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   FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11 U   

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FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11 U (https://dejure.org/2014,20460)
FG Münster, Entscheidung vom 15.07.2014 - 15 K 798/11 U (https://dejure.org/2014,20460)
FG Münster, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 15 K 798/11 U (https://dejure.org/2014,20460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bbei Pokerturnieren sowie bei Cash-Games und bei Internetveranstaltungen erzielte Gewinne als umsatzsteuerpflichtige Entgelte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer, Verfahren - Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht eines Pokerspielers

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Pokergewinne unterliegen der USt

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Der Pokerspieler, der umsatzsteuerliche Unternehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht eines Pokerspielers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pokergewinne unterliegen der Umsatzsteuer - Pokerspieler bei regelmäßiger Teilnahme an Turnieren als Unternehmer anzusehen

Besprechungen u.ä.

  • wr-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Poker-Einnahmen umsatzsteuerpflichtig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1823
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 26.08.1993 - V R 20/91

    Unternehmereigenschaft eines Berufskartenspielers

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    Ob die Tätigkeiten des Kl. zivilrechtlich betrachtet rechtswirksam bzw. als möglicherweise nicht durchsetzbare Naturalobligation unwirksam waren, ist umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich (vgl. BFH, Urteil vom 26.08.1993 V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54).

    Aufgrund dieser Erfahrungen durfte er im Gesamtergebnis mit einem Spielerfolg und damit mit der Erzielung von Einnahmen rechnen (vgl. BFH, Urteil vom 26.08.1993 V R 20/91, a.a.O.).

    Auf Grund der zur Frage der Abgrenzung der unternehmerischen von der nichtunternehmerischen Betätigung im Sinne des § 2 UStG seit den Urteilen vom 18.07.1991 V R 86/87 (a.a.O.) bzw. vom 26.08.1993 V R 20/91 (a.a.O.), letzteres betreffend den Berufskartenspieler, vorliegenden Rechtsprechung des BFH konnte der Kl. für die Streitjahre 2006 und 2007 gerade nicht als selbstverständlich davon ausgehen, dass die von ihm erzielten Spielumsätze im Sinne des UStG als nichtsteuerbar zu qualifizieren waren, und dass er deshalb hinsichtlich dieser Vorgänge auf eine Beweisvorsorge verzichten konnte.

  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    Für die vom Kl. geplante Zielsetzung der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen mit der Tätigkeit als Kartenspieler spricht desweiteren, dass der Kl. nicht nur unregelmäßig und vereinzelt nach Art einer nichtunternehmerischen Freizeitgestaltung an Veranstaltungen der vorgenannten Art teilnahm, sondern dass er über Jahre seine Handlungsweise darauf ausrichtete, gleichartige Tätigkeiten in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen unter Ausnutzung derselben Verhältnisse im Form einer Teilnahme an den vorgenannten Veranstaltungen auszuführen (vgl. dazu bereits BFH, Urteil vom 18.07.1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776).

    Auf Grund der zur Frage der Abgrenzung der unternehmerischen von der nichtunternehmerischen Betätigung im Sinne des § 2 UStG seit den Urteilen vom 18.07.1991 V R 86/87 (a.a.O.) bzw. vom 26.08.1993 V R 20/91 (a.a.O.), letzteres betreffend den Berufskartenspieler, vorliegenden Rechtsprechung des BFH konnte der Kl. für die Streitjahre 2006 und 2007 gerade nicht als selbstverständlich davon ausgehen, dass die von ihm erzielten Spielumsätze im Sinne des UStG als nichtsteuerbar zu qualifizieren waren, und dass er deshalb hinsichtlich dieser Vorgänge auf eine Beweisvorsorge verzichten konnte.

  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    § 2 UStG ist richtlinenkonform auszulegen, d.h. es muss eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. des Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSystRL - ausgeübt werden (vgl. dazu BFH, Urteile vom 13.02.2014 V R 5/13, BFH/NV 2014, 1159 - betreffend die Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand - vom 26.04.2012 V R 2/11, BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634; vom 27.01.2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524; vom 08.12.2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl 2011, 292 m.w.N.; Beschluss vom 25.04.2013 XI B 123/12, BFH/NV 2013, 1273).

    Entsprechend diesen Vorgaben sind ohne Anspruch auf Ausschließlichkeit nach der Rechtsprechung des BFH die Dauer und Intensität und die Planmäßigkeit des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Anzahl der ausgeführten Umsätze, das Unterhalten eines Geschäftslokals zu würdigen (BFH, Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, a.a.O.; vom 27.01.2011 V R 21/09, a.a.O.).

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    § 2 UStG ist richtlinenkonform auszulegen, d.h. es muss eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. des Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSystRL - ausgeübt werden (vgl. dazu BFH, Urteile vom 13.02.2014 V R 5/13, BFH/NV 2014, 1159 - betreffend die Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand - vom 26.04.2012 V R 2/11, BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634; vom 27.01.2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524; vom 08.12.2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl 2011, 292 m.w.N.; Beschluss vom 25.04.2013 XI B 123/12, BFH/NV 2013, 1273).

    Entsprechend diesen Vorgaben sind ohne Anspruch auf Ausschließlichkeit nach der Rechtsprechung des BFH die Dauer und Intensität und die Planmäßigkeit des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Anzahl der ausgeführten Umsätze, das Unterhalten eines Geschäftslokals zu würdigen (BFH, Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, a.a.O.; vom 27.01.2011 V R 21/09, a.a.O.).

  • BFH, 24.10.2006 - XI B 112/05

    Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    Zu den vom Kl. im Sinne des § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) behaupteten Auslandssachverhalten - Erzielung von Einnahmen aus der Teilnahme in Pokerturnieren im Ausland - traf die Pflicht der Aufklärung der von ihm behaupteten Sachverhalte einschließlich der Vorlage der zugehörigen Beweismittel allein den Kl. (vgl. BFH, Beschluss vom 24.10.2006 XI B 112/05, BFH/NV 2007, 201 m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2007 - V B 8/06

    Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    Angesichts dieser Einschätzung kann der Kl. nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 26.09.2007 V B 8/06, BFHE 219, 245, BStBl II 2008, 405 m.w.N.) allein aus dem Umstand jahrelanger Nichtbesteuerung der mit der Tätigkeit als Kartenspieler erzielten Umsätze keinen Anspruch ableiten, dass ein Verstoß gegen die ihm obliegende Pflicht zur Beweisfürsorge nicht zu seinen Lasten bewertet werden darf.
  • BFH, 13.03.2000 - III B 62/99

    Beschwerde gegen PKH-Ablehnung; Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 Satz 1 ZPO

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    Will aber ein Steuerpflichtiger eine abweichende Schätzung herbeiführen, muss er erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vortragen, die geeignet sind, einen anderen als den vom FA geschätzten Betrag als wahrscheinlicher erscheinen zu lassen (vgl. BFH, Beschluss vom 13.03.2000 III B 62/99, a.a.O.).
  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    Zwar sind nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO die im Rahmen einer Schätzung der Besteuerung zugrunde zu legenden Umsätze nach Maßgabe ihrer größten Wahrscheinlichkeit zu ermitteln, d.h. die Ergebnisse der Schätzung müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH, Urteile vom 19.07.2011 X R 48/08, BFH/NV 2011, 2665; vom 19.07.2011 V R 47/08, BFH/NV 2011, 2032; Beschluss vom 03.02.2011 V B 132/09, BFH/NV 2011, 760).
  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    Dass der Kl. insoweit in Beweisnot geraten ist, geht zu seinen Lasten (vgl. BFH, Urteil vom 16.09.2009 X R 48/07, BFH/NV 2010, 212).
  • BFH, 03.02.2011 - V B 132/09

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

    Auszug aus FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11
    Zwar sind nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO die im Rahmen einer Schätzung der Besteuerung zugrunde zu legenden Umsätze nach Maßgabe ihrer größten Wahrscheinlichkeit zu ermitteln, d.h. die Ergebnisse der Schätzung müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (vgl. BFH, Urteile vom 19.07.2011 X R 48/08, BFH/NV 2011, 2665; vom 19.07.2011 V R 47/08, BFH/NV 2011, 2032; Beschluss vom 03.02.2011 V B 132/09, BFH/NV 2011, 760).
  • BFH, 18.03.2004 - V R 53/00

    Umsatzsteuerbefreiung für private Krankenhäuser

  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

  • BFH, 25.04.2013 - XI B 123/12

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts

  • BFH, 12.02.2009 - V R 61/06

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Betriebs einer Pferdezucht

  • BFH, 18.06.2009 - V R 30/07

    Voraussetzung der entgeltlichen Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

  • EuGH, 19.07.2012 - C-263/11

    Rēdlihs - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

  • BFH, 02.09.2008 - V B 4/08

    Führung von Aufzeichnungen nach § 22 UStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Slaby - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff des

  • FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11

    Finanzgericht Köln verhandelt Musterverfahren zur Einkommensteuerpflicht von

  • FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 356/07

    Festsetzung der Umsatzsteuer für ein auf dem Schneeballprinzip beruhendes

  • BFH, 28.02.2014 - V B 32/13

    Fristbeginn bei Wiedereinsetzung

  • VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 2321/12

    Feststellung des Eintritts der Hauptsacheerledigung bei Gegenüberstehen von zwei

  • BFH, 22.02.2012 - X R 14/10

    Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers - Merkmale für

  • BFH, 02.04.2009 - V B 15/08

    Besteuerung als Kleinunternehmer bei Neuaufnahme der gewerblichen oder

  • BFH, 13.02.2014 - V R 5/13

    Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen §

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

  • FG Niedersachsen, 14.02.2013 - 5 K 318/10

    Vorliegen der Voraussetzungen des Ansehens eines Steuerpflichtigen als Betreiber

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 6/14

    Unternehmereigenschaft kann beim Verkauf von Schmuckstücken über "ebay" begründet

  • EuGH, 03.03.2005 - C-32/03

    Fini H

  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Weder die Spieltätigkeit noch der Spieleinsatz stellen Tätigkeiten dar, die durch den Spielgewinn vergütet werden (vgl BFH vom 16.9.2015 - X R 43/12 - BStBl II 2016, 48 - BFHE 251, 37 RdNr 19 mwN; zur Abgrenzung eines Berufsspielers von einem Freizeitspieler vgl FG Münster vom 15.7.2014 - 15 K 798/11 U - Revision anhängig beim BFH unter XI R 37/14; zur Abgrenzung von Berufskartenspielern und Freizeitspielern vgl BFH vom 26.8.1993 - V R 20/91 - BFHE 172, 227, 229 f - BStBl II 1994, 54, 55 f; zum privaten Spielbedürfnis bei Glücksspiel: BFH vom 11.11.1993 - XI R 48/91 - juris RdNr 16; vgl zur Definition von "Glücksspiel" in Abgrenzung zum Geschicklichkeitsspiel anhand der Abhängigkeit des Gewinns überwiegend vom Zufall oder aber den Fähigkeiten: Sprau in Palandt, BGB, 75. Aufl 2016, § 762 RdNr 2) .
  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Juli 2014  15 K 798/11 U und die Umsatzsteuerbescheide des Beklagten für die Jahre 2006 und 2007 vom 8. Dezember 2009 sowie die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. Februar 2011 aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1823 veröffentlicht.

  • FG Münster, 12.10.2018 - 14 K 799/11

    Qualifizierung der Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und

    Die von dem Kläger zu 1. erhobene Klage wurde bei Gericht unter dem Az.: 15 K 798/11 G, U und die von den Klägern erhobene Klage unter dem Az.: 14 K 799/11 E erfasst.

    Soweit Gegenstand des bei Gericht unter dem Aktenzeichen 15 K 798/11 G,U erfassten Verfahrens u.a. auch die Gewerbesteuermessbescheide für die Streitjahre 2005 bis 2007 waren, ordnete der 15. Senat des Finanzgerichts Münster mit Beschluss vom 03.05.2011 zunächst an, dass über diesen Klagegegenstand in einem vom übrigen Verfahren abgetrennten Verfahren verhandelt und entschieden werden solle, und gab sodann das abgetrennte Verfahren zuständigkeitshalber an den 14. Senat des Finanzgerichts Münster ab.

    Mit Urteil vom 15.07.2014 - 15 K 798/11 U wies der 15. Senat des Finanzgerichts Münster die bei ihm anhängige Klage des Klägers zu 1., die sich nach einer anderweitigen Erledigung im Übrigen allein noch gegen die für 2006 und 2007 ergangenen Umsatzsteuerbescheide vom 08.12.2009 richtete, ab.

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf die von dem Beklagten vorgelegten Steuerakten sowie die beigezogenen Akten des Verfahrens 15 K 798/11 U.

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