Rechtsprechung
FG Hessen, 29.09.1997 - 4 K 1986/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beantragung eines Arbeitgebers bei Grundstücksveräußerungen an Arbeitnehmer keine Lohnsteuern zu zahlen; Gewährung eines geldwerten Vorteils; Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers; Abstellen auf den Zweck der Zuwendung; Ermittlung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitslohn bei verbilligter Grundstücksüberlassung
Papierfundstellen
- EFG 1998, 463
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82
Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.01.1988 - VI R 135/84
Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung eines Grundstücks an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.03.1985 - VI R 82/83
Beförderung zu und Bewirtung in Ausflugslokal bei jährlichem Betriebsausflug kein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.10.1974 - VI R 249/71
Wirtschaftsgut - Überlassung eines Wirtschaftsguts - Verkehrswert - Geldwerter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Baden-Württemberg, 14.04.2003 - 13 K 203/99
Grundstücksschenkung als Betriebseinnahme; Zuflusszeitpunkt; Einkommensteuer 1992
Zwar hat das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 29. September 1997 4 K 1986/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 463 ) im Fall einer verbilligten Grundstücksüberlassung an einen Arbeitnehmer entschieden, dass § 41 AO einen früheren Zufluss bewirken kann, wenn die Vertragsbeteiligten das wirtschaftliche Ergebnis des zunächst nicht notariell beurkundeten Kaufvertrages früher eintreten und dann auf Dauer bestehen lassen.