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   FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2777/07   

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https://dejure.org/2010,14262
FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2777/07 (https://dejure.org/2010,14262)
FG Münster, Entscheidung vom 07.07.2010 - 11 K 2777/07 (https://dejure.org/2010,14262)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 11 K 2777/07 (https://dejure.org/2010,14262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Kreditinstituts wegen Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit; Zweigliedrige Entscheidung des Finanzamtes über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 154 Abs. 3; AO § 72
    Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit durch Kreditinstitut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung nach § 72 AO - Verletzung Pflicht zur Kontenwahrheit durch Kreditinstitut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Bank: Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1759
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2777/07
    Soweit sich die Klin. auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.10.1994 XI ZR 237/93 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 261) berufe, gehe dies ins Leere, weil dort ein anderer Fall entschieden sei.

    Aus dem Urteil des BGH vom 18.10.1994 XI ZR 237/93 (a.a.O.) ergebe sich, dass diese Vorschrift ausschließlich die formale Kontenwahrheit gewährleisten solle.

  • FG Hessen, 16.04.1996 - 4 K 1982/93

    Wirksamkeit einer Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung; Verfügung über ein

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2777/07
    In dieser Hinsicht schließt sich der Senat den Ausführungen des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 16.04.1996 4 K 1982/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 531) an.
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2777/07
    Diese auf der zweiten Stufe zu treffende Entscheidung ist gerichtlich nur im Rahmen des § 102 Satz 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) auf Ermessensfehler (Ermessensfehlgebrauch bzw. Ermessensüberschreitung) überprüfbar (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 11.03.2004 VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579, unter II 1a mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.01.1995 - VIII B 43/94

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2777/07
    Da es trotz Löschung der GmbH weiter bestand, konnte in der Folgezeit allenfalls eine GmbH in Liquidation oder eine Person, die bis dahin als Gesellschafter beteiligt war, oder der letzte Geschäftsführer als Liquidator oder eine andere als Nachtragsliquidator zu bestellende Person (vgl. BFH-Beschluss vom 12.01.1995 VIII B 43/94, BFH/NV 1995, 759) Inhaber geworden sein.
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus FG Münster, 07.07.2010 - 11 K 2777/07
    Die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners ist zweigliedrig (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. u. a. Urteil vom 13.06.1997, VII R 96/96, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1998, 4).
  • BFH, 13.12.2011 - VII R 49/10

    Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1759 veröffentlichten Urteil statt und hob den Haftungsbescheid und die Einspruchsentscheidung auf.
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