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   FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12   

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https://dejure.org/2016,43175
FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12 (https://dejure.org/2016,43175)
FG Köln, Entscheidung vom 01.09.2016 - 15 K 446/12 (https://dejure.org/2016,43175)
FG Köln, Entscheidung vom 01. September 2016 - 15 K 446/12 (https://dejure.org/2016,43175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei "Sale-and-lease-back-Verträgen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung von Wirtschaftsgütern im Rahmen eines "sale-and-lease-back"-Vertrages ; Gewinnbringende Berücksichtigung von Leasingobjekten einer Kommanditgesellschaft (KG) im Rahmen einer Absetzung für Abnutzung (AfA); Ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Wirtschaftsgütern im Rahmen eines "sale-and-lease-back"-Vertrages; Gewinnbringende Berücksichtigung von Leasingobjekten einer Kommanditgesellschaft (KG) im Rahmen einer Absetzung für Abnutzung (AfA); Ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sale-and-lease-back - Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei Sale-and-lease-back, Andienungsrecht, AfA-Berechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung des "sale-and-lease-back"-Verfahrens

    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Dies ist auf Grundlage des mutmaßlichen, wirtschaftlich vernünftigen Verhaltens der Vertragsbeteiligten zu bestimmen (vgl. hierzu und zum Ganzen ausführlich die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zu einem vergleichbaren Fall vom 3. Juli 2013 4 K 188/11, EFG 2013, 1724; Revision unter IV R 33/13 beim BFH anhängig; ebenso Urteil des FG Münster vom 11. Dezember 2014 5 K 3068/13 F, EFG 2015, 694, jeweils m.w.N.).

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. Juli 2013 (4 K 188/11, EFG 2013, 1724 m.w.N.; Revision unter BFH IV R 33/13 anhängig) sowie des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2014 (5 K 3068/13 F, EFG 2015, 694; rkr.) zu gleichgelagerten Fallkonstellationen von anderen Leasinggesellschaften desselben "Rendite-Konzepts".

    Zur Frage, ob auch ein Andienungsrecht des Leasinggebers die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Leasingnehmers rechtfertigen kann, ist unter dem Aktenzeichen IV R 33/13 bereits ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig.

  • FG Münster, 11.12.2014 - 5 K 3068/13

    Wirtschaftliche Zurechnung des Leasinggenstands bei

    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Dies ist auf Grundlage des mutmaßlichen, wirtschaftlich vernünftigen Verhaltens der Vertragsbeteiligten zu bestimmen (vgl. hierzu und zum Ganzen ausführlich die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zu einem vergleichbaren Fall vom 3. Juli 2013 4 K 188/11, EFG 2013, 1724; Revision unter IV R 33/13 beim BFH anhängig; ebenso Urteil des FG Münster vom 11. Dezember 2014 5 K 3068/13 F, EFG 2015, 694, jeweils m.w.N.).

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. Juli 2013 (4 K 188/11, EFG 2013, 1724 m.w.N.; Revision unter BFH IV R 33/13 anhängig) sowie des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2014 (5 K 3068/13 F, EFG 2015, 694; rkr.) zu gleichgelagerten Fallkonstellationen von anderen Leasinggesellschaften desselben "Rendite-Konzepts".

  • FG Niedersachsen, 03.07.2013 - 4 K 188/11

    Immobilien-Leasing - Full-pay-out-Leasing - Vollarmortisationsvertrag -

    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Dies ist auf Grundlage des mutmaßlichen, wirtschaftlich vernünftigen Verhaltens der Vertragsbeteiligten zu bestimmen (vgl. hierzu und zum Ganzen ausführlich die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zu einem vergleichbaren Fall vom 3. Juli 2013 4 K 188/11, EFG 2013, 1724; Revision unter IV R 33/13 beim BFH anhängig; ebenso Urteil des FG Münster vom 11. Dezember 2014 5 K 3068/13 F, EFG 2015, 694, jeweils m.w.N.).

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. Juli 2013 (4 K 188/11, EFG 2013, 1724 m.w.N.; Revision unter BFH IV R 33/13 anhängig) sowie des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2014 (5 K 3068/13 F, EFG 2015, 694; rkr.) zu gleichgelagerten Fallkonstellationen von anderen Leasinggesellschaften desselben "Rendite-Konzepts".

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Im zweiten Fall ist er grundsätzlich als Ratenkaufvertrag zu werten (BFH-Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BStBl. II 1970, 264; vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041).

    Außerhalb der Fälle eines sog. "Spezial-Leasings" kommt ein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers insbesondere dann in Betracht, wenn sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Leasinggegenstände und die Grundmietzeit annähernd decken oder wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwar erheblich länger als die Grundmietzeit ist, dem Leasingnehmer aber ein Recht auf Kauf oder Mietverlängerung zusteht, bei dessen Ausübung er nur einen geringen Mietzins oder Kaufpreis zu zahlen hat, und deshalb mit der Ausnutzung dieser Möglichkeit zu rechnen ist (BFH-Urteil in BStBl II 1970, 264).

  • BFH, 09.02.2006 - V R 22/03

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Die Verträge seien im August 2007 und damit nach dem BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 (V R 22/03) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von sale-and-lease-back-Geschäften geschlossen worden, auch betreffe das BMF-Schreiben Fallgestaltungen mit drei Beteiligten (Leasingnehmer, Leasinggeber und einem Dritten, i.d.R. dem Hersteller) und nicht - wie im Streitfall - zwei Beteiligten.

    Bei einer sog. sale-and-lease-back-Vereinbarung kommt auch die Behandlung als Kreditgewährung des Leasinggebers an den Leasingnehmer in Betracht (vgl. aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht BFH-Urteil vom 9. Februar 2006 V R 22/03, BStBl. II 2006, 727).

  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Grundsätze bei der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an

    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Im zweiten Fall ist er grundsätzlich als Ratenkaufvertrag zu werten (BFH-Urteile vom 26. Januar 1970 IV R 144/66, BStBl. II 1970, 264; vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041).

    Vielmehr muss jede neue Erscheinungsform des Leasings in Anlehnung an die von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien daraufhin überprüft werden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist (BFH-Urteile vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BStBl II 1984, 825 und in BFH/NV 2001, 1041).

  • BFH, 30.05.1984 - I R 146/81

    Gewinne aus der Fortführung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit

    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Vielmehr muss jede neue Erscheinungsform des Leasings in Anlehnung an die von der Rechtsprechung entwickelten Beurteilungskriterien daraufhin überprüft werden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist (BFH-Urteile vom 30. Mai 1984 I R 146/81, BStBl II 1984, 825 und in BFH/NV 2001, 1041).
  • BFH, 24.09.2015 - IV R 30/13

    Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Zurechnung

    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Als nicht am Kapital der KG beteiligte Komplementärin sind die Komplementär-GmbHs nicht beizuladen, weil sie von der begehrten Änderung des laufenden Gewinns wegen der festen Haftungsvergütung nicht betroffen sind und der Senat im Ergebnis nur über die Veränderung des Gewinnanteils des Kommanditisten entscheidet (vgl. allgemein hierzu BFH-Urteil vom 24. September 2015 IV R 30/13, BFH/NV 2016, 139).
  • FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 444/12
    Auszug aus FG Köln, 01.09.2016 - 15 K 446/12
    Wegen der weiteren vertraglichen Einzelheiten wird auf die im Verfahren 15 K 444/12 vorgelegten Verträge verwiesen, welche - was zwischen den Beteiligten unstreitig ist - gleichgelagert sind.
  • BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von

    Diese Frage ist --entgegen der Rechtsauffassung des FG (wie Vorinstanz aber auch FG Köln, Beschluss vom 20. September 2011  12 V 1524/11, unter II.1.a, und Urteile vom 1. September 2016  15 K 444/12 --Revision anhängig unter IV R 55/16--, 15 K 445/12, und 15 K 446/12 --Revision anhängig unter IV R 56/16--; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 5 Rz 725; Kleinmanns, Betriebs-Berater 2012, 3198; vgl. auch Gelhausen/Henneberger, a.a.O., HdJ, Abt. VI/1 Rz 253)-- zu verneinen.
  • BFH, 21.12.2017 - IV R 56/16

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasingobjekten im Rahmen von

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1. September 2016 15 K 446/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 1. September 2016  15 K 446/12 als unbegründet ab.

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