eigentum an den übertragenen Anteilen erlangt hat (BFH, Urteil vom 18.11.2014 IX R 30/13, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2015, 489, Rz. 18; Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris, Rz. 11).

    Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH, BFH/NV 2015, 489; Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass diese Forderung gegen die GmbH im Zeitpunkt des Entstehens des Veräußerungsgewinns oder im Zeitpunkt ihrer Erfüllung (siehe dazu Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris, Rz. 14 ff.) einen höheren oder niedrigeren Wert besaß, bieten weder der Vortrag der Beteiligten noch der Inhalt der Akten.

    Die Zulassung der Revision erfolgt im Hinblick auf die Entscheidung des BFH mit Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris, und das anhängige Revisionsverfahren IX R 40/15, § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO.

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 41/08

    Anzusetzende Gegenleistung i.H.d. vertraglich bestimmbaren Kaufpreises trotz

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    Die abgetretenen Forderungen seien Teilgegenleistung für die Übertragung der Anteile an der GmbH, so dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) IX R 41/08 hier nicht einschlägig sei.

    Das bestätige auch das Urteil des BFH IX R 41/08.

    Der Kaufpreis ist damit eindeutig bestimmt und nicht nur bestimmbar (wie im Fall des BFH, Urteil vom 25.08.2009 IX R 41/08, juris, Rz. 10).

  • BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    Auch die Entscheidung des BFH IX R 45/09 bestätige, dass im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG Verhältnismäßigkeitsaspekte eine teleologische Reduktion rechtfertigen könnten.

    In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, unabhängig davon, ob die Gegenleistung sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann sie dem Veräußerer tatsächlich zufließt (BFH, Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 897; BFH, Urteil vom 20.07.2010 IX R 45/09, BStBl II 2010, 969).

  • BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13

    Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kommt es darauf an, wann der Erwerber das rechtliche, zumindest aber das wirtschaftliche Eigentum an den übertragenen Anteilen erlangt hat (BFH, Urteil vom 18.11.2014 IX R 30/13, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2015, 489, Rz. 18; Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris, Rz. 11).

    Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH, BFH/NV 2015, 489; Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, unabhängig davon, ob die Gegenleistung sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann sie dem Veräußerer tatsächlich zufließt (BFH, Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 897; BFH, Urteil vom 20.07.2010 IX R 45/09, BStBl II 2010, 969).
  • BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10

    Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht die Gegenleistung also nicht - teilweise, soweit die GmbH gemäß Forderungsabtretungsvertrag vom .2008 drei Forderungen an die Klägerin abgetreten hat - in Sachen oder Rechten; es liegt kein (teilweiser) Tausch vor (zu vergleichbaren Fallkonstellationen mit der Frage Verkaufspreis/Leistung an Erfüllungs statt BFH, Beschluss vom 30.03.2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, Rz. 3 bei juris mit Anmerkung Spieker, jurisPR-FamR 22/2011, Anm. 7 zu C); BFH, Urteil vom 01.12.1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520, Rz. 17-19 bei juris).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 43/90

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin besteht die Gegenleistung also nicht - teilweise, soweit die GmbH gemäß Forderungsabtretungsvertrag vom .2008 drei Forderungen an die Klägerin abgetreten hat - in Sachen oder Rechten; es liegt kein (teilweiser) Tausch vor (zu vergleichbaren Fallkonstellationen mit der Frage Verkaufspreis/Leistung an Erfüllungs statt BFH, Beschluss vom 30.03.2011 IX B 114/10, BFH/NV 2011, 1323, Rz. 3 bei juris mit Anmerkung Spieker, jurisPR-FamR 22/2011, Anm. 7 zu C); BFH, Urteil vom 01.12.1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520, Rz. 17-19 bei juris).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 28/14

    Zivilrechtliche Folgen der Auflösung einer GmbH - Berechnung des

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    Kapitalforderungen wie die Forderung der Klägerin gegen die GmbH sind gemäß § 1 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 Bewertungsgesetz (BewG) mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen (vgl. auch BFH, Urteil vom 16.06.2015 IX R 28/14, BFH/NV 2015, 1679, Rz. 21; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Auflage 2015, § 17 Rz. 136 f.).
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 40/15

    Keine Minderung des Veräußerungspreises i. S. von § 17 Abs. 2 EStG durch das

    Auszug aus FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12
    Die Zulassung der Revision erfolgt im Hinblick auf die Entscheidung des BFH mit Urteil vom 13.10.2015 IX R 43/14, juris, und das anhängige Revisionsverfahren IX R 40/15, § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO.
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 7/16

    Berücksichtigung der Werthaltigkeit einer Forderung bei der Ermittlung des

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 28.01.2016 10 K 2572/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, das Urteil des Hessischen FG vom 28. Januar 2016  10 K 2572/12 aufzuheben und die Einspruchsentscheidung vom 7. November 2012 und den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 5. April 2011 dahingehend abzuändern, dass ein Veräußerungsgewinn aus § 17 EStG in Höhe von 80.833 EUR angesetzt wird.

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