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   FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01   

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https://dejure.org/2004,7655
FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01 (https://dejure.org/2004,7655)
FG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2004 - 10 K 731/01 (https://dejure.org/2004,7655)
FG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2004 - 10 K 731/01 (https://dejure.org/2004,7655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 4; ; EStG § 52 Abs. 6; ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellung; Jubiläumszuwendung; Jubiläumsverpflichtung - Rückstellung bei widerrufbarer Jubiläumsverpflichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellung bei widerrufbarer Jubiläumsverpflichtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen bei Widerrufbarkeit der Zusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen mit uneingeschränkter Widerrufsmöglichkeit; Handelsrechtliches Passivierungsgebot

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen: Voraussetzungen

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen: Voraussetzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1142
  • EFG 2005, 521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01
    Auch der BFH gehe davon aus, dass eine Gleichstellung mit Pensionsrückstellungen im Sinn des § 6 a EStG nicht möglich sei (Urteil vom 07.07.1983 IV R 47/80, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1983, 753; Urteil vom 05.02.1987 IV R 81/84, BStBl II 1987, 845).

    Nach der Entscheidung des BFH vom 05.02.1987 (BStBl II 1987, 845), an deren Grundsätzen der BFH weiterhin festhalte (Urteil vom 29.11.2000 I R 31/00, BStBl II 2004, 41), sei eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen zu bilden, wenn die Verbindlichkeit dem Grunde nach nicht mit Sicherheit, aber doch mit Wahrscheinlichkeit bestehe oder entstehen werde oder wenn allein oder zusätzlich hinsichtlich der Höhe dieser Verbindlichkeit Ungewissheit bestehe.

    Nach dem Urteil des BFH vom 05.02.1987 (IV R 81/84, BStBl II 1987, 845) hat ein Arbeitgeber für zugesagte Jubiläumszuwendungen eine Rückstellung nach § 152 Abs. 7 Aktiengesetz (nunmehr § 249 Abs. 1 S. 1 HGB) zu bilden, soweit die ungewisse Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr oder in der davor liegenden Zeit wirtschaftlich verursacht worden ist.

    Eine Anwartschaft auf Jubiläumszuwendungen ist mithin gegeben, wenn der Anspruch aus der Zusage bei Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 4 EStG nur noch vom Bestand des Dienstverhältnisses abhängt (Urteil des BFH vom 05.02.1987 IV R 81/84, a. a. O.; Schreiber in Blümich, a. a. O., § 5 Rz. 852; Loose, FR 2000, 553, 554).

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01
    Es könne sich nicht auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 03.11.1987, 8 AzR 316/81) berufen, nach der vor dem Erreichen des Jubiläumszeitpunktes aus dem Betrieb ausscheidende Arbeitnehmer keinen Anspruch auf anteilige Zahlung einer Jubiläumsvergütung haben.

    In der Folgezeit habe sich aber dessen Rechtsprechung geändert (vgl. Urteil vom 03.11.1987, 8 AzR 316/81), wonach der Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung erst mit Erreichen des jeweiligen Jubiläumsstichtages entstehe, soweit die Zusage auf einer allgemeinen Betriebsvereinbarung mit Vorbehalt der späteren Änderung beruhe.

  • BFH, 07.07.1983 - IV R 47/80

    Bei der Bildung einer Rückstellung wegen Gratifikationszusagen an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01
    Auch der BFH gehe davon aus, dass eine Gleichstellung mit Pensionsrückstellungen im Sinn des § 6 a EStG nicht möglich sei (Urteil vom 07.07.1983 IV R 47/80, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1983, 753; Urteil vom 05.02.1987 IV R 81/84, BStBl II 1987, 845).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 31/00

    Jubiläumszuwendungen bei Geschäfts- oder Firmenjubiläum

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01
    Nach der Entscheidung des BFH vom 05.02.1987 (BStBl II 1987, 845), an deren Grundsätzen der BFH weiterhin festhalte (Urteil vom 29.11.2000 I R 31/00, BStBl II 2004, 41), sei eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen zu bilden, wenn die Verbindlichkeit dem Grunde nach nicht mit Sicherheit, aber doch mit Wahrscheinlichkeit bestehe oder entstehen werde oder wenn allein oder zusätzlich hinsichtlich der Höhe dieser Verbindlichkeit Ungewissheit bestehe.
  • BFH, 10.11.1999 - X R 60/95

    Jahr

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01
    Dies ergibt sich bereits aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. Beschluss des BFH vom 10.11.1999 X R 60/95, BStBl II 2000, 131).
  • BFH, 18.06.1980 - I R 72/76

    Arbeitnehmer - Erfolgsprämie - Prämie - Liquiditätslage - Steuerbilanz -

    Auszug aus FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01
    Im Streitfall ist aber offen, ob es sich wegen der vorbehaltenen Widerrufsmöglichkeit wirtschaftlich um von künftigen Gewinnen abhängige Verbindlichkeiten handelt (vgl. Urteil des BFH vom 18.06.1980 I R 72/76, BStBl II 1980, 741).
  • BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04

    Jubiläumsrückstellung auch ohne unwiderrufliche Leistungszusage

    Das Urteil vom 30. März 2004 10 K 731/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 521 veröffentlicht.

    das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30. März 2004 10 K 731/01 und die Einspruchsentscheidung vom 18. Januar 2001 aufzuheben sowie den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 29. September 1999 dahin gehend abzuändern, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb mit 1 912 132 DM festgestellt wird.

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