Rechtsprechung
FG München, 21.01.2010 - 14 K 1868/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtmäßigkeit des vom Finanzamt gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines vom Finanzamt gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Vorliegen eines Ermessensfehlers im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 102; AO § 256; InsO § 16
Rechtmäßigkeit des vom FA gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtmäßigkeit des vom FA gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- FG München, 21.01.2010 - 14 K 3961/08
Anfechtungsklage nach Feststellungsklage mit identischem Streitgegenstand - …
Auszug aus FG München, 21.01.2010 - 14 K 1868/09
Hinsichtlich der Richtigkeit der festgesetzten Umsatzsteuer hat die Klägerin unter dem Aktenzeichen 14 K 3961/08 Klage beim Finanzgericht München erhoben.Insoweit ist sie auf die unter dem Aktenzeichen 14 K 3961/08 erhobene Klage zu verweisen.
- BFH, 12.12.2003 - VII B 265/01
Insolvenzverfahren; Antrag auf Eröffnung durch FA
Auszug aus FG München, 21.01.2010 - 14 K 1868/09
17 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (BFH-Beschluss vom 12.12.2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464). - BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04
Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub …
Auszug aus FG München, 21.01.2010 - 14 K 1868/09
13 Die Entscheidung des FA, das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Steuerschuldners zu beantragen, ist eine Ermessensentscheidung, die gemäß § 102 Finanzgerichtsordnung (FGO) von den Gerichten nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 2005 VII R 63/04, BFH/NV 2006, 900). - BFH, 26.02.2007 - VII B 98/06
Antrag auf Eröffnung Insolvenzverfahren; Ermessen der Finanzbehörde
Auszug aus FG München, 21.01.2010 - 14 K 1868/09
Im Übrigen ist die Stellung eines Insolvenzantrags nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dann verhältnismäßig und ermessensgerecht, wenn er als so genannte rückstandsunterbindende Maßnahme zur Vermeidung weiterer Steuerrückstände dient (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2007 VII B 98/06, BFH/NV 2007, 1270), da die Einleitung eines Insolvenzverfahrens auch dazu dient, den Schuldner vor einer weiteren Verschuldung zu bewahren und bei einem für ihn günstigen Verlauf die Existenz zu sichern. - BFH, 23.07.1985 - VII B 29/85
Antrag auf Aufhebung der Anordnung der einstweiligen Verfügung zur Eröffnung des …
Auszug aus FG München, 21.01.2010 - 14 K 1868/09
Zahlungsunfähigkeit ist das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende andauernde Unvermögen des Schuldners, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden zu begleichen (BFH-Beschluss vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41).