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   FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17 U   

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FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17 U (https://dejure.org/2020,21184)
FG Münster, Entscheidung vom 20.05.2020 - 15 K 1850/17 U (https://dejure.org/2020,21184)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 15 K 1850/17 U (https://dejure.org/2020,21184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Land- und Forstwirtschaft | Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Geschäftsveräußerung im Ganzen durch Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Land- und Forstwirtschaft
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpachtungs- und Veräußerungsleistungen
    Geschäftsveräußerung im Ganzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2020, 1352
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2014 - 3 V 38/14

    Aussetzung der Vollziehung: Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Die bloße Übertragung von Gegenständen, wie vorliegend der Verkauf des Sauenbestands, sei unter Verweis auf finanzgerichtliche Rechtsprechung (Urteil des Finanzgerichts - FG - Mecklenburg-Vorpommern vom 22.8.2014 3 V 38/14, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2015, 352) nicht mit der Übertragung eines selbstständigen Unternehmensteils vergleichbar.

    Anders als in dem vom FG Mecklenburg-Vorpommern entschiedenen Fall (Beschluss vom 22.8.2014 3 V 38/14, MwStR 2015, 352), in dem allein sämtliche landwirtschaftlichen Maschinen übertragen worden sind, ist durch die Übertragung des Sauenbestandes und gleichzeitiger (langfristiger) Verpachtung der Stallungen und Betriebseinrichtungen ein hinreichendes Ganzes auf die Klägerin übergegangen, das ihr die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit Sauenhaltung ermöglicht.

  • EuGH, 19.12.2018 - C-17/18

    Mailat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.12.2018 C-17/18, Mailat, HFR 2019, 72, Rn. 20), der sich der erkennende Senat anschließt, ist nicht erforderlich, dass der Erwerber Eigentümer der für die Unternehmensfortführung maßgeblichen Gegenstände wird, sondern ggf. unentgeltlich oder entgeltlich, wie im Streitfall im Rahmen einer Pacht, weiter verwenden kann.
  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Dies entspricht den Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL), wonach nur die für den Umsatz gesetzlich geschuldete Steuer zum Vorsteuerabzug berechtigt (EuGH-Urteil vom 13.12.1989 C-342/87, Genius Holding, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR - 1991, 181).
  • BFH, 05.02.1970 - V R 161/66

    Geschäftsveräußerung im ganzen - Pachtrecht an Brennereigebäuden - Nutzungsrecht

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Unter Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5.2.1970 V R 161/66, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE - 98, 228, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1970, 365) würden nämlich bei einem landwirtschaftlichen Betrieb neben den Betriebsgrundstücken auch die Maschinen die wesentlichen Grundlagen des Betriebs bilden.
  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28.11.2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665 und vom 23.8.2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Hieran fehlt es z.B., wenn nur der Warenbestand verkauft wird (EuGH-Urteil vom 27.11.2003 C-497/01, Zita Modes, HFR 2004, 402).
  • BFH, 01.08.2002 - V R 17/01

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung kann auf mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und die Übertragung des Unternehmens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit führt und dies auch für den Erwerber offensichtlich ist (BFH-Urteil vom 1.8.2002 V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    b) § 1 Abs. 1a UStG dient seit dem 1.1.2007 der Umsetzung von Art. 19 MwStSystRL und ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.1.2005 V R 53/02, BFHE 208, 491 noch zum inhaltsgleichen Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG)).
  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28.11.2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665 und vom 23.8.2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 69/97

    Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
    Der BFH (Urteil vom 15.10.1998 V R 69/97, BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41) führt hierzu aus:.
  • FG Münster, 01.12.2020 - 15 K 1494/18

    Übertragung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer nicht steuerbaren

    Es ist daher - so die Überzeugung des Senats - auch nicht wegen der Gefahr des Verlusts von Umsatzbesteuerungsmöglichkeiten eine einschränkende Auslegung von § 1 Abs. 1a UStG geboten (zur Abgrenzung vgl. FG Münster, Gerichtsbescheid vom 20. Mai 2020 15 K 1850/17 U, EFG 2020, 1352).
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