Rechtsprechung
FG Köln, 10.05.2000 - 15 K 2639/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4; BGB § 1047
Betriebsausgabenabzug von Patronatslasten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsausgaben - Betriebsausgabenabzug von Patronatslasten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf steuermindernden Abzug von Kirchenbaulasten als Betriebsausgabe; Veranlassung durch den Betrieb; Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Kirchenbaulast und forstwirtschaftlichem Betrieb; Aufwendungen zur Instandhaltung einer begünstigten Pfarrkirche; ...
Papierfundstellen
- EFG 2000, 985
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.11.1997 - VII E 6/97
Keine Gerichtsgebührenfreiheit für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. …
Auszug aus FG Köln, 10.05.2000 - 15 K 2639/94
Folglich werden auch in der höchstrichterlichen Steuerrechtsprechung die Aufwendungen aufgrund einer Kirchenbaulast ausdrücklich als auf Dauer angelegte, fortlaufende und regelmäßig wiederkehrende Leistungen qualifiziert (BFH-Beschluß vom 11. November 1997 VII E 6/97, BStBl II 1998, 121 / 122, rechte Spalte, 1. Absatz am Ende). - BGH, 21.03.1956 - IV ZR 317/55
Rechtsmittel
Auszug aus FG Köln, 10.05.2000 - 15 K 2639/94
Eine solche liegt vor, wenn ein Aufwand regelmäßig wiederkehrt; "außerordentlich" im Sinne des Gesetzes ist dagegen eine Last, die als eine ausnahmsweise anfallende, einmalige Leistung erbracht werden muß (einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. z. B. BGH-Urteil vom 21. März 1956 IV ZR 317/55, NJW 1956, 1070;… Palandt, aaO. § 1047 Rn 5;… Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl. 1997, § 1047 Rz 14;… Soergel, BGB , 12. Aufl. 1989, § 1047 Rz 8). - BVerwG, 23.04.1971 - VII C 4.70
Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse
Auszug aus FG Köln, 10.05.2000 - 15 K 2639/94
Solche historischen Kirchenbaulasten oder auch Patronatslasten verstoßen nicht gegen das Grundgesetz und sind heute noch regelmäßig wirksam (Urteil des BVerwG vom 23. April 1971 VII C 4.70, BVerwGE 38, 76 ).