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   FG München, 19.11.2009 - 6 K 4167/06   

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https://dejure.org/2009,35792
FG München, 19.11.2009 - 6 K 4167/06 (https://dejure.org/2009,35792)
FG München, Entscheidung vom 19.11.2009 - 6 K 4167/06 (https://dejure.org/2009,35792)
FG München, Entscheidung vom 19. November 2009 - 6 K 4167/06 (https://dejure.org/2009,35792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Organzuständigkeit in einer Aktiengesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Schadensersatzansprüche wegen vom Aufsichtsrat unter Verstoß gegen die Organzuständigkeit getätigten Wertpapiergeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Schadensersatzansprüche wegen vom Aufsichtsrat unter Verstoß gegen die Organzuständigkeit getätigten Wertpapiergeschäften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Schadensersatzansprüche wegen vom Aufsichtsrat unter Verstoß gegen die Organzuständigkeit getätigten Wertpapiergeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.07.1998 - I R 123/97

    Keine Privatsphäre bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG München, 19.11.2009 - 6 K 4167/06
    Entstehen ihr aus diesem Anlass Verluste, ohne dass sich der Gesellschafter zu einem Verlustausgleich verpflichtet hat, so ist in dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Verlustausgleichs eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG anzunehmen (vgl. Gösch a.a.O. § 8 Rz. 1178; Bundesfinanzhof-BFH-Urteile vom 8.7.1998 I R 123/97, GmbHR 1998, 1134 und vom 8.8.2001 I R 106/99, BStBl II 2003, 487).

    Die Klägerin hat als Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre, für die die Regelungen des AktG nicht gelten (vgl. BFH-Urteil vom 8.7.1998 I R 123/97, BFHE 186, 540, DStR 1998, 1749).

  • BFH, 16.02.2005 - I B 154/04

    Verlustträchtige Geschäfte (Wertpapiergeschäfte) einer KapG

    Auszug aus FG München, 19.11.2009 - 6 K 4167/06
    Im Streitfall spricht überdies für die private Veranlassung, dass die getätigten Wertpapiergeschäfte mit hohen Risiken verbunden waren, die in den Streitjahren und den nachfolgenden Jahren zu hohen Verlusten führten und eine positive Totalgewinnprognose fehlt (vgl. BFH-Beschluss vom 16.2.2005 I B 154/04, BFH/NV 2005, 1377).
  • BFH, 08.08.2001 - I R 106/99

    Devisentermingeschäfte einer GmbH

    Auszug aus FG München, 19.11.2009 - 6 K 4167/06
    Entstehen ihr aus diesem Anlass Verluste, ohne dass sich der Gesellschafter zu einem Verlustausgleich verpflichtet hat, so ist in dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Verlustausgleichs eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG anzunehmen (vgl. Gösch a.a.O. § 8 Rz. 1178; Bundesfinanzhof-BFH-Urteile vom 8.7.1998 I R 123/97, GmbHR 1998, 1134 und vom 8.8.2001 I R 106/99, BStBl II 2003, 487).
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