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   FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15   

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https://dejure.org/2017,65585
FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15 (https://dejure.org/2017,65585)
FG Hessen, Entscheidung vom 29.11.2017 - 4 K 1709/15 (https://dejure.org/2017,65585)
FG Hessen, Entscheidung vom 29. November 2017 - 4 K 1709/15 (https://dejure.org/2017,65585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitnehmereigenschaft von sog. Telefoninterviewern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Das Verfahren ruhte zunächst im Hinblick auf das bei dem unter dem Az.: VI R 77/12 bei BFH anhängige Revisionsverfahren.

    Nachdem der BFH darüber mit Urteil vom 18. Juni 2015 - VI R 77/12 -, BFHE 250, 132, BStBl. II 2015, 903 entschieden hatte und das vorliegende Verfahren unter dem Az: 4 K 1709/15 wiederaufgenommen wurde, hat der Beklagte ergänzend vorgetragen, dass die Vereinbarung eines Stundenhonorars vorliegend für die Arbeitnehmereigenschaft spreche.

    Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl. II 1985, 661; vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl. II 2009, 374; vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903; jeweils m.w.N.).

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der BFH in seinem Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903 ausgeführt,.

  • BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Denn dadurch wäre das vom Gesetzgeber gewollte vereinfachte Verfahren der Lohnsteuererhebung an der Quelle erheblich beeinträchtigt (vgl. BFH, Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BStBl. 1992, 669).

    Denn die Bestimmung der Höhe der Schuld, für die gehaftet wird, ist keine im Ermessen des Beklagten stehende Entscheidung, sondern Tatbestandsvoraussetzungen der Haftungsinanspruchnahme (vgl. BFH, Urteil vom 24.01.1992 VI R 177/88, BStBl. 1992, 669).

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Hinsichtlich der Telefoninterviewer gelangten die Betriebsprüfer zu der Ansicht, dass der von der Klägerin im Prüfungszeitraum verwirklichte Sachverhalt weitgehend mit dem Sachverhalt identisch sei, der den Urteilen des Finanzgerichts Köln vom 06.12.2006 11 K 5825/04 und des BFH vom 29.05.2008 VI R 11/07 und der dort bejahten Arbeitnehmereigenschaft zugrunde gelegen habe.

    § 96 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz FGO räumt die Schätzungsbefugnis des § 162 AO auch dem FG ein (BFH, Urteil vom 29.05.2008 VI R 11/07 BFHE 221, 182, BStBl. II 2008, 933).

  • FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 476/06

    Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Angesichts des Charakters des Haftungsbescheids als Sammelhaftungsbescheid für die individuell ermittelten Lohnsteuerbeträge kommt - anders als im Urteil des FG Köln vom 14. März 2012 2 K 476/06, EFG 2012, 1650 - vorliegend eine Schätzung nach Fallgruppen (z. B. Fallgruppe mit Lohnsteuerklasse I, Fallgruppe Lohnsteuerklasse VI) nicht in Betracht.
  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Sie begründete dies unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 02.12.1998 X R 83/96 BFHE 188, 101, BStBl. II 1999, 534 damit, dass die Interviewer ein eigenes Unternehmerrisiko und eigene Unternehmerinitiative gehabt hätten.
  • BFH, 04.08.1994 - VI R 94/93

    Entschädigungen ehrenamtlich tätiger Sanitätshelfer sind Arbeitslohn, wenn sie

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Außerdem seien bei der Zuordnung der Einnahmen zu berücksichtigen, dass die von den Telefoninterviewern geschuldeten Dienste verhältnismäßig leicht erlernbar sind und keine umfangreiche Vorbildung erforderten (vgl. BFH-Urteil vom 04.08.1994 VI R 94193, BStBl. II 1994, 944 zur Arbeitnehmereigenschaft von Sanitätshelfern).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04

    Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Hinsichtlich der Telefoninterviewer gelangten die Betriebsprüfer zu der Ansicht, dass der von der Klägerin im Prüfungszeitraum verwirklichte Sachverhalt weitgehend mit dem Sachverhalt identisch sei, der den Urteilen des Finanzgerichts Köln vom 06.12.2006 11 K 5825/04 und des BFH vom 29.05.2008 VI R 11/07 und der dort bejahten Arbeitnehmereigenschaft zugrunde gelegen habe.
  • BFH, 17.03.2016 - VI R 3/15

    Kein Lohnsteuer-Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber bei Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Nachdem das Gericht auf den zu § 191 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) ergangenen BFH-Beschluss vom 17.03.2016 VI R 3/15 hingewiesen hatte, legte die Klägerin eine Liste der im Dezember 2006 tätig gewesenen Telefoninterviewer vor, aus der die Höhe der für Dezember 2006 gezahlten Vergütungen (insgesamt netto 93.845,98 Euro) hervorgeht.
  • BFH, 20.11.2008 - VI R 4/06

    Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer - Revisibilität der

    Auszug aus FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15
    Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl. II 1985, 661; vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl. II 2009, 374; vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903; jeweils m.w.N.).
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