Rechtsprechung
   FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10156
FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03 (https://dejure.org/2006,10156)
FG München, Entscheidung vom 23.02.2006 - 14 K 3585/03 (https://dejure.org/2006,10156)
FG München, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 14 K 3585/03 (https://dejure.org/2006,10156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Smoking eines Piano-Entertainers als typische Berufskleidung; Abzugsverbot für "gemischte Aufwendungen" nach § 12 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG); Vereinbarkeit des Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999 für Aufwendungen der Lebensführung mit Art. 17 Abs. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Smoking keine Berufskleidung; Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999 gemeinschaftsrechtswidrig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Smoking keine Berufskleidung - Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999 gemeinschaftsrechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Vorsteuer aus gemischten Aufwendungen abzugsfähig?

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Vorsteuer aus gemischten Aufwendungen abzugsfähig?

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1018
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.02.2005 - V R 76/03

    Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    Nach der Rechtsprechung kann das Recht auf Vorsteuerabzug nur eingeschränkt werden, wenn Ausnahmen in der Richtlinie 77/388/EWG selbst zugelassen sind (BFH-Urteil vom 10.02.2005 V R 76/03, BStBl. II 2005, 509).Dies ist vorliegend aber nicht der Fall.

    Denn auch die fehlende und überfällige Umsetzung dieser Richtlinien bestimmung durch den Rat berechtigt die Mitgliedstaaten nicht - gewissermaßen im Vorgriff -, neue Vorsteuerausschlüsse einzuführen (vgl. EuGH -Urteil vom 18. Juni 1998 Rs. C-43/96, Kommission/Frankreich, UR 1998, 352 und BFH-Urteil vom 10.02.2005 V R 76/03, BStBl. II 2005, 509).

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 13/90

    Festliche Kleidung einer Berufsmusikerin keine typische Berufskleidung

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    b) Bei dem streitgegenständlichen Smoking handelt es sich um keine typische Berufskleidung, sondern um bürgerliche Kleidung, da er seiner Beschaffenheit nach objektiv nicht nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 1991 IV R 13/90, BStBl. II 1991, 751).

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Verwendung dieser Kleidungsstücke für Zwecke der privaten Lebensführung aufgrund berufsspezifischer Eigenschaften so gut wie ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 1991 IV R 13/90, BStBl. II 1991, 751).

  • BFH, 19.02.2004 - V R 39/02

    Pensionspferdehaltung durch gemeinnützigen Verein

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    Der Kläger kann sich somit wegen der Unvereinbarkeit des Ausschlusses des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für die Lebensführung i.S.v. § 12 Nr. 1 EStG , die auch der Förderung des Berufs dienen, durch § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht des Art. 17 Abs. 2 und Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG berufen (BFH-Urteil vom 19.02.2004 V R 39/02, BStBl. II 2004, 672).
  • BFH, 06.08.1998 - V R 74/96

    Eigenverbrauch bei Repräsentationsaufwendungen

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    Auch die Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c UStG 1980 bezweckte die Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs ausden dort genannten Aufwendungen (s. BFH-Urteil vom 6. August 1998 V R 74/96,BStBl II 1999, 104 ) und enthielt somit mittelbar ein Vorsteuerabzugsverbot (vgl. Lohse,Rückwirkende europarechtliche Ermächtigung für Vorsteuerkürzungen im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, IStR 2000, 232).
  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung besitzt, in der das umsatzsteuerliche Entgelt (Preis ohne Steuer) und der anzuwendende Steuersatz mit Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 5 und 6 UStG 1999; BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFH/NV 2001, 130 und vom 7. November 2000 V R 49/99, BFH/NV 2001, 402 ).
  • BFH, 29.11.2002 - V B 119/02

    Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    Der Aufwand zur Identifizierung der Leistung muss dahingehend begrenzt sein, dass die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist (BFH-Beschluss vom 29. November 2002 V B 119/02, BFH/NV 2003, 518 m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2000 - V B 178/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    Sie muss als Belegnachweis für den Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung Angaben tatsächlicher Art. enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen (BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504 ).
  • BFH, 27.07.2000 - V R 55/99

    Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Entgeltausweis

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung besitzt, in der das umsatzsteuerliche Entgelt (Preis ohne Steuer) und der anzuwendende Steuersatz mit Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 5 und 6 UStG 1999; BFH-Urteile vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFH/NV 2001, 130 und vom 7. November 2000 V R 49/99, BFH/NV 2001, 402 ).
  • EuGH, 18.06.1998 - C-43/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
    Denn auch die fehlende und überfällige Umsetzung dieser Richtlinien bestimmung durch den Rat berechtigt die Mitgliedstaaten nicht - gewissermaßen im Vorgriff -, neue Vorsteuerausschlüsse einzuführen (vgl. EuGH -Urteil vom 18. Juni 1998 Rs. C-43/96, Kommission/Frankreich, UR 1998, 352 und BFH-Urteil vom 10.02.2005 V R 76/03, BStBl. II 2005, 509).
  • BFH, 29.09.2022 - V R 29/20

    Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

    Im Hinblick hierauf kann der Senat offenlassen, ob die Einschränkung des Vorsteuerabzugs durch § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 12 Nr. 1 EStG gegen Art. 176 Abs. 2 MwStSystRL verstößt (FG München vom 23.02.2006 - 14 K 3585/03, EFG 2006, 1018; Oelmaier in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 15 Rz 639; Heinrichshofen in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 15 Rz 162).
  • BFH, 24.08.2022 - XI R 3/22

    Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung

    Der Senat kann offenlassen, ob das Abzugsverbot des § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i.V.m. § 12 Nr. 1 EStG unionsrechtskonform ist (vgl. hierzu FG München vom 23.02.2006 - 14 K 3585/03, EFG 2006, 1018; Oelmaier in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 15 Rz 639; Heinrichshofen in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 15 Abs. 1a Rz 162).
  • BFH, 01.03.2016 - XI B 51/15

    Vorsteuerausschluss bei Erwerb eines Wohnhauses, das zu mehr als 90 % privat

    aa) Die Klägerin führt aus der angegriffenen Vorentscheidung den Rechtssatz an, dass "§ 15 Abs. 1a UStG ... im Hinblick auf die Verweisung auf § 12 EStG auch nicht EU-rechtswidrig" sei; damit weiche das FG-Urteil von dem Urteil des FG München vom 23. Februar 2006  14 K 3585/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1018) sowie von dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) und von dem Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410) ab.

    Ihr Vortrag, das FG München habe gegen sein Urteil in EFG 2006, 1018 (rechtskräftig nach Rücknahme der Revision, BFH-Beschluss vom 23. August 2006 V R 25/06, nicht veröffentlicht) die Revision zugelassen, und ihre bloßen Hinweise auf den BFH-Beschluss in BFHE 250, 276, BStBl II 2015, 865 sowie auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. Juli 2015 GrS 1/14 (BFHE 251, 408, Deutsches Steuerrecht 2016, 210) sind hierfür nicht geeignet.

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1066/05

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

    Außerdem wenden sich Stimmen in der Literatur gegen die Anwendung der Bemessungsgrundlage bei teilentgeltlichen Leistungen (vgl. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1; B. Meyer, Anm. zum genannten Urteil des FG Münster vom 19.01.2005, EFG 2006, 1018).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 2111/04

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

    Außerdem wenden sich Stimmen in der Literatur gegen die Anwendung der Bemessungsgrundlage bei teilentgeltlichen Leistungen (vgl. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1; B. Meyer, Anm. zum genannten Urteil des FG Münster vom 19.01.2005, EFG 2006, 1018).
  • FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht

    Zwar hat das FG München mit Urteil vom 23.2.2006, 14 K 3585/03, EFG 2006, 1018 einen solchen Verstoß angenommen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an

    Außerdem wenden sich Stimmen in der Literatur gegen die Anwendung der Bemessungsgrundlage bei teilentgeltlichen Leistungen (vgl. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1; B. Meyer, Anm. zum genannten Urteil des FG Münster vom 19.01.2005, EFG 2006, 1018).
  • FG Münster, 07.05.2015 - 5 K 2354/12

    Frage der Zuordnung eines Wohngebäudes mit Kundengästezimmer zum Unternehmen

    Zwar hat das FG München mit Urteil vom 23.2.2006, 14 K 3585/03, EFG 2006, 1018 einen solchen Verstoß angenommen.
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3969/09

    Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb eines Privatpilotenscheins

    Hiergegen wird zwar geltend gemacht, dass der in § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG a. F. geregelte Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Aufwendungen für die Lebensführung i. S. von § 12 Nr. 1 EStG, die auch der Förderung des Berufs dienen, gemeinschaftsrechtswidrig sei, weil er entgegen Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 1989 (nämlich durch Art. 7 Nr. 1 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 - Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFG - vom 22. Dezember 1989, BGBl I 1989, 2408, BStBl I 1989, 505, und damit erst nach Inkrafttreten jener Richtlinie) in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG a. F. eingefügt worden sei (FG München, Urteil vom 23. Februar 2006 - 14 K 3585/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1018; anderer Auffassung: Stadie in Stadie, Umsatzsteuergesetz, 2009, § 15 Rz. 235 f.; ders. in Rau/Dürrwächter, a. a. O., § 15 Rz. 707 f.; Wagner in Sölch/Ringleb, a. a. O., § 15 Rz. 520).
  • FG Düsseldorf, 26.11.2008 - 1 V 2477/08

    Festsetzung der Höhe einer umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die

    Ernstlich in Betracht kommt, dass in derartigen Fällen im Hinblick auf die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts eine "Deckelung" der Bemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt vorzunehmen ist (offen gelassen vom BFH im Urteil vom 24.01.2008 V R 39/06, UR 2008, 342, aber unter Hinweis auf entsprechende Erwägungen von Wagner in Sölch/Ringleb, UStG, § 10 Rn. 443; ebenso Meyer in EFG 2006, 1018).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht