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   FG München, 26.10.2011 - 4 K 3557/08   

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https://dejure.org/2011,49545
FG München, 26.10.2011 - 4 K 3557/08 (https://dejure.org/2011,49545)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2011 - 4 K 3557/08 (https://dejure.org/2011,49545)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 4 K 3557/08 (https://dejure.org/2011,49545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grunderwerbsteuer bei Rückübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 2 GrEStG Keine widerstreitende Steuerfestsetzung bei nicht mehr identischen Sachverhalten Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 2 GrEStG - Keine widerstreitende Steuerfestsetzung bei nicht mehr identischen Sachverhalten - Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der

    Auszug aus FG München, 26.10.2011 - 4 K 3557/08
    Entscheidend ist, dass aus demselben - unveränderten und nicht durch weitere Tatsachen ergänzten - Sachverhalt andere steuerrechtliche Folgerungen noch in einem anderen Steuerbescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen zu ziehen sind (BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 54/95, BFHE 183, 6, BStBl II 1997, 647).
  • BFH, 27.01.1999 - II R 78/96

    Rückerwerb; Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts

    Auszug aus FG München, 26.10.2011 - 4 K 3557/08
    Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass der Rückerwerb aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen Anspruchs nach § 812 BGB einseitig durchsetzbar gewesen wäre (BFH-Urteil vom 27. Januar 1999 II R 78/96, BFH/NV 1999, 964).
  • BFH, 28.09.2009 - IV B 99/08

    Divergenz von finanzgerichtlichen Entscheidungen - Keine widerstreitende

    Auszug aus FG München, 26.10.2011 - 4 K 3557/08
    Eine widerstreitende Festsetzung kann daher hinsichtlich der für den Folgebescheid bindenden Feststellungen nicht bestehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167).
  • BFH, 29.06.2016 - II R 14/12

    Rückerwerb des Eigentums wegen Nichtigkeit des dem Erwerbsvorgang zugrunde

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2011 4 K 3557/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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