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   FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16 E, F   

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https://dejure.org/2018,8620
FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16 E, F (https://dejure.org/2018,8620)
FG Münster, Entscheidung vom 14.03.2018 - 3 K 2271/16 E, F (https://dejure.org/2018,8620)
FG Münster, Entscheidung vom 14. März 2018 - 3 K 2271/16 E, F (https://dejure.org/2018,8620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuererklärung nach ausländischem Recht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Werbungskosten - Frage der Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten für Steuererklärung nach US-amerikanischem Recht als WK bei inländ. Einkünften aus V+V

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 06.04.2016 - I R 61/14

    Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG - Umfang der

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Weisen die Aufwendungen sowohl mit ausländischen Einkünften im Sinne des § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünften oder mit mehreren Arten von ausländischen Einkünften einen Veranlassungszusammenhang auf, so seien sie aufzuteilen oder den Einkünften zuzurechnen, zu denen sie vorwiegend gehörten (BFH, Urteil vom 06.04.2016 I R 61/14, BFHE 253, 348, BStBl II 2017, 48).

    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des BFH zu § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG (BFH, Urteil vom 06.04.2016 I R 61/14, BFHE 253, 348, BStBl. II 2017, 48).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Ein solcher Veranlassungszusammenhang ist zu bejahen, wenn das die betreffenden Aufwendungen "auslösende Moment" der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzurechnen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl. II 1990, 817, Rn. 71).
  • BFH, 30.04.1965 - VI 207/62 S

    Einordnung von Steuerberatungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Steuerberatungskosten können nach ständiger Rechtsprechung des BFH als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit sie im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte stehen (BFH, Urteile vom 06.04.1995 VIII R 10/94, Rn. 13, juris und vom 30.04.1965 VI 207/62 S, BFHE 82, 449, Rn. 10).
  • BFH, 06.04.1995 - VIII R 10/94

    Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Steuerberatungskosten können nach ständiger Rechtsprechung des BFH als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit sie im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte stehen (BFH, Urteile vom 06.04.1995 VIII R 10/94, Rn. 13, juris und vom 30.04.1965 VI 207/62 S, BFHE 82, 449, Rn. 10).
  • FG Hessen, 10.12.2009 - 11 K 1096/08

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten für die Erstellung einer

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Steuerberatungskosten für die Abgabe von Erklärungen nach dem StraBEG können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (BFH, Urteil vom 20.11.2012 VIII R 29/10, BFHE 239, 417, BStBl II 2013, 344; vgl. auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10.12.2009 11 K 1096/08, Rn. 13, juris).
  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Soweit die Kosten nicht mit der Einkünfteermittlung zusammenhängen (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), gehören sie zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (BFH, Beschluss vom 18.05.2011 X B 124/10, Rn. 45, juris; BMF-Schreiben vom 21.12.2007, BStBl. I 2008, 256, Rn. 4 f.).
  • BFH, 12.10.2011 - VIII R 2/10

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 10. 2011 VIII R 6/10:

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Klage gegen einen Folgebescheid auch dann zulässig, wenn mit der Klagebegründung nur Einwendungen gegen einen dem Folgebescheid zu Grunde liegenden Grundlagenbescheid geltend gemacht werden (BFH, Urteil vom 12.10.2011 VIII R 2/10, Rn. 10, juris; vgl. auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 29.11.2017 4 K 1116/16, Rn. 51, juris).
  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 29/10

    Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Steuerberatungskosten für die Abgabe von Erklärungen nach dem StraBEG können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (BFH, Urteil vom 20.11.2012 VIII R 29/10, BFHE 239, 417, BStBl II 2013, 344; vgl. auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10.12.2009 11 K 1096/08, Rn. 13, juris).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 45/13

    Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Nach der Rechtsprechung des BFH müssen die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit stehen und subjektiv zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH, Urteil vom 08.04.2014 IX R 45/13, BFHE 244, 442, BStBl II 2015, 635, Rn. 12).
  • FG Düsseldorf, 16.02.2016 - 10 K 3686/13

    Berücksichtigung des Verlusts aus der Vermietung von Einrichtungsgegenständen bei

    Auszug aus FG Münster, 14.03.2018 - 3 K 2271/16
    Die Feststellung eines erhöhten Verlustvortrags setzt daher, wenn die Voraussetzungen von Änderungsvorschriften nicht vorliegen, die Anfechtung des Steuerbescheides voraus (FG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2016 10 K 3686/13 F, Rn. 16, juris).
  • BFH, 07.12.2016 - I R 76/14

    Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid -

  • BFH, 11.10.2017 - IX R 15/17

    Änderungsmöglichkeit des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides als

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1116/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

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