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   FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11   

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FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11 (https://dejure.org/2012,10588)
FG Köln, Entscheidung vom 06.03.2012 - 13 K 3006/11 (https://dejure.org/2012,10588)
FG Köln, Entscheidung vom 06. März 2012 - 13 K 3006/11 (https://dejure.org/2012,10588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer verbindlichen Auskunft im Sinne des § 89 AO bzgl. der Auswirkungen der Liquidationsbeendigung auf den Abwicklungsgewinn im Sinne des § 11 KStG

  • Betriebs-Berater

    Passivierung von Rangrücktrittsverbindlichkeiten während der Liquidation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Ermessenspielraum für den Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: - Kein Ermessenspielraum für den Inhalt einer verbindlichen Auskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die negative verbindliche Auskunft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Negative verbindliche Auskünfte des Finanzamts unterliegen der vollen Rechtmäßigkeitskontrolle durch das FG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Negative verbindliche Auskunft unterliegt Rechtmäßigkeitskontrolle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Finanzgericht

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Passivierung von Verbindlichkeiten bei Liquidation

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Finanzgericht - Finanzbehörde bleibt kein Ermessensspielraum, um Auskunft eine von mehreren vertretbaren Rechtsauffassungen zugrunde zu legen

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Während der Liquidation nicht zurückgeführte Verbindlichkeiten führen nicht zu einem steuerpflichtigen Verzichtsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1405
  • EFG 2012, 1421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • FG München, 08.02.2011 - 13 K 2769/10

    Erteilung einer verbindlichen Auskunft - Bestellung eines Erbbaurechts als

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Die Frage eines weiter gehenden Auswahlermessens der Finanzverwaltung wurde anhand der einschlägigen Entscheidung des Finanzgerichts - FG - München vom 8. Februar 2011 13 K 2769/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1034 angesprochen.

    Die richtige Klageart, um das Ziel der Erteilung einer beantragten verbindlichen Auskunft zu erreichen, ist daher die Verpflichtungsklage (ebenso Braun in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler AO/FGO, Stand Juni 2011, § 40 FGO Rdnr. 121 m. w. N.; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Mai 2010, § 40 FGO Rdnr. 17; FG München vom 8. Februar 2011 13 K 2769/10, EFG 2011, 1034; Schmitz in Schwarz, AO, § 89 Rdnr. 78).

    Dieses Verständnis der Vorschrift entspricht auch der ganz herrschenden Meinung (vgl. z. B. FG München vom 8. Februar 2011 13 K 2769/10, EFG 2011, 1034; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 89 AO Rdnr. 40; Brockmeyer in Klein, AO, § 89 Rdnr. 11; Söhn in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 89 AO Rdnr. 236; Roser in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 89 AO Rdnr. 32; AEAO Tz 354 zu § 89), der sich der erkennende Senat anschließt.

    Mit dem gesetzgeberischen Ziel der Schaffung von Entscheidungssicherheit ist ein Entscheidungsspielraum oder Auswahlermessen der Finanzverwaltung, wonach diese berechtigt wäre der Auskunft eine von mehreren vertretbaren (möglicherweise richtigen) materiellrechtlichen Entscheidungen zugrunde zu legen, nicht zu vereinbaren (anderer Ansicht: FG München, EFG 2011, 1034).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO sowohl wegen grundsätzlicher Bedeutung als auch wegen Abweichung von der Entscheidung des FG München in EFG 2011, 1034 zuzulassen.

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 54/07

    Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 2009 VI R 54/07, BFHE 225, 50, BStBl II 2010, 996 unter II. 3. a mit Nachweisen zur Gesetzgebungsgeschichte) sowie der überwiegenden neueren Literatur (vgl. z. B. Söhn in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO/FGO, Stand November 2008, § 89 AO Rdnr. 246 m. w. N.; Schmitz in Schwarz, AO, Stand November 2011, § 89 Rdnr. 58 m. w. N.; Roser in Beermann/Gosch, AO/FGO, Stand November 2011, § 89 AO Rdnr. 72; Brockmeyer in Klein, AO, 10. Aufl., 2009, § 89 Rdnr. 6).

    Danach kann der Steuerpflichtige aus Gründen der Planungs- und Entscheidungssicherheit eine verbindliche Auskunft (Zusage) darüber verlangen, wie ein in der Zukunft liegender Besteuerungstatbestand steuerlich zu beurteilen ist (vgl. BFH, BStBl II 2010, 996 unter II. 3.a).

    Zur Lohnsteueranrufungsauskunft hat der Bundesfinanzhof (BStBl II 2010, 996 unter II. 2.b) ausdrücklich ausgeführt, dass der Arbeitgeber einen Anspruch darauf habe, dass die Anrufungsauskunft inhaltlich richtig sei.

  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Der BFH habe insbesondere ausgeführt, dass die Prognose, bei derartigen Verbindlichkeiten würden die Voraussetzungen für eine spätere Geltendmachung der Forderung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eintreten, im Allgemeinen nicht möglich sei (Verweis auf BFH-Urteile vom 30. März 1993 IV R 57/91, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 502; vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BStBl II 2005, 581).

    Dies gilt auch für Verbindlichkeiten hinsichtlich deren - wie im Streitfall - eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die dazu führt, dass die Verbindlichkeiten auch aus sonstigem Vermögen zu bedienen sind (vgl. BFH a. a. O.; BFH-Urteil vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BFHE 207, 295, BStBl II 2005, 581 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH; BMF-Schreiben vom 8. September 2006, BStBl I 2006, 497; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 30. Auflage, 2011, § 5 Rdnr. 315).

    Eine derartige betrieblich begründete Verbindlichkeit muss in der Handels- und Steuerbilanz ausgewiesen werden, solange nicht der Gläubiger dem Schuldner aus betrieblicher Veranlassung die Schuld gem. § 397 BGB erlässt oder sich ergibt, dass die Verbindlichkeit aus sonstigen Gründen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt zu werden braucht (BFH, BStBl II 2005, 581).

  • BFH, 22.01.1992 - I R 20/91

    Ablehnung einer verbindlichen Auskunft über die steuerrechtliche Beurteilung

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. Januar 1992 I R 20/91, BFH/NV 1992, 562) stand die Erteilung einer verbindlichen Auskunft im Ermessen der Finanzbehörden.

    Es ist dabei für die Entscheidung im vorliegenden Verfahren nicht von abschließender Bedeutung, ob die von der Verwaltung im AEAO aufgestellten Ermessensgesichtspunkte, die der BFH für die Zeit vor Änderung des Gesetzes durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz als rechtmäßig angesehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1992 I R 20/91, BFH/NV 1992, 562) in allen Punkten die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhalten (vgl. zur Kritik z. B. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 89 AO Rdnrn. 41 bis 44 m. w. N.; Söhn in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 89 AO Rdnrn. 239/240; Roser in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 89 AO Rdnrn. 33/34) und ob sie von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch machen (vgl. zur Überprüfung von Ermessensrichtlinien BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 64/02, BFHE 213, 268, BStBl II 2006, 642).

  • FG Niedersachsen, 02.01.2012 - 6 K 63/11

    Begründung einer sachlichen Unbilligkeit durch Mindestbesteuerung nach § 10d Abs.

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Bei der Frage nach dem Entstehen eines steuerpflichtigen Gewinns hätte der Beklagte daher auf der Basis seiner Rechtsauffassung zumindest die Frage der verfassungskonformen Begrenzung der Mindestbesteuerungsvorschriften und/oder die Frage einer abweichenden Festsetzung aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO (vgl. dazu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 2. Januar 2012 6 K 63/11, Juris; Revisionsaktenzeichen: I R 9/12) thematisieren müssen (vgl. zum Problemkreis z. B. Orth, Mindestbesteuerung und Verlustnutzungsstrategien, Finanzrundschau 2005, 515).
  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Nach der von der Klägerin vorgetragenen und vom erkennenden Senat geteilten herrschenden Meinung im Zivilrecht (vgl. z. B. BGH-Urteil vom 25. November 1981 VIII ZR 299/80, NJW 1982, 875; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., 2010, § 74 Rdnr. 16; Kleindieck in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., 2009, § 74 Rdnr. 6; Nerlich in Michalski, GmbHG, § 74 Rdnr. 31) erlischt eine Kapitalgesellschaft, wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist, kein weiterer Abwicklungsbedarf mehr besteht und die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wird.
  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Nach der im Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten über den Antrag auf verbindliche Auskunft bereits veröffentlichten Entscheidung des BFH (Beschluss vom 26. August 2010 I B 49/10, inzwischen BStBl II 2011, 826) ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG verfassungsrechtlichen Anforderungen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen aus rechtlichen Gründen endgültig ausgeschlossen ist.
  • BFH, 30.11.2011 - I R 100/10

    Keine Passivierung bei sog. qualifiziertem Rangrücktritt - Bilanzierung von

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 30. November 2011 I R 100/10, DStR 2012, 450) sind nach § 247 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches - HGB - und damit auch nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG steuerrechtlich Verbindlichkeiten zu passivieren.
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Es ist dabei für die Entscheidung im vorliegenden Verfahren nicht von abschließender Bedeutung, ob die von der Verwaltung im AEAO aufgestellten Ermessensgesichtspunkte, die der BFH für die Zeit vor Änderung des Gesetzes durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz als rechtmäßig angesehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1992 I R 20/91, BFH/NV 1992, 562) in allen Punkten die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhalten (vgl. zur Kritik z. B. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 89 AO Rdnrn. 41 bis 44 m. w. N.; Söhn in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 89 AO Rdnrn. 239/240; Roser in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 89 AO Rdnrn. 33/34) und ob sie von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch machen (vgl. zur Überprüfung von Ermessensrichtlinien BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 64/02, BFHE 213, 268, BStBl II 2006, 642).
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Auszug aus FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11
    Die Fähigkeit des Schuldners, den Anspruch aus seinem derzeitigen oder zukünftigen Vermögen zu befriedigen, ist dagegen ohne Bedeutung, da andernfalls das Vermögen unter Verletzung des Vollständigkeitsgrundsatzes (§ 246 Abs. 1 HGB) zu hoch ausgewiesen würde (BFH-Urteil vom 6. April 2000 IV R 31/99, BFHE 192, 64, BStBl II 2001, 536).
  • BFH, 28.01.2004 - I B 210/03

    Ausländische KapG - Fortbestehen trotz Löschung

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

  • BFH, 30.10.1987 - IV B 148/86

    Anforderungen an ein außergerichtliches Vorverfahren - Erhebung einer

  • BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80

    Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche

  • BFH, 20.08.2012 - I R 9/12

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den

  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
  • BFH, 17.08.2007 - XI B 22/07

    Erlass von Nachforderungszinsen; Rechtmäßigkeit der Festsetzung von

  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

  • BFH, 30.03.1993 - IV R 57/91

    Zur bilanziellen Behandlung einer sog. Rangrücktrittsvereinbarung

  • BFH, 30.04.1980 - VII K 1/77

    Verwaltungsverfahren - Zuweisung einer Ware - Tarifnummer - Zolltarifauskunft -

  • BFH, 05.02.2014 - I R 34/12

    Überprüfung einer verbindlichen Auskunft - Passivierung einer Verbindlichkeit in

    Das Finanzgericht (FG) hat die Verfügung vom 20. April 2011 aufgehoben und das FA verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der eigenen Rechtsauffassung erneut zu bescheiden; die weiter gehende Klage hat es abgewiesen (FG Köln, Urteil vom 6. März 2012  13 K 3006/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1421).
  • FG Münster, 23.07.2020 - 10 K 2222/19

    Körperschaftsteuer - Muss eine Verbindlichkeit einer GmbH gegenüber ihrer

    Insbesondere kann allein in der zunächst mit Schreiben vom 15.8.2016 angekündigten sowie anschließend am 5.12.2018 tatsächlich beschlossenen Liquidation der Klägerin kein unmissverständlicher Verzichtswille der Alleingesellschafterin der Klägerin auf ihr zustehende Forderungen gesehen werden (vgl. zur Ablehnung eines konkludenten Forderungsverzichts bei Liquidation: FG Köln, Urteil vom 6.3.2012 - 13 K 3006/11, EFG 2012, 977, aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 5.2.2014 - I R 34/12, BFH/NV 2014, 1014; OFD NRW vom 22.9.2017, DB 2017, 2580; OFD Frankfurt vom 3.8.2018 - S 2743 A-12-St 525, juris, Tz. 2).
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