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   FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09   

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FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09 (https://dejure.org/2011,15018)
FG München, Entscheidung vom 07.03.2011 - 7 K 555/09 (https://dejure.org/2011,15018)
FG München, Entscheidung vom 07. März 2011 - 7 K 555/09 (https://dejure.org/2011,15018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter; Bewertung ausgegliederter Pensionsverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter durch Gleichstellung mit einer Ausgliederung betrieblicher Einheiten gem. § 20 Abs. 1 S. 1 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) 2002 analog; Planwidrige Regelungslücke mangels von § 20 Abs. 7, 8 UmwStG ...

  • Betriebs-Berater

    Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter - Bewertung ausgegliederter Pensionsverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter; Bewertung ausgegliederter Pensionsverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter - Bewertung ausgegliederter Pensionsverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2734
  • EFG 2011, 1387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 31.01.1980 - IV R 126/76

    Barwert einer betrieblichen Leibrentenverpflichtung entspricht im Zeitpunkt ihrer

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Die sinngemäße Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG hat für die Bewertung von Rentenverbindlichkeiten - wie im Streitfall - zur Folge, dass diese mit dem Rentenbarwert anzusetzen sind, da Rentenverbindlichkeiten keinen Nennwert haben (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1980 IV R 126/76, BFHE 130, 372, BStBI II 1980, 491, unter 2.).

    Anders als bei Rentenverbindlichkeiten, die Gegenleistung für Sachwerte oder immaterielle Wirtschaftsgüter sind, steht bei Leibrenten, die Gegenleistung für einen bestimmten Geldbetrag sind, der Geldwert fest und damit ein einwandfreier Bestimmungsgrund für den Wert der Rentenverpflichtung nach Maßgabe der Vorstellung der Vertragsparteien zur Verfügung (vgl. BFH-Urteil 31. Januar 1980 IV R 126/76, BFHE 130, 372, BStBl II 1980, 491, unter 2.d.).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Insbesondere erfüllen das Deckungsvermögen und die Pensionsverbindlichkeiten nicht die Merkmale eines Teilbetriebs (hierzu z.B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBI II 2002, 420, unter B.l.3.a, m.w.N., zu § 24 UmwStG).

    Denn die Nettobetrachtung dient in den Fällen der Übertragung betrieblicher Einheiten dazu, eine unentgeltliche Übertragung i.S. des § 6 Abs. 3 EStG auch dann zu ermöglichen, wenn - wie im Regelfall - zu der übertragenen strukturierten Einheit auch passive Wirtschaftsgüter gehören (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BFHE 197, 411, BStBI II 2002, 420, unter B.l.3.b.bb.aaa, m.w.N., betreffend die Einbringung eines Grundstücks gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und sonstigen Entgelten in eine Personengesellschaft).

  • Drs-Bund, 24.02.1994 - BT-Drs 12/6885
    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Zudem wurden die Regelungen an die Formulierung des § 2 UmwStG 1995 angepasst und die Möglichkeit der Rückbeziehung der Einbringung auf Einbringungen außerhalb des Umwandlungsrechts ausgedehnt (vgl. BTDrucks 12/6885, 25 und 12/7945, 65).

    Danach sollten die steuerrechtlichen Vorschriften an das neue Umwandlungsrecht angepasst werden, weil das Steuerrecht an den zivilrechtlichen Gegebenheiten ausgerichtet sei (vgl. BTDrucks 12/6885, 14. unter A.).

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Bei der Ermittlung des Barwertes ist grundsätzlich von einem Zinsfuß von 5, 5 % (vgl. §§ 13 ff des Bewertungsgesetzes) auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind andere als die § 6 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Wirtschaftsgüter des Betriebs (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) u.a. mit den Anschaffungskosten oder dem - höheren (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBI II 1989, 359, unter ll.2.a) - Teilwert anzusetzen.
  • BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Bei einer Ausgliederung durch Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG - wie im Streitfall - führt der in § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG normierte Vermögensübergang auf den übernehmenden Rechtsträger materiell-rechtlich nicht zu einer Gesamtrechtsnachfolge, sondern zu einer Sonderrechtsnachfolge, mit der lediglich der verfügungsrechtliche Grundsatz der Spezialität durch den Bestimmtheitsgrundsatz im Rahmen des Spaltungsplans ersetzt wird (BFH-Urteil vom 5. November 2009 IV R 29/08, BFHE 226, 492, BFH/NV 2010, 356, m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Im Streitfall liegt somit ein sog. "Mischfall" vor, in dem die dem Gesellschafter gewährte Gegenleistung teils in der Gewährung von Gesellschaftsrechten und teils in anderen Entgelten - hier: der Übernahme von Schulden des Gesellschafters - besteht (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/98, BFHE 201, 19, BStBI II 2003, 394, unter ll.2.b.bb, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2008 - IX R 64/06

    Auslegung einer Erklärung einer Finanzbehörde als Verwaltungakt - Gewährung eines

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Die Aufhebungsbescheide können nach ihrem eindeutigen Wortlaut auch nicht als Nullfeststellungen ausgelegt werden (zur Auslegung von Verwaltungsakten vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 64/06, BFH/NV 2008, 1676, unter II.1.a.aa, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2008 - I R 85/07

    Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    Dieser Bilanzansatz ist jedenfalls deshalb nicht subjektiv richtig, weil der Ansatz des Teilwerts nach § 6a EStG angesichts der klaren Regelung des § 6a Abs. 5 EStG rechtlich nicht vertretbar ist (hierzu BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 85/07, BFHE 222, 418, BStBl II 2008, 924).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09
    e) Entgegen der Auffassung des FA ist dem Erlass des BMF in BStBI I 1998, 268 - welcher die Rechtsprechung im Übrigen als sog. norminterpretierende Verwaltungsanweisung grundsätzlich nicht bindet (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBI II 1995, 754) - nicht zu entnehmen, dass die Pensionsverbindlichkeiten im Streitfall nach ihrer Zugangsbewertung mit den gemeinen Werten an den nachfolgenden Bilanzstichtagen (Folgebewertung) mit den Teilwerten nach § 6a Abs. 3 EStG anzusetzen sind.
  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

  • BFH, 05.06.2002 - I R 6/01

    Sacheinlage; Entgeltlichkeit der Einbringung

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

  • Drs-Bund, 24.07.1968 - BT-Drs V/3185
  • BFH, 24.01.1979 - I R 202/75

    Umwandlungs-Steuergesetz - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft -

  • Drs-Bund, 26.07.1968 - BT-Drs V/3186
  • BFH, 22.12.1993 - I R 62/93

    Die Veräußerung des selbständigen Teils eines Vermögens i. S. des § 18 Abs. 3

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

  • BFH, 25.07.2007 - III R 55/02

    Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen

  • Drs-Bund, 21.05.1969 - BT-Drs V/4245
  • BFH, 12.12.2012 - I R 28/11

    Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen - Ansatz mit den Anschaffungskosten -

    Das Finanzgericht (FG) München hat mit Urteil vom 7. März 2011  7 K 555/09 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1387) die Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag für das Streitjahr antragsgemäß auf 0 EUR festgesetzt und die vom FA verfügte Aufhebung der ursprünglichen Bescheide über die gesonderten Feststellungen des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den 31. Dezember 2003 ihrerseits aufgehoben.
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