Rechtsprechung
   FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30379
FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11 (https://dejure.org/2015,30379)
FG Köln, Entscheidung vom 01.10.2015 - 4 K 3544/11 (https://dejure.org/2015,30379)
FG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 4 K 3544/11 (https://dejure.org/2015,30379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verfahrensrecht: Kann ein auf die Durchbrechung der materiellen Rechtskraft gemäß § 110 FGO gerichtetes Einspruchsbegehren zulässigerweise gegen einen Umsetzungsbescheid gemäß § 100 Absatz 2 Satz 3 FGO erhoben werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angreifbarkeit eines nach rechtskräftiger finanzgerichtlicher Festsetzung der Einkommensteuer bekannt gegebenen Steuerbescheides; Berücksichtigung der Tarifermäßigung für bislang nicht streitbefangene Einkünfte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 110; FGO § 100 Abs 2 Satz 3
    Durchbrechung der materiellen Rechtskraft nach Steuerfestsetzung gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsverfahren - Durchbrechung der materiellen Rechtskraft nach Steuerfestsetzung gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Köln, 03.06.2008 - 1 K 1712/04

    Voraussetzungen der Qualifizierung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Im Zuge des hiergegen gerichteten Klageverfahrens vor dem Finanzgericht Köln unter dem Az: 1 K 1712/04 änderte der Beklagte die Einkommensteuerfestsetzung 2001 mit Bescheid vom 19.12.2007 wegen vorliegend nicht streitbefangener Besteuerungsgrundlagen.

    Nachdem der unter dem Az: 1 K 1712/04 anhängigen Klage mit Urteil des Finanzgerichts Köln vom 3.6.2008 nur in geringem Umfang stattgegeben worden war und im Zuge des Revisionsverfahrens am 27.10.2009 ein weiterer Änderungsbescheid ergangen war, mit dem neben der Änderung nicht streitbefangener Beteiligungseinkünfte der dem Kläger zugerechnete Veräußerungsgewinn auf 950.202 DM gemindert und der Verlustvortrag entsprechend dem geänderten Verlustfeststellungsbescheiden zum 31.12.2000 vom 29.10.2009 nur noch i.H.v. 167.566 DM berücksichtigt wurden, hob der BFH auf die Revision der Kläger das Urteil des Finanzgerichts und die Einspruchsentscheidung des Beklagten mit Urteil vom 26.1.2011 IX R 7/09 mit der Maßgabe auf, dass die Einkommensteuer 2001 ohne Ansatz des streitbefangenen Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG festzusetzen sei.

    Den Klägern könne auch nicht entgegengehalten werden, dass eine entsprechende Antragstellung spätestens in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht im Verfahren 1 K 1712/04 hätte erfolgen bzw. die Nichtberücksichtigung der Tarifermäßigung an dieser Stelle hätte gerügt werden müssen.

  • BFH, 04.05.2011 - I R 67/10

    Anfechtung eines Betragserrechnungsbescheids i. S. d. § 100 Abs. 2 Satz 3 2.

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Dass ein hiergegen gerichtete Einspruch nicht auf die Rüge unzutreffender rechnerischer Umsetzung beschränkt sei, ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 4.5.2011 I R 67/10, BFH/NV 2012, 6.

    Ein gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbs. FGO bekannt gegebener Steuerbescheid ist nach einhelliger Auffassung ein Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO, der mit dem Einspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) und ggf. mit einer nachfolgenden Klage (§ 40 Abs. 1 FGO) angefochten werden kann (vergleiche dazu BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 I R 67/10, BFH/NV 2012, 6, m.w.N.).

  • BFH, 01.04.2008 - X B 224/07

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensmängeln: Verletzung der richterlichen

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Dies ergebe sich aus dem BFH-Beschluss vom 1.4.2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187.

    Inwieweit sich demgegenüber - wie der Beklagte meint - aus dem Beschluss des BFH vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187, eine Beschränkung der möglichen Beschwer durch einen Umsetzungsbescheid gemäß § 100 Abs. 2 S. 3 FGO auf die Richtigkeit der Steuerberechnung ergeben soll, vermag der Senat nicht nachzuvollziehen.

  • FG Düsseldorf, 19.11.2013 - 13 K 3624/11

    Zurücknahme eines Antrags auf ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG -

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Denn wie das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19.11.2013 13 K 3624/11 E, EFG 2014, 201, zutreffend entschieden habe, könne der Antrag auf Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gestellt werden.
  • BFH, 19.03.2009 - V R 17/06

    Auslegung von Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter als Einspruch -

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Der BFH hat mit Urteil vom 7. Juli 1976 I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680, für den Fall, dass das Finanzamt einen Einspruch zu Unrecht aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen hat, ohne in die Prüfung der vorliegenden Steuererklärung einzutreten, ein solches Rechtsschutzinteresse mit der Begründung bejaht, dass der Steuerpflichtige ein berechtigtes Interesse an der Kassation einer verfahrensfehlerhaften Einspruchsentscheidung haben kann, damit der Weg für die begehrte sachliche Nachprüfung durch das FA wieder frei gemacht wird und er nicht infolge eines Verfahrensfehlers des FA eine außergerichtliche Tatsacheninstanz verliert (so auch BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 66/07 BFHE 223, 317, BStBl II 2009, 185, und vom 17. März 2009 VR 17/06 HFR 2009, 960).
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 7/09

    Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde - Rechtsstellung eines

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Nachdem der unter dem Az: 1 K 1712/04 anhängigen Klage mit Urteil des Finanzgerichts Köln vom 3.6.2008 nur in geringem Umfang stattgegeben worden war und im Zuge des Revisionsverfahrens am 27.10.2009 ein weiterer Änderungsbescheid ergangen war, mit dem neben der Änderung nicht streitbefangener Beteiligungseinkünfte der dem Kläger zugerechnete Veräußerungsgewinn auf 950.202 DM gemindert und der Verlustvortrag entsprechend dem geänderten Verlustfeststellungsbescheiden zum 31.12.2000 vom 29.10.2009 nur noch i.H.v. 167.566 DM berücksichtigt wurden, hob der BFH auf die Revision der Kläger das Urteil des Finanzgerichts und die Einspruchsentscheidung des Beklagten mit Urteil vom 26.1.2011 IX R 7/09 mit der Maßgabe auf, dass die Einkommensteuer 2001 ohne Ansatz des streitbefangenen Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG festzusetzen sei.
  • BFH, 20.11.2008 - III R 66/07

    Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Der BFH hat mit Urteil vom 7. Juli 1976 I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680, für den Fall, dass das Finanzamt einen Einspruch zu Unrecht aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen hat, ohne in die Prüfung der vorliegenden Steuererklärung einzutreten, ein solches Rechtsschutzinteresse mit der Begründung bejaht, dass der Steuerpflichtige ein berechtigtes Interesse an der Kassation einer verfahrensfehlerhaften Einspruchsentscheidung haben kann, damit der Weg für die begehrte sachliche Nachprüfung durch das FA wieder frei gemacht wird und er nicht infolge eines Verfahrensfehlers des FA eine außergerichtliche Tatsacheninstanz verliert (so auch BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 66/07 BFHE 223, 317, BStBl II 2009, 185, und vom 17. März 2009 VR 17/06 HFR 2009, 960).
  • BFH, 07.07.1976 - I R 66/75

    Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Der BFH hat mit Urteil vom 7. Juli 1976 I R 66/75, BFHE 119, 368, BStBl II 1976, 680, für den Fall, dass das Finanzamt einen Einspruch zu Unrecht aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen hat, ohne in die Prüfung der vorliegenden Steuererklärung einzutreten, ein solches Rechtsschutzinteresse mit der Begründung bejaht, dass der Steuerpflichtige ein berechtigtes Interesse an der Kassation einer verfahrensfehlerhaften Einspruchsentscheidung haben kann, damit der Weg für die begehrte sachliche Nachprüfung durch das FA wieder frei gemacht wird und er nicht infolge eines Verfahrensfehlers des FA eine außergerichtliche Tatsacheninstanz verliert (so auch BFH-Urteile vom 20. November 2008 III R 66/07 BFHE 223, 317, BStBl II 2009, 185, und vom 17. März 2009 VR 17/06 HFR 2009, 960).
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 7/04

    Vorliegen einer Beschwer stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch

    Auszug aus FG Köln, 01.10.2015 - 4 K 3544/11
    Die schlüssige Darlegung einer Beschwer (vergleiche dazu zuletzt: BFH-Urteil vom 9. August 2007, VI R 7/04, BFH/NV 2008, 9) erfordert hingegen nicht, dass auf der Grundlage des klägerischen Vortrags bereits im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung die behauptete Durchbrechung der materiellen Rechtskraft sowie die weiteren materiellen Voraussetzungen der begehrten Änderungen inzident festgestellt werden können.
  • BFH, 08.03.2017 - IX R 47/15

    Anfechtung eines nach § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz FGO neu bekannt gegebenen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1. Oktober 2015  4 K 3544/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nachfolgend von den Klägern erhobene Klage hatte Erfolg (FG-Urteil vom 1. Oktober 2015  4 K 3544/11, EFG 2015, 2148).

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Köln vom 1. Oktober 2015  4 K 3544/11 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2016 - 10 V 10044/16

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Körperschaftsteuer 2007

    Ein gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz FGO bekannt gegebener Steuerbescheid kann dabei insbesondere dahingehend überprüft werden, ob die Finanzbehörde die Vorgaben der finanzgerichtlichen Entscheidung rechnerisch richtig umgesetzt hat (BFH in BFH/NV 2012, 6; gl.A. FG Köln, Urteil vom 1. Oktober 2015 - 4 K 3444/11, EFG 2015, 2148, Tz. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht