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   FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04   

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FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04 (https://dejure.org/2006,11290)
FG Köln, Entscheidung vom 19.07.2006 - 14 K 4381/04 (https://dejure.org/2006,11290)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 14 K 4381/04 (https://dejure.org/2006,11290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten in die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen nach § 3 Fördergebietsgesetz (FördG) u. § 4 FördG; Zulässigkeit von erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen nach der Anschaffung oder Herstellung; ...

  • Judicialis

    FördG § 3; ; FördG § 4; ; EStG § 7a Abs. 5; ; EStG § 7i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FördG § 3 § 4; EStG § 7i
    Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderabschreibung: - Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 42/99

    Erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
    Danach könnten erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV, soweit sie denselben Abschreibungsgegenstand beträfen, nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 26.02.2002 IX R 34/99, BStBl II 2002, 472).

    In ähnlicher Weise äußert sich auch die überwiegende Ansicht im Schrifttum (vgl. die in BFH-Urteil in BStBl II 2002, 472 unter II. 1. c genannten Nachweise), wobei allerdings teilweise eine Tendenz dahingehend besteht, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass allein eine Doppelbegünstigung derselben Kosten ausgeschlossen ist (Schmidt/Drensek, EStG, 25. Aufl. 2006, § 7a Rz. 8).

    Zwar mag die Vermeidung der Doppelbegünstigung derselben Aufwendungen der eigentliche Gesetzeszweck der Vorschrift sein, wie auch der BFH (in BStBl II 2002, 472) annimmt; daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass der gesetzliche Anwendungsbereich ausschließlich auf diese Fälle beschränkt werden sollte.

  • BFH, 20.04.2004 - IX R 48/03

    Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
    Auch aus dem BFH-Urteil vom 20.4.2004 IX R 48/03 (BFH/NV 2004, 1255) lässt sich nicht schließen, dass für nach 1998 entstandene Herstellungskosten oder Anschaffungskosten, die die 1998 geleisteten Anzahlungen bzw. Teilherstellungskosten übersteigenden, aufgrund der Regelung des § 7a Abs. 2 Satz 2 EStG noch Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG in Anspruch genommen werden können.

    Da § 4 Abs. 3 FördG eine Sonderregelung über die Gewährung erhöhter Absetzungen ist, wird im Umfang der Bemessungsgrundlage die Gewährung der Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ausgeschlossen (FG Köln, Urteil v. 12.2.2003 - 12 K 3628/01, EFG 2004, 136 - als vom BFH bestätigte Vorinstanz des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1255, in dem dieser Aspekt nicht mehr behandelt wird).

  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
    Etwas anderes könne sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 29.06.2005 X R 37/04, BFH/NV 2006, 40, 42, herleiten lassen.

    Dementsprechend hat auch der BFH zu Recht auf die unterschiedlichen Fassungen der gesetzlichen Kumulationsverbote des § 7a Abs. 5 EStG einerseits und des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FördG andererseits abgestellt (Urteil vom 29.06.2005 X R 37/04, BFH/NV 2006, 40, 42).

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 33/03

    Sonderabschreibungen: Anzahlungen auf Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
    Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b; vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01

    Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
    Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b; vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
    Denn § 4 FördG ist, auch soweit Sonderabschreibungen bereits auf Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorgenommen werden können, kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteile vom 28.06.2002 IX R 51/01, BStBl II 2002, 758 unter II., 1. b; vom 14.01.2004 IX R 33/03, BFH/NV 2004, 582, unter II. 1.; vom 29.06.2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, unter II. 2.a).
  • FG Köln, 12.02.2003 - 12 K 3628/01

    Zweiter Begünstigungszeitraum nur von Ausschöpfung der Sonderabschreibung nach

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
    Da § 4 Abs. 3 FördG eine Sonderregelung über die Gewährung erhöhter Absetzungen ist, wird im Umfang der Bemessungsgrundlage die Gewährung der Regel-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ausgeschlossen (FG Köln, Urteil v. 12.2.2003 - 12 K 3628/01, EFG 2004, 136 - als vom BFH bestätigte Vorinstanz des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1255, in dem dieser Aspekt nicht mehr behandelt wird).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 34/99

    Begünstigung nach § 7 c EStG

    Auszug aus FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 4381/04
    Danach könnten erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV, soweit sie denselben Abschreibungsgegenstand beträfen, nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 26.02.2002 IX R 34/99, BStBl II 2002, 472).
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