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   FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19   

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https://dejure.org/2021,10468
FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19 (https://dejure.org/2021,10468)
FG München, Entscheidung vom 04.02.2021 - 10 K 3085/19 (https://dejure.org/2021,10468)
FG München, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 10 K 3085/19 (https://dejure.org/2021,10468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 4, § 5 Abs. 1, § 6, § 6b; HGB § 238 f., § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1, § 248 Abs. 2, § 255 Abs. 1; AO § 164 Abs. 2; FGO § 100 Abs. 2 S. 2
    Aktivierung von Nutzungsrechten an Software

  • rewis.io

    Aktivierung von Nutzungsrechten an Software

  • Betriebs-Berater

    Aktivierung von Nutzungsrechten an Software

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktivierung von Nutzungsrechten an Software; Implementierungsleistungen; immaterielles Wirtschaftsgut; Anschaffungskosten; Übertragung eines Veräußerungsgewinns auf Außenanlagen eines Betriebsgrundstücks

  • rechtsportal.de

    Abzug von Aufwendungen für die Einführung und Implementierung von Software als Erhaltungsaufwand; Absetzung für Abnutzung (AfA)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aktivierung von Nutzungsrechten an Software - Implementierungsleistungen - immaterielles Wirtschaftsgut - Anschaffungskosten - Übertragung eines Veräußerungsgewinns auf Außenanlagen eines Betriebsgrundstücks

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79

    Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    Dies setzt voraus, dass zwischen Gebäude und Baulichkeit ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang in der Weise besteht, dass das Fehlen der Baulichkeit dem Gebäude ein negatives Gepräge gäbe (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196, BFHE 139, 509).

    Die Bauordnungen ordnen durchgängig die Errichtung von Garagen im Zusammenhang mit Wohnungsbauten an (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196, BFHE 139, 509).

  • BFH, 15.12.1977 - VIII R 121/73

    Aufwendungen für Umzäunung sind Teil der Herstellungskosten des Gebäudes

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    Es kommt darauf an, ob die einzelne Anlage wegen ihres "dienenden" Charakters mit einem anderen Wirtschaftsgut zu einer Einheit zusammenzufassen, hier dem Gebäude zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 VIII R 121/73, BStBl II 1978, 210).

    Die Aufwendungen für das Setzen des Zaunes seien ferner unmittelbar bestimmt und geeignet, das Gebäude als Zweifamilienhaus nutzbar zu machen, so dass der Nutzungszusammenhang und Funktionszusammenhang zu bejahen und die Aufwendungen den Gebäudeherstellungskosten zuzurechnen sei (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 VIII R 121/73, BStBl II 1978, 210).

  • BFH, 01.07.1983 - III R 97/81
    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    So dient z. B. eine Umzäunung nicht nur dem auf dem Grundstück befindlichen Betriebsgebäude, sondern gleichzeitig dem gesamten Betriebsgrundstück; eine Hofbefestigung dient dem Zweck, das Grundstück zu erschließen und zugänglich zu machen (BFH-Urteil vom 1. Juli 1983 III R 161/81, BFHE 138, 513, BStBl II 1983, 686 zu Weingroßkellerei mit Verwaltungsgebäude, vom 1. Juli 1983 III R 97/81, NV, juris, zu Büro- und Lagergebäude).
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 16/95

    1. Können Anschaffungs(haupt)kosten nicht aktiviert werden, können auch

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    Kann das auf die Nutzung entfallende Entgelt nicht als Anschaffungs-(haupt-)kosten aktiviert werden, können auch Anschaffungsnebenkosten nicht aktiviert werden (BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 16/95, BStBl II 1997, 808 zu Maklerprovision für Mietvertrag).
  • BFH, 01.07.1983 - III R 161/81

    Für Außenanlagen gilt als Beginn der Herstellung i. S. des § 4b InvZulG 1975 auch

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    So dient z. B. eine Umzäunung nicht nur dem auf dem Grundstück befindlichen Betriebsgebäude, sondern gleichzeitig dem gesamten Betriebsgrundstück; eine Hofbefestigung dient dem Zweck, das Grundstück zu erschließen und zugänglich zu machen (BFH-Urteil vom 1. Juli 1983 III R 161/81, BFHE 138, 513, BStBl II 1983, 686 zu Weingroßkellerei mit Verwaltungsgebäude, vom 1. Juli 1983 III R 97/81, NV, juris, zu Büro- und Lagergebäude).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 109/04

    Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    Denn vorliegend bestand insoweit ein wiederkehrender Leistungsaustausch im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 14. März 2006 I R 109/04, BFH/NV 2006, 1812; Wolffgang, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Stand Februar 1998, § 5 Rdnr. C 107 und C 166).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    Nach dem vom FA zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Juli 2002 (X ZR 27/01, BGHZ 151, 330) könne auch bei einem Dienstvertrag die geschuldete Tätigkeit der Erreichung eines bestimmten Ziels dienen.
  • BFH, 04.06.1991 - X R 136/87

    Steuerliche Behandlungen von Aufwendungen bei Erbbaurecht

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    Auch kommt es beim Ansatz von Anschaffungskosten nicht darauf an, ob der Aufwand tatsächlich zu einer Wertverbesserung des erworbenen Wirtschaftsguts geführt hat und sich entsprechend nachweisen lässt (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87, BStBl II 1992, 70).
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    Weiter steht die Implementierung in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Nutzungsrecht an der Y-Systemlandschaft, so dass auch bei entsprechender Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze zu Mietereinbauten (BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164) hier keine Aktivierung als selbständiges Wirtschaftsgut in Betracht käme.
  • BFH, 26.02.1975 - I R 32/73

    Mieterumbauten und -einbauten als selbständige materielle Wirtschaftsgüter, kein

    Auszug aus FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
    Weiter steht die Implementierung in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Nutzungsrecht an der Y-Systemlandschaft, so dass auch bei entsprechender Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze zu Mietereinbauten (BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164) hier keine Aktivierung als selbständiges Wirtschaftsgut in Betracht käme.
  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

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