Rechtsprechung
   FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16105
FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03 (https://dejure.org/2006,16105)
FG München, Entscheidung vom 25.01.2006 - 3 K 3069/03 (https://dejure.org/2006,16105)
FG München, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 3 K 3069/03 (https://dejure.org/2006,16105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung mit Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs; Wirksamkeit einer Willenserklärung gegenüber einem Abwesenden; Zugang eines Schriftstücks; Form der Aufrechnungserklärung; Umfang einer Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Prozessvollmacht nach § 81 ZPO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang der Prozessvollmacht nach § 81 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • FG München, 16.05.2002 - 14 K 4354/99

    Anforderungen an die Unterschrift des Postbediensteten bei Ersatzzustellung;

    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    Mit Beschluss vom 2. Oktober 2002 setzte die Kostenstelle des Finanzgerichts München gemäß § 149 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) die dem Kläger G in diesem Verfahren mit dem Aktenzeichen 14 K 4354/99 vom FA zu erstattenden notwendigen Aufwendungen auf 14.302,57 EUR fest.

    Am 6. Dezember 2002 erließ das FA einen Abrechnungsbescheid nach § 218 AO mit dem Tenor, dass die bezeichneten Steuerschulden der Klägerin nicht durch die Aufrechnung der Klägerin mit dem ihr abgetretenen Kostenerstattungsanspruch des Klägers G aus dem Verfahren 14 K 4354/99 erloschen sind, weil der Kostenerstattungsanspruch des Klägers G aus dem Verfahren 14 K 4354/99 vorher durch Aufrechnung des FA mit dessen Haftungsschuld erloschen ist.

  • BFH, 12.08.1998 - IV B 145/97

    Zugangsvermutung; Postfach

    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    Der Zugang eines Schriftstücks ist anzunehmen, wenn das Schriftstück derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter Ausschluss unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und die Kenntnisnahme nach den allgemeinen Gepflogenheiten auch erwartet werden kann (BFH-Beschluss vom 12. August 1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286 ; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl II 1995, 484 , m.w.N.).

    In ein Postfach eingelegte Briefsendungen sind danach in dem Zeitpunkt zugegangen, in welchem das Postfach normalerweise geleert zu werden pflegt; ob das Postfach tatsächlich geleert oder der entnommene Brief überhaupt zur Kenntnis genommen wird, ist unerheblich (BFH-Beschluss vom 12. August 1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286 ; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl II 1995, 484 , m.w.N.).

  • BFH, 13.10.1994 - IV R 100/93

    1. Wirksame Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten durch

    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    Der Zugang eines Schriftstücks ist anzunehmen, wenn das Schriftstück derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter Ausschluss unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und die Kenntnisnahme nach den allgemeinen Gepflogenheiten auch erwartet werden kann (BFH-Beschluss vom 12. August 1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286 ; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl II 1995, 484 , m.w.N.).

    In ein Postfach eingelegte Briefsendungen sind danach in dem Zeitpunkt zugegangen, in welchem das Postfach normalerweise geleert zu werden pflegt; ob das Postfach tatsächlich geleert oder der entnommene Brief überhaupt zur Kenntnis genommen wird, ist unerheblich (BFH-Beschluss vom 12. August 1998 IV B 145/97, BFH/NV 1999, 286 ; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl II 1995, 484 , m.w.N.).

  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    Für die Aufrechnungserklärung ist keine besondere Form vorgeschrieben; sie kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige - dem Erklärungsempfänger erkennbare - Handlung erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BStBl II 1990, 523 m.w.N.).

    Da die Aufrechnungserklärung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die - wie eine Kündigungs- oder Rücktrittserklärung - ohne Zutun des Erklärungsempfängers rechtsgestaltend auf dessen Rechtsstellung einwirkt, muss sich der Wille zur Tilgung und Verrechnung klar und unzweideutig aus der Aufrechnungserklärung ergeben (BFH-Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BStBl II 1990, 523 m.w.N.).

  • BFH, 21.11.1995 - VII R 30/95
    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    Das gilt auch für die hier streitige Aufrechnung durch das FA mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, die die rechtsgeschäftliche Ausübung eines Gestaltungsrechts und nicht einen Verwaltungsakt darstellt (BFH-Urteil vom 21. November 1995 VII R 30/95, BFH/NV 1996, 387 m.w.N.).
  • BFH, 30.07.1996 - VII B 7/96
    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    b) Die Aufrechnung gegen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 149 FGO ist grundsätzlich zulässig; dies gilt auch dann, wenn der Kostenerstattungsanspruch gerade aus einem finanzgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des später zur Aufrechnung gestellten verbleibenden Steueranspruchs resultiert (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999 VII B 29/99, BStBl II 1995, 916 , und vom 30. Juli 1996 VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93 m.w.N.).
  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 160/88

    Vorliegen einer Prozessvollmacht - Arbeitnehmer kann sich im Rahmen einer

    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    Dazu gehören auch materiell-rechtliche Willenserklärungen, wenn sie im Prozess abzugeben sind, wie etwa eine Aufrechnung, Wandlung, Minderung, Anfechtung, Kündigung oder ein Rücktritt dem Gegner gegenüber; in denselben Grenzen, in denen die Vollmacht zur Vornahme von Prozesshandlungen berechtigt, ist der Bevollmächtigte auch befugt, Prozesshandlungen des Gerichts oder des Gegners entgegenzunehmen (Bundesarbeitsgericht - BAG-Urteil vom 27. Oktober 1988 2 AZR 160/88, www.jurisweb.de).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 82/92

    Vollmacht zur Entgegennahme und zur Annahme des Abtretungsangebots - Umfang der

    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    Deshalb ist auch der vom FA zitierte BGH-Beschluss vom 13. Juli 1993 III ZR 82/92 (Rpfleger 1994, 29) nicht einschlägig, wonach die Aufrechnung als Bestandteil der im Rahmen der Prozessvollmacht erteilten Befugnisse gilt, weil dieses Urteil von der Ausübung von Gestaltungsrechten, von deren Geltendmachung die Durchsetzbarkeit der eingeklagten, schon in dem streitigen Rechtsverhältnis begründeten Forderung noch abhängt, spricht, mithin von Handlungen vor Beendigung der Instanz.
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 29/99

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Abtretung und Aufrechnung

    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    b) Die Aufrechnung gegen einen Kostenerstattungsanspruch nach § 149 FGO ist grundsätzlich zulässig; dies gilt auch dann, wenn der Kostenerstattungsanspruch gerade aus einem finanzgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit des später zur Aufrechnung gestellten verbleibenden Steueranspruchs resultiert (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999 VII B 29/99, BStBl II 1995, 916 , und vom 30. Juli 1996 VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93 m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1983 - II B 68/82

    Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG -

    Auszug aus FG München, 25.01.2006 - 3 K 3069/03
    Demzufolge erlosch die Vertretungsmacht der Klägerin (in der Hauptsache) mit der Zustellung der das finanzgerichtliche Verfahren abschließenden Entscheidung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 1983 II B 68/82, BStBl II 1983, 644 ).
  • BFH, 22.08.1995 - VII B 107/95

    Kostenerstattungsanspruch - Kostenfestsetzungsverfahren - Aufrechnung -

  • BFH, 04.02.1997 - VII R 50/96

    Aufrechnung und Abrechnungsbescheid sind wirksam, auch wenn das Finanzamt die

  • BFH, 15.10.1996 - VII R 46/96

    Der Haftungsanspruch entsteht unabhängig vom Erlaß des Haftungsbescheids

  • BFH, 07.08.2007 - VII R 12/06

    Umfang der Prozessvollmacht - Aufrechnung mit Kostenerstattungsanspruch des

    Das FG wies die hiergegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1217 veröffentlichten Gründen ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht