Rechtsprechung
   FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5462
FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91 (https://dejure.org/1991,5462)
FG Hessen, Entscheidung vom 29.11.1991 - 4 K 1379/91 (https://dejure.org/1991,5462)
FG Hessen, Entscheidung vom 29. November 1991 - 4 K 1379/91 (https://dejure.org/1991,5462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 687
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89

    1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91
    Verfügungsberechtigter im Sinne des § 35 AO ist jeder, der rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann und als solcher nach außen auftritt (BFH Urteil vom 27.11.1990 VII R 20/89, BFHE 163, 106 , Bundessteuerblatt II 1991, 284 ; BFH Urteil vom 21.2.1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, Bundessteuerblatt II 1989, 491 ).

    Für diesen Fall hat der Bundesfinanzhof die Inanspruchnahme des beherrschenden Gesellschafters, der jederzeit in der Lage ist, sich oder einen Dritten zum Geschäftsführer zu bestellen, aus § 35 AO bejaht (BFH Urteil vom 27.11.1990 VII R 20/89, Bundessteuerblatt II 1991, 284, 286).

  • BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85

    Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe -

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91
    Verfügungsberechtigter im Sinne des § 35 AO ist jeder, der rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann und als solcher nach außen auftritt (BFH Urteil vom 27.11.1990 VII R 20/89, BFHE 163, 106 , Bundessteuerblatt II 1991, 284 ; BFH Urteil vom 21.2.1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, Bundessteuerblatt II 1989, 491 ).

    Es bedarf vielmehr der Fähigkeit, aufgrund bürgerlich rechtlicher Verfügungsmacht im Außenverhältnis wirksam zu handeln (BFH Urteil vom 21.2.1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, Bundessteuerblatt II 1989, 491 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.1985 - 2 K 50/83
    Auszug aus FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91
    Selbst wenn die Klägerin durch die Einzahlung aller Forderungen der Steuerschuldnerin auf ein Konto bei der Klägerin die Kontrolle über alle Vermögenswerte der Steuerschuldnerin gehabt, dieser vorschreiben konnte, wofür die Ausgaben zu tätigen seien und von dieser Möglichkeit der Einwirkung Gebrauch gemacht hätte, führt dies nicht zu einer rechtlichen Verfügungsbefugnis (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 9.5.1985 2 K 50/83, EFG 1985, 587).

    Diese Verfügungen bleiben rechtlich auch dann Verfügungen der S, wenn sie auf Wunsch oder gar auf wirtschaftlichen Druck der Klägerin hin geschehen sein sollten (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, EFG 1985, 587).

  • BFH, 11.12.1987 - III R 168/86

    Ein Erledigungsvorschlag des FA im Einspruchsverfahren stellt grundsätzlich keine

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91
    Eine Bindung des Finanzamtes ist nach dem vorliegenden Sachverhalt jedoch wenig wahrscheinlich, zumal das Inaussichtstellen einer rechtlichen Beurteilung als Erledigungsvorschlag regelmäßig keine verbindliche Zusage darstellt, sondern nur zum Fortgang des Verfahrens dient (BFH Urteil vom 11.12.1987 III R 168/86, Bundessteuerblatt II 1988, 232 ; Urteil vom 9.5.1985 V R 1/81, BFH/NV 1986, 65).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91
    Darüber hinaus ist eine Behörde nach Treu und Glauben an eine Zusage nur gebunden, wenn diese ursächlich für bestimmte nachteilige, nicht mehr rückgängig zu machende Dispositionen der S. geworden wäre (vgl. BFH Urteil vom 14.9.1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130 ; Bundessteuerblatt II 1979, 121 ).
  • BFH, 09.05.1985 - V R 1/83

    Unanfechtbarkeit eines Umsatzsteuerbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91
    Eine Bindung des Finanzamtes ist nach dem vorliegenden Sachverhalt jedoch wenig wahrscheinlich, zumal das Inaussichtstellen einer rechtlichen Beurteilung als Erledigungsvorschlag regelmäßig keine verbindliche Zusage darstellt, sondern nur zum Fortgang des Verfahrens dient (BFH Urteil vom 11.12.1987 III R 168/86, Bundessteuerblatt II 1988, 232 ; Urteil vom 9.5.1985 V R 1/81, BFH/NV 1986, 65).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.1995 - 1 AR 88/94
    Entgegen einer in der Lehre vertretenen Meinung hat es die Rechtsprechung stets abgelehnt, die Sequestration als "Vorkonkurs" und den Sequester als "Vorkonkursverwalter" mit vergleichbaren Befugnissen zu verstehen (vgl. BGHZ 86, 190, 195; ZIP 1992, 781, 783; ZIP 1992, 687 ; so auch Kuhn/Uhlenbruck aaO, Rdn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht