Rechtsprechung
FG Münster, 18.10.2007 - 3 K 3608/04 F |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfindungszahlung als gewerblicher Veräußerungsgewinn nach dem Ausscheiden aus einer Kommanditgesellschaft (KG) nach der formwechselnden Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in eine KG; Begriff des Veräußerungsgewinns; Auswirkungen einer Umwandlung auf den Gewinn der ...
- Judicialis
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 16 Abs. 2 S. 1; ; UmwStG 1995 § 5 Abs. 1 2. Alt.; ; UmwG § 207
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veräußerungsgewinn eines nach Formwechsel einer AG in eine KG ausscheidenden "Aktionärs", der erst nach dem Umwandlungsbeschluss Aktien erworben hat
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umwandlungen: - Veräußerungsgewinn eines nach Formwechsel einer AG in eine KG ausscheidenden "Aktionärs", der erst nach dem Umwandlungsbeschluss Aktien erworben hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2008, 343
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 24.02.1994 - BT-Drs 12/6885
Auszug aus FG Münster, 18.10.2007 - 3 K 3608/04
Auch die Gesetzesbegründung spricht nur von Anteilen, die einem Gesellschafter gehört haben, der von der Personengesellschaft abgefunden wurde, ohne die Abfindung näher zu konkretisieren (vgl. BT-Drucksache 12/6885 S. 18).
- FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 12 K 12136/12
Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des …
Für solche Gesellschafter gilt, dass sie nicht an der steuerlichen Rückwirkungsfiktion der Umwandlung teilnehmen (vgl. BFH…, Beschluss vom 18. September 2008 - IV B 51/08, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2008, 2057; Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 K 3608/04 F, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2008, 343).Soweit sie ausscheiden, sind sie steuerlich im Rückwirkungszeitraum als Anteilseigner der übertragenden Körperschaft zu behandeln (so zutreffend Umwandlungssteuererlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. März 1998 [UmwSt-Erlass], BStBl. I 1998, 268, Textziffer 02.09; zustimmend auch FG Münster, Urteil vom 18. Oktober 2007, a.a.O.).