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   FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06   

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https://dejure.org/2009,29824
FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06 (https://dejure.org/2009,29824)
FG München, Entscheidung vom 08.12.2009 - 13 K 1180/06 (https://dejure.org/2009,29824)
FG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 13 K 1180/06 (https://dejure.org/2009,29824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufhebung der Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach Beschlussfassung über die Auflösung der Genossenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach Beschlussfassung über die Auflösung der Genossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; Aufhebung nach Beschlussfassung über die Auflösung der Genossenschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Aufhebung nach Beschlussfassung über die Auflösung der Genossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 783
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich

    Auszug aus FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muss es sich nach dem Wortlaut dieser Vorschrift und nach dem Zweck des Gesetzes, das "auch im Bereich des genossenschaftlichen Wohnens Anreize für die Bildung und den Erwerb von Wohneigentum" schaffen möchte (so Drucksache des Deutschen Bundestags - BT-Drucks - 13/2784 vom 26. Oktober 1995, S. 40, zu § 9 Abs. 2), um eine Genossenschaft handeln, die von ihr errichtete Wohnungen ihren Mitgliedern unbeschadet eines entsprechenden Gesellschaftszwecks tatsächlich zum Wohnen überlässt (BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635; vom 19. August 2008 IX R 3/08, BStBl II 2009, 447).

    Nicht vorausgesetzt wird dagegen, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden oder dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen (BFH in BStBl II 2009, 447).

  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06
    Erst nachträglich eintretende Tatsachen führen nicht zu einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BStBl II 1995, 192 m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 173 AO, Rz. 25 f.).
  • BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00

    EigZulG § 17

    Auszug aus FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06
    Nach der vorher geltenden Gesetzesfassung war nicht vorausgesetzt, dass der Anspruchsberechtigte irgendwann im Förderzeitraum eine Wohnung der Genossenschaft zu eigenen Wohnzwecken nutzt (BFH-Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, BStBl II 2002, 274).
  • BFH, 11.09.2003 - IV B 35/02

    Austausch einer Rechtsgrundlage

    Auszug aus FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06
    Dieser Austausch der Rechtsgrundlage ist ohne weiteres möglich, da der Tatbestand des § 17 Satz 8 i.V.m. § 11 Abs. 3 Satz 1 EigZulG auf der Rechtsfolgenseite keine Ermessensentscheidung des Finanzamts verlangt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. September 2003 IV B 35/02, BFH/NV 2004, 343).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 28/06

    Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft

    Auszug aus FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muss es sich nach dem Wortlaut dieser Vorschrift und nach dem Zweck des Gesetzes, das "auch im Bereich des genossenschaftlichen Wohnens Anreize für die Bildung und den Erwerb von Wohneigentum" schaffen möchte (so Drucksache des Deutschen Bundestags - BT-Drucks - 13/2784 vom 26. Oktober 1995, S. 40, zu § 9 Abs. 2), um eine Genossenschaft handeln, die von ihr errichtete Wohnungen ihren Mitgliedern unbeschadet eines entsprechenden Gesellschaftszwecks tatsächlich zum Wohnen überlässt (BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 28/06, BFH/NV 2007, 1635; vom 19. August 2008 IX R 3/08, BStBl II 2009, 447).
  • FG München, 05.05.2009 - 13 K 986/06

    Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gem. § 17

    Auszug aus FG München, 08.12.2009 - 13 K 1180/06
    Aus dem Zusammenspiel dieser Vorschriften folgt nach Auffassung des Senats, dass die Regelungen der Satzung das Rechtsverhältnis der Genossenschaft und ihrer Mitglieder betreffend bis zur Beendigung der Liquidation nur dann weiter anzuwenden sind, wenn sich aus dem "Wesen der Liquidation" nichts anderes ergibt (vgl. FG München, Urteil vom 05. Mai 2009, 13 K 986/06, EFG 2009, 1628 rkr).
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