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   FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05   

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FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05 (https://dejure.org/2009,9255)
FG München, Entscheidung vom 30.03.2009 - 7 K 3826/05 (https://dejure.org/2009,9255)
FG München, Entscheidung vom 30. März 2009 - 7 K 3826/05 (https://dejure.org/2009,9255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen und technische Hilfe durch Dritte - Wirksamkeit eines Haftungsbescheids trotz unterlassener Nennung der Steuerschuldner - Zwischenschaltung von Gesellschaften kein Gestaltungsmissbrauch

  • doppelbesteuerung.eu

    Abzugsverpflichtung 50a EstG für künstlerische Darbietungen | Doppelbesteuerung. Sportler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung einer Nebenleistung in den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 2d Einkommensteuergesetz (EStG); Nichtigkeit eines Haftungsbescheids wegen fehlender Bestimmtheit; Zurechnung von technischen Dienstleistungen im Rahmen einer musikalischen Darbietung zu den Einkünften ...

  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 4; ; EStG § 49 Abs. 1; ; EStG § 50a Abs. 4; ; EStG § 50a Abs. 5; ; EStDV 2000 § 73g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen durch Dritte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen durch Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage für die Abzugssteuer nach § 50a ESTG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.11.2004 - I R 20/04

    Steueranmeldung gemäß § 73 e EStDV

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    a) Eine der künstlerischen Darbietung ähnliche Darbietung liegt nur vor, wenn sie Ausdruck einer eigenschöpferischen Leistung wäre und dem Publikum als solche und prinzipiell unabhängig von der Darbietung der Musiker in eigenständig wahrnehmbarer Weise dargeboten worden wäre ( BFH-Urteil vom 17. November 2004 I R 20/04, BFH/NV 2005, 892).

    Werden Nebenleistungen dagegen auf der Grundlage besonderer Verträge, die der inländische Veranstalter mit einem Dritten abgeschlossen hat, von einem anderen als dem Darbietenden erbracht, fehlt der erforderliche tatsächliche konkrete und untrennbare Zusammenhang mit der Darbietung ( BFH-Urteile vom 16. Mai 2001 I R 64/99, BStBl II 2003, 641; vom 17. November 2004 I R 20/04, BFH/NV 2005, 892).

  • BFH, 16.05.2001 - I R 64/99

    Beschränkte Steuerpflicht bei Übertragung von Werberechten

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Im Streitfall sei der sachliche und zeitliche Zusammenhang der von der K-GMBH erbrachten Leistungen - anders als etwa im Fall des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Mai 2001 I R 64/99, (BStBl II 2003, 641) - mit den künstlerischen Darbietungen so eng, dass die zivilrechtlich mögliche Zerlegung der zu erbringenden Gesamtdarbietungsverpflichtung in mehrere vertragliche Vereinbarungen steuerrechtlich nicht beachtet werden könne, da der Auftritt der Künstler ohne die speziell auf sie und ihre künstlerische Vorstellungen zugeschnittenen Nebenleistungen nicht denkbar sei.

    Werden Nebenleistungen dagegen auf der Grundlage besonderer Verträge, die der inländische Veranstalter mit einem Dritten abgeschlossen hat, von einem anderen als dem Darbietenden erbracht, fehlt der erforderliche tatsächliche konkrete und untrennbare Zusammenhang mit der Darbietung ( BFH-Urteile vom 16. Mai 2001 I R 64/99, BStBl II 2003, 641; vom 17. November 2004 I R 20/04, BFH/NV 2005, 892).

  • FG Köln, 06.11.2008 - 15 K 4515/02

    Unterliegen einer Vergütung für die technische Produktionsleistung im

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Dieser Auffassung hat sich das Finanzgericht Köln im Urteil vom 6. November 2008 15 K 4515/02, EFG 2009, 255 angeschlossen.

    cc) Es kann offen bleiben, ob der Auffassung des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 6. November 2008 15 K 4515/02, EFG 2009, 255 zu folgen ist, wonach für die Frage, ob auf der Grundlage besonderer Verträge mit einem Dritten und damit den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 2 d EStG ausschließende Nebenleistungen vorliegen, nicht auf die "formalezivilrechtliche Gestaltung", sondern auf eine "wirtschaftliche Betrachtungsweise" abzustellen sei.

  • BFH, 10.07.1974 - I R 187/72

    Privatrechtliche Gestaltung eines Vorgangs - Besteuerung - Vereinbarung der

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Bedenklich ist diese Auffassung deshalb, weil die wirtschaftliche Betrachtungsweise es zwar gebietet, für Zwecke der Besteuerung den wirtschaftlichen Inhalt einer vertraglichen Regelung zu erfassen, sie es aber nicht gestattet, die gewählte bürgerlich-richtige Form beiseite zu schieben, sofern diese eindeutig, ernstlich gewollt und tatsächlich durchgeführt wird ( BFH-Urteil vom 10. Juli 1974 I R 187/72, BStBl II 1974, 1380).
  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 15. Oktober 2008 Az. 2 K 216/07 werde verwiesen.
  • BFH, 17.10.2007 - I R 81/06

    Voraussetzungen einer "ähnlichen" Darbietung i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Die Leistung müsste zum Grenzbereich der ausdrücklich genannten künstlerischen Darbietung gehören, sich lediglich graduell von dieser unterscheiden und Schnittstellen zu dieser aufweisen, die der Darbietung als solcher ihrerseits einen gewissen eigenschöpferischen Charakter verleihen ( BFH Urteile vom 17. Oktober 2007 I R 81/06, I R 82/06, BFH/NV 2008, 356).
  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 3.12.1996 I B 44/96, BStBl II 1997, 306) ist die fehlende Angabe des Steuerschuldners aber kein schwerer Fehler i.S. des § 125 Abs. 1 AO, solange die Haftungsschuld in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in anderer Weise ausreichend konkretisiert werden kann.
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Im Übrigen ist ein Gestaltungsmissbrauch regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Steuerpflichtiger - hier die Musiker der Musikgruppe - auf Dauer zwischen sich und einer Einkommensquelle eine inländische Kapitalgesellschaft - hier die M-GMBH - schalten und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen ziehen ( BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789).
  • BFH, 20.03.2002 - I R 38/00

    Kapitalertragsteuer-Erstattung an ausländische Basisgesellschaft

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Es liegt daher keine bloße formale Zwischenschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Gewinnverlagerung vor (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 2002 I R 38/00, BStBl II 2002, 819).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse

    Auszug aus FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe im Urteil vom 12. Juni 2003 C-234/01 (Rechtsstreit Gerritse) festgestellt, dass auch bei der Abzugsteuer ein Betriebskostenabzug möglich sein müsse.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 12 K 3078/05

    Leistungen eines Technikerteams als künstlerische bzw. mit künstlerischen

    Der grundsätzlichen Auffassung des BFH von der Notwendigkeit eines auch personellen Zusammenhangs folgen - mit Unterschieden im Detail - sowohl die jüngere instanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa FG Köln, Urteil vom 06. November 2008 - 15 K 4515/02, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2009, 255; FG München, Urteil vom 30. März 2009 - 7 K 3826/05, EFG 2009, 1119 [nicht rechtskräftig]; anders noch FG München, Beschluss vom 22. März 2001 - 1 V 4030/01, EFG 2002, 835) als auch die überwiegenden Stimmen in der Literatur (vgl. Hidien, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O. Rdnr. E 411; Maßbaum, in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 49 Rdnr. 548; Gosch, in: Kirchhof, EStG, 8. Aufl. [2008], § 49 Rdnr. 43).

    Noch nicht abschließend geklärt ist allerdings die Frage, ob die Identität der Anbieter von Haupt- und Nebenleistung sich allein nach formalrechtlichen Gesichtspunkten beurteilt oder ob und gegebenenfalls inwieweit sie sich darüber hinaus auch aus einer "wirtschaftlichen Betrachtungsweise" ergeben kann (im letztgenannten Sinne etwa FG Köln, Urteil vom 06. November 2008 - 15 K 4515/02, a.a.O.; kritisch hierzu FG München, Urteil vom 30. März 2009 - 7 K 3826/05, a.a.O.).

  • BFH, 28.07.2010 - I R 93/09

    Künstlerabzugsteuer bei sog. Zusammenhangleistungen

    Die Klage war insoweit erfolgreich (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 30. März 2009  7 K 3826/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1119).
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