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   FG München, 28.09.2009 - 7 K 2374/08   

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https://dejure.org/2009,18698
FG München, 28.09.2009 - 7 K 2374/08 (https://dejure.org/2009,18698)
FG München, Entscheidung vom 28.09.2009 - 7 K 2374/08 (https://dejure.org/2009,18698)
FG München, Entscheidung vom 28. September 2009 - 7 K 2374/08 (https://dejure.org/2009,18698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Tantieme: Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung auch bei fehlendem Fälligkeitszeitpunkt und fehlender rechnerischer Nachvollziehbarkeit in der Bilanz erfüllt, Keine Zufluss bei Buchung der Tantieme bei Fälligkeit als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer als Verbindlichkeit gebuchten Tantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Voraussetzungen an einen tatsächlichen Vollzug von Tantiemevereinbarungen

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3; ; EStG § 11; ; BGB § 389; ; AO § 175 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGA bei Buchung einer Tantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer als Verbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VGA bei Buchung einer Tantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer als Verbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Vollzug einer Tantieme durch Passivierung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.05.2007 - VI B 139/06

    Aufrechnung

    Auszug aus FG München, 28.09.2009 - 7 K 2374/08
    Das bloße Bestehen einer Aufrechnungslage stellt noch keine Erfüllungsleistung der Klägerin dar (BFH-Beschluss vom 2. Mai 2005 VI B 139/06, BFH/NV 2007, 1315).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch die zivilrechtliche Rückwirkung nach § 389 BGB steuerlich unbeachtlich (BFH in BFH/NV 2007, 1315).

  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus FG München, 28.09.2009 - 7 K 2374/08
    Auch ist das Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung über den Fälligkeitszeitpunkt der Tantieme unschädlich, da es sich hierbei nur um eine Frage des Vollzugs des Vertrags und nicht des Entstehens von Forderungen und Verbindlichkeiten handelt (BFH-Urteil vom 25.10.1995 I R 9/95, BStBl II 1997, 703).
  • BFH, 28.07.1993 - I B 54/93

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafters (§ 20 EStG )

    Auszug aus FG München, 28.09.2009 - 7 K 2374/08
    In der Literatur wird es deshalb als unschädlich angesehen, wenn eine Tantieme erst innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Jahr nach ihrer Fälligkeit nicht geltend gemacht wird (Lang in Dötsch/Jost/Pung/Witt, KStG nF § 8 Abs. 3 Rdnr. 511 unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 28. Juli 1993 I B 54/93, BFH/NV 1994, 345).
  • BFH, 29.07.1992 - I R 28/92

    Übergang einer privaten Versorgungsrente bei OHG-Umwandlung

    Auszug aus FG München, 28.09.2009 - 7 K 2374/08
    Ausreichend ist auch eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung oder die Umwandlung der Tantiemeforderung in eine verzinsliche Darlehensforderung durch eine ausdrückliche Darlehensvereinbarung (BFH-Urteil vom 29. Juli 1992 I R 28/92, BStBl II 1993, 247).
  • BFH, 22.10.2003 - I R 36/03

    Vorschüsse auf Gewinntantieme als vGA

    Auszug aus FG München, 28.09.2009 - 7 K 2374/08
    Bei einem beherrschenden Gesellschafter ist eine vGA nach § 8 Abs. 3 KStG anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 I R 36/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 307 m.w.N.).
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