Rechtsprechung
   FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12744
FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10 E (https://dejure.org/2013,12744)
FG Münster, Entscheidung vom 10.04.2013 - 13 K 3654/10 E (https://dejure.org/2013,12744)
FG Münster, Entscheidung vom 10. April 2013 - 13 K 3654/10 E (https://dejure.org/2013,12744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,12744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzungsverjährung hinsichtlich Scheckzahlungen im Rahmen der Einkommensteuer-Festsetzungen für 2000 bis 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung, Vorsatz, Tatbestandsirrtum, keine Verpflichtung zur Selbstanklage, Verbotsirrtum, verlängerte Festsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer/Steuerstrafrecht - Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung, Vorsatz, Tatbestandsirrtum, keine Verpflichtung zur Selbstanklage, Verbotsirrtum, verlängerte Festsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerpflicht der Überlassung eines Meisterbriefs an betrügerisches Unternehmen

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Als Leistung kommt danach - abgesehen von im Streitfall nicht vorliegenden Veräußerungs- oder veräußerungsähnlichen Vorgängen - jedes wie auch immer geartete aktive, passive oder nichtwirtschaftliche Verhalten des Steuerpflichtigen in Betracht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24.04.2012 IX R 6/10, BFHE 237, 192, BStBl II 2012, 581).

    Entsprechend ihrem Wortlaut erfasst die Vorschrift nicht nur ein gelegentliches oder auch ein nur einmaliges Verhalten, sondern auch ein sich wiederholendes, regelmäßig erbrachtes oder auf (eine gewisse) Dauer oder Wiederholung angelegtes Tun, Dulden oder Unterlassen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24.04.2012 IX R 6/10, BFHE 237, 192, BStBl II 2012, 581; Weber-Grellet, in Schmidt, EStG, 32. Auflage 2013, § 22 Rz. 134).

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Entgelt (die Gegenleistung) durch das Verhalten des Steuerpflichtigen (wirtschaftlich) veranlasst ist; dafür genügt es, dass die Gegenleistung durch das Verhalten des Steuerpflichtigen - wenn auch erst nachträglich - "ausgelöst" wird (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.2012 IX R 6/10, BStBl II 2012, 581; BFH-Urteil vom 07.12.2010 IX R 46/09, BFHE 236, 87, BStBl II 2012, 310).

    Auf diese Weise ordnet er sein Verhalten der erwerbswirtschaftlich und damit auch steuerrechtlich bedeutsamen Sphäre zu (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24.04.2012 IX R 6/10, BStBl II 2012, 581; BFH-Urteil vom 25.02.2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Vermeidbar ist ein Verbotsirrtum, wenn der Täter unter Berücksichtigung seiner konkreten Fähigkeiten und Kenntnisse Anlass gehabt hätte, über die mögliche Rechtswidrigkeit seines Handelns nachzudenken oder sich zu erkundigen, um auf diesem Wege zu einer Unrechtseinsicht zu gelangen (vgl. BGH-Urteil vom 18.03.1952 GSSt 2/51, BGHSt 2/51).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Er muss vielmehr die erforderlichen Auskünfte einholen (vgl. BGH-Urteil vom 19.04.1984 1 StR 736/83, juris; BGH-Beschluss vom 27.01.1966 KRB 2/65, BGHSt 21, 18; vgl. u.a. Ransiek, in: Kohlmann Steuerstrafrecht § 370 Rz. 678).
  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 736/83

    Verurteilung wegen Bankrotts und Betruges - Vorliegen eines Verbotsirrtums -

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Er muss vielmehr die erforderlichen Auskünfte einholen (vgl. BGH-Urteil vom 19.04.1984 1 StR 736/83, juris; BGH-Beschluss vom 27.01.1966 KRB 2/65, BGHSt 21, 18; vgl. u.a. Ransiek, in: Kohlmann Steuerstrafrecht § 370 Rz. 678).
  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 461/85

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Dieser Irrtum betrifft aber die Gesamtbewertung der Tat und ist nach § 17 StGB zu behandeln, wenn er sich nicht auf die tatsächlichen Umstände bezieht (vgl. BGH-Urteil vom 21.12.2005 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331; BGH-Urteil vom 18.12.1985 2 StR 461/85, wistra 1986, 219; Ransiek, in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 Rz. 667 ff.).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Dieser Irrtum betrifft aber die Gesamtbewertung der Tat und ist nach § 17 StGB zu behandeln, wenn er sich nicht auf die tatsächlichen Umstände bezieht (vgl. BGH-Urteil vom 21.12.2005 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331; BGH-Urteil vom 18.12.1985 2 StR 461/85, wistra 1986, 219; Ransiek, in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 Rz. 667 ff.).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Bei Grenzfällen ist bei der Auslegung der in § 15 Abs. 2 EStG genannten Merkmale zudem das nach der Verkehrsanschauung zu beurteilende "Bild des Gewerbetreibenden" heranzuziehen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl II 2002, 291; Wacker, in Schmidt, EStG, 32. Auflage 2013, § 15 Rz. 8).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02

    Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Eine (sonstige) Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im Privatbereich betrifft (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657; BFH-Urteil vom 26.10.2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167), Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst.
  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    D.h. das Finanzgericht muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon überzeugt sein, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 20.06.2007 II R 66/06, BFH/NV 2007, 2057; BFH-Beschluss vom 19.01.2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05

    Versicherungsvertrag - Vermittlungsprovision

    Auszug aus FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10
    Eine (sonstige) Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im Privatbereich betrifft (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657; BFH-Urteil vom 26.10.2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167), Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst.
  • BFH, 20.06.2007 - II R 66/06

    Erbenhaftung - Steuerhinterziehung durch Erblasser - Frage nach der Beweislast

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07

    Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG -

  • BFH, 30.06.2010 - II R 14/09

    Änderung eines Einheitswertbescheids wegen neuer Tatsachen - Anforderungen an die

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10

    Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge können als Steuerhinterziehung

  • FG Köln, 16.01.2019 - 11 K 2194/16

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erklärungsabgabe

    Vorsatz bedeutet - verkürzt ausgedrückt - den Willen zur Verwirklichung des Straftatbestands in Kenntnis aller objektiven Umstände (vgl. hierzu Krumm in Tipke / Kruse, AO, Kommentar Tz. 123, m.w.N., Dumke / Webel in Schwarz, AO, Kommentar, § 370 Rz. 125, und Klein / Jäger, a.a.O., § 370 Rz. 170, FG Münster, Urteil vom 10.4.2013 13 K 3654/10, EFG 2013, 1345, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.7.2012 5 K 1348/09, Rz. 37 bei juris).

    Die Kenntnis aller Einzelheiten, insbesondere eine konkrete Vorstellung über die korrekte Einordnung des von ihm nicht, nicht richtig oder unvollständig erklärten Sachverhalts oder der genauen gesetzlichen Grundlagen des Steueranspruchs, ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 16.12.2008 I R 23/07, bei juris, FG Köln, Urteil vom 26.2.2014 12 K 1957/13, EFG 2014, 1752, m.w.N., FG Düsseldorf, Urteil vom 25.4.2005 16 K 1387/04 E, EFG 2005, 1660, und FG Münster in EFG 2013, 1345, vgl. hierzu auch Krumm in Tipke / Kruse, a.a.O., § 370 Tz. 125).

    Ein möglicher Irrtum über das Bestehen der Erklärungspflicht sei strafrechtlich daher erst auf der Ebene der Schuld - als Verbots- oder Gebotsirrtum - bedeutsam und lasse diese (nur) entfallen, wenn er für den Steuerpflichtigen unvermeidbar war (so Schmitz / Wulf in Münchner Kommentar zum StGB, § 370 AO Rz. 368 - 370, im Ergebnis zustimmend: Meyer in Gosch, AO, Kommentar, § 370 Rz. 206, Seer in Tipke / Lang, Steuerrecht, § 23 Rz. 47, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.7.2012 5 K 1348/09, EFG 2012, 1897, FG Münster, Urteil vom 10.4.2013 13 K 3654/10, EFG 2013, 1345, und FG Nürnberg, Urteil vom 15.5.2014 4 K 1403/12, DStRE 2015, 1203 (1208), diese Auffassung lediglich wiedergebend Ransiek in Kohlmann, a.a.O., § 370 Rz. 667, m.w.N., und Krumm in Tipke / Kruse, a.a.O. § 370 Tz. 128).

    Ebenso wie der Hinterziehungsvorsatz - in materiell-rechtlicher Hinsicht - weder dem Grunde noch der Höhe nach eine sichere Kenntnis des Steueranspruchs voraussetzt und der Täter keine Vorstellung von der korrekten Einordnung des von ihm nicht, nicht richtig oder unvollständig erklärten Sachverhalts oder der genauen gesetzlichen Grundlagen des Steueranspruchs haben muss (BFH vom 16.12.2008 I R 23/07, bei juris, FG Köln in EFG 2014, 1752, FG Düsseldorf in EFG 2005, 1660, und FG Münster in EFG 2013, 1345), genügt es für den Hinterziehungsvorsatz auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht, wenn der Steuerpflichtige - ohne konkrete Detailvorstellungen zu haben - die Existenz einer Erklärungspflicht zumindest für möglich hält und ihre Verletzung billigend in Kauf nimmt.

  • FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 333/16

    Umsatzsteuer: Abzug von nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen

    Dies ist u.a. zu bejahen beim Einverständnis einer fortdauernden Anscheinserweckung durch einen anderen, selbst tätig geworden zu sein (vgl. FG Münster, Urteil vom 10.04.2013 - 13 K 3654/10 E, EFG 2013, 1345, Rz 25).
  • LG Köln, 28.11.2013 - 2 O 212/13

    Dienstellentausch; Polizeibeamte; Gelddraufgabe; Sittenwidrigkeit; gesetzliches

    Eine (sonstige) Leistung im Sinne der Vorschrift ist insbesondere jedes Tun, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im Privatbereich betrifft, Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst (FG Münster vom 10.4.2013 - 13 K 3654/10 E, EFG 2013, 1345, Rn 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht