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   FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03   

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https://dejure.org/2005,13597
FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03 (https://dejure.org/2005,13597)
FG Köln, Entscheidung vom 20.01.2005 - 3 K 6182/03 (https://dejure.org/2005,13597)
FG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 3 K 6182/03 (https://dejure.org/2005,13597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme wegen der Verjährung von Steuerforderungen; Unbilligkeit einer Zwangsvollstreckung wegen Existenzvernichtung oder Existenzgefährdung; Vollstreckungsaufschub wegen Pfändungsschutz nach der Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    AO § 228; ; AO § 231 Abs. 3; ; AO § 257 Abs. 1 Nr. 3; ; AO § 258; ; ZPO § 765a; ; ZPO § 850b Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 765a; FGO § 91
    Terminsverlegung und Vollstreckungsschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Finanzgerichtsordnung: - Terminsverlegung und Vollstreckungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 2096/03

    Steuererlass; sachliche und persönliche Billigkeitsgründe

    Auszug aus FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03
    Zu den Einzelheiten wird auf den Teilvergleich und das Urteil vom .......2002 (Blatt 80-82 und 99-108 der Akte 3 K 2096/03) verwiesen.

    Die hiergegen am .......2003 unter dem Aktenzeichen 3 K 2096/03 beim Finanzgericht Köln erhobene Klage hat der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tag abgewiesen.

    Da die Verpflichtungsklage des Klägers auf Erlass der Steuerschulden mit Urteil 3 K 2096/03 vom heutigen Tag abgewiesen worden ist, liegt diese Voraussetzung nicht vor.

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03
    Ein Härtefall im Sinne dieser Vorschrift ist ausnahmsweise bei Vorliegen ganz besonderer Umstände anzunehmen, wenn die schädliche Folge für den Schuldner nicht nur eine mit jeder Zwangsmaßnahme verbundene Härte, sondern einen so erheblichen Eingriff in seinen Lebenskreis darstellt, dass die Vollstreckung selbst unter Berücksichtigung der vorrangigen Gläubigerinteressen nicht mit den guten Sitten vereinbar ist (vgl. BGH-Urteil vom 13.07.1965 V ZR 269/62, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 2107).
  • BFH, 20.08.1991 - VII S 40/91

    Befugnis der Behörde zur Gewährung einer vorläufigen Vollstreckungsaussetzung als

    Auszug aus FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03
    Es kann dahinstehen, ob § 765 a ZPO im Steuerschuldverhältnis neben § 258 AO Anwendung findet (verneinend: BFH-Beschluss vom 18.05.1992 VII B 9/82, n.v. [...]Datenbank STRE 825042960; offen gelassen: BFH-Beschluss vom 20.08.1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).
  • BFH, 18.05.1982 - VII B 9/82
    Auszug aus FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03
    Es kann dahinstehen, ob § 765 a ZPO im Steuerschuldverhältnis neben § 258 AO Anwendung findet (verneinend: BFH-Beschluss vom 18.05.1992 VII B 9/82, n.v. [...]Datenbank STRE 825042960; offen gelassen: BFH-Beschluss vom 20.08.1991 VII S 40/91, BFH/NV 1992, 317).
  • BFH, 24.09.1991 - VII B 107/91

    Gerichtliche Überprüfung eines durch Ermessensentscheidung festgestellten

    Auszug aus FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03
    Im Einzelfall kann die Vollstreckung aber auch dann unbillig sein, wenn sie zur wirtschaftlichen Existenzvernichtung oder zur Existenzgefährdung führen würde (BFH-Beschluss vom 24.09.1991 VII B 107/91, BFH/NV 1992, 503).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2003 - 11 U 23/02

    Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Musiktiteln eines bestimmten

    Auszug aus FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03
    2002 11 U 23/02 verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) .
  • BFH, 05.07.1990 - I B 17/90

    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen

    Auszug aus FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 6182/03
    Es ist anerkannt, dass die Vollstreckung wegen einer Steuerforderung unbillig ist, wenn der zu zahlende Betrag alsbald vom Finanzamt wieder erstattet werden muss (BFH-Beschluss vom 05.07.1990 I B 17/90, BFH/NV 1991, 146).
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