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   FG Köln, 15.02.2000 - 13 K 1261/1996   

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https://dejure.org/2000,10288
FG Köln, 15.02.2000 - 13 K 1261/1996 (https://dejure.org/2000,10288)
FG Köln, Entscheidung vom 15.02.2000 - 13 K 1261/1996 (https://dejure.org/2000,10288)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 13 K 1261/1996 (https://dejure.org/2000,10288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung eines Agios an eine GmbH vor Eintragung der

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften: - Behandlung eines Agios an eine GmbH vor Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.10.1981 - III R 73/78

    Bewertungsstichtag - Kapitalerhöhung - Vermögensaufstellung - Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2000 - 13 K 1261/96
    Diese Handhabung deckt sich im Übrigen mit der vermögensteuerlichen Behandlung, wonach die vorgeleistete Einlage einschließlich Agio bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung als Schuldverpflichtung zu behandeln ist (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1981 III R 73/78, BFHE 134, 177 , BStBl II 1982, 13 ).
  • BFH, 22.10.1998 - I R 122/97

    Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2000 - 13 K 1261/96
    Wird aber die Erfassung eines solchen Einlagenvorgangs im Jahr des Zuflusses zu Unrecht unterlassen und ist der entsprechende Bescheid über die Feststellung gemäß § 47 Abs. 1 KStG bestandskräftig, so hat die nach § 29 Abs. 1 KStG erforderliche Anpassung des verwendbaren Eigenkapitals an das Eigenkapital laut Bilanz in einem späteren Jahr in der Weise zu erfolgen, dass die Abweichung in der Gliederungsrechnung als sonstige Vermögensmehrung im EK 02 anzusetzen ist (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1998 I R 122/97, BFHE 187, 273, BStBl II 1999, 101).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen aus der Bürgschaftsinanspruchnahme des

    Denn weder die Kapitalerhöhung vom ... Dezember 1999 (Urkundenrolle .../1999) von DM ...,- um DM ...,- auf DM ...,- noch die vorherige Kapitalerhöhung vom ... Dezember 1998 von DM ...,- um DM ...,- auf DM ...,- wurden wirksam, da die nach § 54 Abs. 3 GmbH-Gesetz erforderlichen Eintragungen der Kapitalerhöhungen unterblieben sind (s. auch FG Köln, Urteil vom 15. Februar 2000 13 K 1261/96, EFG 2000, 759; s. auch BFH, Urteil vom 06. März 1985 II R 231/81, BStBl. II BStBl. II 1985, 388, sowie BFH, Urteil vom 20. Januar 2010 II R 54/07, zur Veröffentlichung vorgesehen, zur Entstehung von Geschäftsanteilen auf Grund einer Kapitalerhöhung).
  • FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 20/04

    5-Jahres-Frist nach § 17 EStG; Umfang der Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters;

    Des weiteren ergebe sich aus Anm. 114 im Einkommensteuerkommentar H/H/R sowie aus den Urteilen des FG Hamburg vom 11. Juli 2001 VI 252/99 (EFG 2001, 1435 ) und des FG Köln vom 15. Februar 2000 ( 13 K 1261/96, EFG 2000, 759 ), dass die für Anwartschaften auf Anteile an einer Vorgesellschaft geltende Ausnahmeregelung nicht - wie von den Klägern behauptet - auf Anwartschaften auf Kapitalanteile einer bestehenden GmbH übertragen werden könne.
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