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   FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06   

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FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06 (https://dejure.org/2009,21397)
FG Köln, Entscheidung vom 15.12.2009 - 8 K 2933/06 (https://dejure.org/2009,21397)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 8 K 2933/06 (https://dejure.org/2009,21397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsersuchen im Rahmen der Aufgabe der Steuerfahndung zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle; Deckung des Auskunftsersuchens des Finanzamts von der Aufgabenzuweisung an die Steuerfahndung; Abwägung zwischen den Individualinteressen von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert materielles Verwertungsverbot mit Fernwirkung; Verhältnis der § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AO zueinander; schwerwiegender Eingriff in des Schutzbereich des Art. 13 GG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auskunftsersuchen der Steuerfahndung: - Fortsetzungsfeststellungsklage, besonderes Feststellungsinteresse, qualifiziert materielles Verwertungsverbot mit Fernwirkung, Verhältnis der § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AO zueinander, schwerwiegender Eingriff in des Schutzbereich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 551
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
    Die so ermittelten Tatsachen sind schlechthin und ohne Ausnahme unverwertbar; der Verstoß kann nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden (vergl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; ebenso: FG Münster, Urteil vom 4. Juli 2008 11 K 387/07, Juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist zwischen der Aufgabenzuweisung für die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 der Abgabenordnung - AO -, im Rahmen von Prüfungen unbekannte Steuerquellen aufzudecken und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnisse zu unterscheiden (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Abgesehen davon, dass dieser Vortrag die tatsächlichen Vorgänge nur verzerrt wiedergibt, weil dem Kläger von dem Beklagten fortwährend bedeutet worden ist, dass die steuerverfahrensrechtlichen Tätigkeiten der Steuerfahndung fortgesetzt würden, entspricht es der - zutreffenden - Rechtsprechung des BFH, dass die Finanzämter nicht daran gehindert sind, in derselben Sache tätig zu werden, wie die Steuerfahndung (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Denn auch in diesem Bereich geht es um die Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht auf Grund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Fehle es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, sei es gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auch auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06

    Durchsuchung; Fehler; Willkür; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
    Der Schweregrad des Verstoßes ist ebenso zu beachten wie der Umstand, dass die Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Gerichte verpflichtet sind, Straftaten so weit wie möglich aufzuklären (vergl. dazu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2006 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355 m.w.N.).

    Ist damit der Schutzbereich des Artikels 13 GG zwar tangiert, aber nicht schwerwiegend beeinträchtigt, ist zusätzlich festzustellen, dass die Steuerfahndung nicht etwa eigenmächtig ohne Durchsuchungsbeschlüsse agiert hat (so aber in dem der Entscheidung des OLG Hamm vom 19. Oktober 2006, 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355 zugrundeliegenden Fall), sondern richterliche Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts ... vorlagen, in deren Rechtmäßigkeit die Steuerfahndung am 12. November 2002 noch ohne weiteres vertrauen durfte.

  • FG Münster, 04.07.2008 - 11 K 387/07

    Auskunftsersuchen, Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag,

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
    In seinem Beschluss vom 16. Februar 2009 (VII B 175/08, BFH/NV 2009, 1128) hat er die Auffassung des FG Münster in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2008 11 K 387/07, Juris bestätigt, dass ein besonderes Feststellungsinteresse zwar bestehe, wenn der Steuerpflichtige beabsichtige, sich auf ein Verbot der Verwertung der aufgrund der Maßnahme getroffenen Feststellung zu berufen, dies jedoch nicht gelte, wenn ein Verwertungsverbot offensichtlich ausscheide.

    Die so ermittelten Tatsachen sind schlechthin und ohne Ausnahme unverwertbar; der Verstoß kann nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden (vergl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190; ebenso: FG Münster, Urteil vom 4. Juli 2008 11 K 387/07, Juris).

  • FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98

    Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
    Ein solches besonderes Feststellungsinteresse kommt insbesondere nach einem erledigten Auskunftsersuchen in Betracht, wenn aus der Rechtswidrigkeit des Auskunftsersuchens ein Verwertungsverbot hinsichtlich der erteilten Auskünfte geltend gemacht werden soll (vergl. Finanzgericht - FG - Münster, Urteil vom 8. November 1999 4 K 154/98 E EFG 2000, 319).
  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (vergl. dazu BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BStBl II 2002, 495).
  • BFH, 12.01.1995 - IV R 83/92

    Keine Änderung des Einkommensteuerbescheides erforderlich, wenn der

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
    Die Voraussetzungen hierfür sind substantiiert darzulegen (BFH Urteil vom 12. Januar 1995 IV R 83/92, BStBl II 1995, 488).
  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
    Unter Zugrundelegung der BFH-Entscheidungen in BStBl II 1996, 232 und BStBl II 1998, 461 sei er an der Verwertung der durch die Auskunft erhaltenen Kenntnisse nicht gehindert.
  • BFH, 16.02.2009 - VII B 175/08

    Revisionszulassung wegen abgelehnten Befangenheitsantrags - Unzulässige

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
    In seinem Beschluss vom 16. Februar 2009 (VII B 175/08, BFH/NV 2009, 1128) hat er die Auffassung des FG Münster in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2008 11 K 387/07, Juris bestätigt, dass ein besonderes Feststellungsinteresse zwar bestehe, wenn der Steuerpflichtige beabsichtige, sich auf ein Verbot der Verwertung der aufgrund der Maßnahme getroffenen Feststellung zu berufen, dies jedoch nicht gelte, wenn ein Verwertungsverbot offensichtlich ausscheide.
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

    Die von dem Kläger nach der Auskunftserteilung durch den X erhobene Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Auskunftsersuchens hat das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 551 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das angefochtene Urteil des FG Köln (Az.: 8 K 2933/06) vom 15. Dezember 2009 aufzuheben und festzustellen, dass das Auskunftsverlangen des Beklagten an den X vom 7. Juni 2006 rechtswidrig gewesen ist.

  • FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09

    Adressat einer Prüfungsanordnung; Ermessensgerechte Erweiterung des

    Im Streitfall ist das spezielle Feststellungsinteresse zu bejahen, da der Kläger die Durchsetzung eines Verwertungsverbots hinsichtlich der getroffenen und bereits in ESt-Bescheiden ausgewerteten Prüfungsfeststellungen begehrt und nicht ausschließlich die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit der Prüfungsanordnung geltend macht, die ausschließlich im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide zu prüfen wäre (Gräber/von Groll, a.a.O. § 100 Rz. 62; BFH-Urteile vom 16. Dezember 1986 VIII R 123/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1987, 248, BFHE 148, 426 und vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BStBl II 1990, 789, BFHE 160, 391; Urteil des FG Köln vom 15. Dezember 2009 8 K 2933/06, EFG 2010, 551).
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