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   FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08   

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FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08 (https://dejure.org/2012,14624)
FG Köln, Entscheidung vom 28.03.2012 - 7 K 1719/08 (https://dejure.org/2012,14624)
FG Köln, Entscheidung vom 28. März 2012 - 7 K 1719/08 (https://dejure.org/2012,14624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlungspflichten des Finanzamtes vor einer öffentlichen Zustellung in der Schweiz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ermittlungspflichten vor einer öffentlichen Zustellung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08

    Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Unzumutbare Anforderungen sind an den Zustellenden nicht zu stellen; es genügt der Nachweis, dass sie alle der Sache nach möglichen und geeigneten Nachforschungen angestellt hat (vgl. hierzu auch FG Hamburg, Urteil vom 17.6.2010 5 K 79/08, EFG 2011, 200).

    Im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen einer öffentlichen Zustellung ist es aber auch in diesen Fällen nicht gerechtfertigt, naheliegende, bei objektiver Betrachtung nicht von vornherein aussichtslose und nicht besonders kostenaufwändige Ermittlungen zu unterlassen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.6.2010 5 K 79/08, EFG 2011, 200; BFH-Urteil vom 15.01.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).

    Dies gilt ungeachtet dessen möglichen Aussageverweigerungsrechts gemäß § 102 AO, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde und die Nachfrage daher reine Formsache wäre (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.6.2010 5 K 79/08, EFG 2011, 200; BFH-Urteil vom 15.01.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).

    Damit knüpft der BFH an die Bekanntgabe des nämlichen, noch vor Ablauf der Festsetzungsfrist abgesandten Bescheides an den identischen Bekanntgabevorgang an (vgl. hierzu ausführlich FG Hamburg, Urteil vom 17.06.2010 5 K 79/08, EFG 2011, 200).

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass im Streitfall möglicherweise keine neue Bekanntgabe des Bescheides vorliegt, weil für eine neue Bekanntgabe anders als für die Heilung auch ein neuer/nachträglicher Bekanntgabewille erforderlich ist, der im Streitfall möglicherweise fehlt (vgl. hierzu ausführlich FG Hamburg, Urteil vom 17.06.2010 5 K 79/08, EFG 2011, 200).

    Die Heilung der fehlerhaften öffentlichen Zustellung durch die Übersendung der Bescheidkopien, sei es mit oder ohne neue Bekanntgabenwillen, hat damit zwar für den Lauf der Rechtsmittelfrist, nicht aber für die Hemmung der Festsetzungsfrist Bedeutung (vgl. ausführlich FG Hamburg, Urteil vom 17.06.2010 5 K 79/08, EFG 2011, 200).

  • BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89

    Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Wenn der Behörde ein Bevollmächtigter bekannt sei, müsse sie auch bei ihm Nachforschungen über den Aufenthalt des Steuerpflichtigen versucht haben (BFH-Urteil vom 15.01.1991, VII R 86/89, BFH/NV 1982, 81).

    Im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen einer öffentlichen Zustellung ist es aber auch in diesen Fällen nicht gerechtfertigt, naheliegende, bei objektiver Betrachtung nicht von vornherein aussichtslose und nicht besonders kostenaufwändige Ermittlungen zu unterlassen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.6.2010 5 K 79/08, EFG 2011, 200; BFH-Urteil vom 15.01.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).

    Sind naheliegende Ermittlungen über den Aufenthalt des Steuerpflichtigen unterlassen worden, hat schon dies allein zur Folge, dass die Feststellung, der Aufenthalt des Steuerpflichtigen sei unbekannt, nicht getroffen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 15.1.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).

    Dies gilt ungeachtet dessen möglichen Aussageverweigerungsrechts gemäß § 102 AO, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde und die Nachfrage daher reine Formsache wäre (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.6.2010 5 K 79/08, EFG 2011, 200; BFH-Urteil vom 15.01.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81).

    Im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen einer öffentlichen Zustellung rechtfertigt die Abmeldung bei der Meldebehörde des bisherigen Wohnsitzes ohne Angabe einer konkreten Adresse für den neuen Wohnsitz im Ausland es jedenfalls nicht, dass der Beklagte solche Ermittlungen unterlässt, die nach den besonderen Umständen des Einzelfalles naheliegen, nicht von vornherein aussichtslos erscheinen und auch nicht besonders kostenaufwändig sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15.01.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81; BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560).

  • BFH, 12.01.2011 - I R 37/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Öffentliche Zustellung - Höhere Gewalt

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732, m.w.N.; BFH-Urteil vom 12.1.2011 I R 37/10, BFH/NV 2011, 1281).

    Da die Schweizer Behörden keine Amtshilfe bei der Zustellung in Steuersachen leisten (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12.01.2011 I R 37/10, BFH/NV 2011, 1281, m.w.N.), war im Streitfall der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 Buchst. c VwZG a. F. zwar grundsätzlich eröffnet.

    Allerdings ist auch im Rahmen des § 15 Abs. 1 Buchst. c VwZG a. F. zu beachten, dass die öffentlich Zustellung als "letztes Mittel" der Bekanntgabe anzusehen ist und deshalb erst dann in Betracht kommt, wenn alle anderen Möglichkeiten, dem Empfänger das Schriftstück zuzustellen, erschöpft sind (vgl. BFH-Urteil vom 12.01.2011 I R 37/10, BFH/NV 2011, 1281, m.w.N.).

    Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ist erst zulässig, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen des Finanzamtes keinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennt (vgl. BFH-Urteil vom 13.3.1973 VII R 53/70, BStBl II 1973, 644; BFH-Urteil vom 12.1.2011 I R 37/10, BFH/NV 2011, 1281).

    Dabei kann eine entsprechende Aufforderung in der Schweiz mit einfachem Brief übermittelt werden, da eine (Auslands-)Zustellung auch insoweit ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.1.2011 I R 37/10, BFH/NV 2011, 1281).

  • BFH, 09.12.2009 - X R 54/06

    Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732, m.w.N.; BFH-Urteil vom 12.1.2011 I R 37/10, BFH/NV 2011, 1281).

    Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732; BFH-Urteil vom 13.01.2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998 und BFH-Beschluss vom 16.1.2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 17.2.2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865; FG München, Urteil vom 17.06.2003 6 K 336/03, Juris).

    Entsprechendes gilt, wenn sich der Zustellungsempfänger in einer Weise verhält, die auf seine Absicht schließen lässt, den Aufenthaltsort zu verheimlichen (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732).

    Ein Verstoß gegen § 15 VwZG a. F. schließt die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 VwZG nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732; BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560, m.w.N.).

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen einer öffentlichen Zustellung rechtfertigt die Abmeldung bei der Meldebehörde des bisherigen Wohnsitzes ohne Angabe einer konkreten Adresse für den neuen Wohnsitz im Ausland es jedenfalls nicht, dass der Beklagte solche Ermittlungen unterlässt, die nach den besonderen Umständen des Einzelfalles naheliegen, nicht von vornherein aussichtslos erscheinen und auch nicht besonders kostenaufwändig sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15.01.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81; BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560).

    Ein Verstoß gegen § 15 VwZG a. F. schließt die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 VwZG nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732; BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560, m.w.N.).

  • BFH, 13.03.1973 - VII R 53/70

    Zustellung an Steuerpflichtigen - Wohnsitz - Geltungsbereich des Grundgesetzes -

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Der Beklagte wäre verpflichtet gewesen, den Klägern zumindest die Möglichkeit einzuräumen, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 13.03.1973 VII R 53/70, BStBl II 1973, 644).

    Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ist erst zulässig, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen des Finanzamtes keinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennt (vgl. BFH-Urteil vom 13.3.1973 VII R 53/70, BStBl II 1973, 644; BFH-Urteil vom 12.1.2011 I R 37/10, BFH/NV 2011, 1281).

  • BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01

    Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Für die entsprechende, eine reguläre Postaufgabe oder Zustellung betreffende Vorschrift in § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO hat der Große Senat des BFH entschieden (Beschluss vom 25.11.2002 GrS 2/01, BStBl II 2003, 548), dass der rechtzeitig abgesandte Bescheid dem Steuerpflichtigen auch tatsächlich zugehen muss, wenn auch erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist.
  • BFH, 16.01.2001 - VI S 25/00

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht -

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732; BFH-Urteil vom 13.01.2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998 und BFH-Beschluss vom 16.1.2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 17.2.2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865; FG München, Urteil vom 17.06.2003 6 K 336/03, Juris).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 44/03

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732; BFH-Urteil vom 13.01.2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998 und BFH-Beschluss vom 16.1.2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 17.2.2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865; FG München, Urteil vom 17.06.2003 6 K 336/03, Juris).
  • FG Düsseldorf, 17.02.2006 - 1 K 2677/05

    Öffentliche Zustellung; Aufenthaltsort; Prüfungspflicht der Behörde; Befragung -

    Auszug aus FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
    Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732; BFH-Urteil vom 13.01.2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998 und BFH-Beschluss vom 16.1.2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 17.2.2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865; FG München, Urteil vom 17.06.2003 6 K 336/03, Juris).
  • BFH, 17.10.1985 - IV B 67/85

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung -

  • FG München, 17.06.2003 - 6 K 336/03

    Voraussetzung für eine öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden;

  • BFH, 14.04.2011 - X B 112/10

    Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung -

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