Rechtsprechung
FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 4562/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug; Rückvergütung; Genossenschaft; Leistungsaustausch; Schlachtvieh - Vorsteuerabzug bei Rückvergütungen einer Genossenschaft an ihre Mitgleider
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 4562/98
- BFH, 06.06.2002 - V R 59/00
Papierfundstellen
- EFG 2001, 242
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 10.05.1990 - V R 47/86
Zur Frage der Behandlung einer "Gewinnverteilung" bei einer landwirtschaftlichen …
Auszug aus FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 4562/98
Denn die Abhängigkeit des Anteils vom Umfang des einzelnen Leistungsbeitrags ist gerade das Merkmal der Abgrenzung von nichtsteuerbarem Leistungsbeitrag und steuerbarem Leistungsaustausch (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1967 V 45/65, BStBl II 1968, 398 und vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BStBl II 1990, 757).Denn die Frage der Angemessenheit des Entgelts im Hinblick auf den objektiven Wert der Leistung und Gegenleistung bzw. danach, was zwischen Fremden üblicherweise für eine Leistung als Gegenleistung entrichtet wird, stellt sich im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich nicht (BFH-Urteil BStBl II 1990, 757 m.w.N.).
- BFH, 01.02.1966 - I 275/62
Abzugsfähigkeit von Warenrückvergütungen - Zeitpunkt des Antrags auf …
Auszug aus FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 4562/98
Die Rückvergütung ist ihrem Wesen nach eine Folge der Genossenschaft obliegenden Förderaufgabe (BFH-Urteil vom 1. Februar 1966 I 275/62, BStBl III 1966, 321). - BFH, 07.12.1967 - V 45/65
Zufluss durch Gerätevorhaltung im Sinne eines besonderen umsatzsteuerpflichtigen …
Auszug aus FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 4562/98
Denn die Abhängigkeit des Anteils vom Umfang des einzelnen Leistungsbeitrags ist gerade das Merkmal der Abgrenzung von nichtsteuerbarem Leistungsbeitrag und steuerbarem Leistungsaustausch (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1967 V 45/65, BStBl II 1968, 398 und vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BStBl II 1990, 757). - BFH, 08.09.1953 - I D 2/52
Abgrenzung der steuerbefreiten landwirtschaftlichen Genossenschaften von …
Auszug aus FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 4562/98
Schließlich habe der BFH schon in seinem Gutachten vom 8. September 1953 I D 2/52 S BStBl III 1954, 38) zutreffend ausgeführt, die Rückvergütung stelle keinen Reingewinn dar, sondern habe den Charakter eines zu hoch kalkulierten Kaufpreises. - BFH, 18.12.1963 - I 187/62 U
Abgrenzung der Begriffe "Milchgeldnachzahlung" und "Warenrückvergütung" im Sinne …
Auszug aus FG Hessen, 30.08.2000 - 6 K 4562/98
Nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grundgeschäft (z.B. Milchlieferungen) stehende Rückvergütungen können zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage führen; dabei muß das Interesse, einen angemessenen Kaufpreis zu gewähren, nicht aber der Gedanke der Überschußverteilung, im Vordergrund stehen (BFH-Urteil vom 18.12.1963 - I 187/62 U - BStBl 1964 111, 211)".
- BFH, 06.06.2002 - V R 59/00
Rückvergütung als Entgelterhöhung
Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 242 abgedruckt. - FG Brandenburg, 17.10.2005 - 1 K 430/03
Ermittlung der nicht abziehbaren Teilbeträge der Vorsteuer nach dem …
Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vertreten (vergleiche Urteil vom 16.10.2000, 1 K 1388/99 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 242; vgl. nachfolgend auch Urteil vom 09.03.2005 1 K 414/03, EFG). - FG Brandenburg, 09.03.2005 - 1 K 414/03
Vorsteueraufteilung für gemischt-genutztes Grundstück nach dem Verhältnis der mit …
Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vertreten (vergleiche Urteil vom 16.10.2000, 1 K 1388/99 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 242). - FG Brandenburg, 29.04.2003 - 1 K 134/00
Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze; …
Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vertreten (vergleiche Urteil vom 16.10.2000, 1 K 1388/99 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 242).