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   FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14 K, F   

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https://dejure.org/2018,8621
FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14 K, F (https://dejure.org/2018,8621)
FG Münster, Entscheidung vom 21.02.2018 - 10 K 2253/14 K, F (https://dejure.org/2018,8621)
FG Münster, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 10 K 2253/14 K, F (https://dejure.org/2018,8621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für den Erwerb eines Einzelunternehmens von der Mutter des alleinigen Gesellschafters einer GmbH; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 27 Abs. 2 ; KStG § 28 Abs. 2
    Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für den Erwerb eines Einzelunternehmens von der Mutter des alleinigen Gesellschafters einer GmbH; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Angemessener Verkaufspreis bei Betriebsveräußerung unter Angehörigen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Körperschaften - Verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb eines Einzelunternehmens von gerader Verwandter des alleinigen Gesellschafters zu überhöhtem Kaufpreis

Papierfundstellen

  • DB 2018, 2526
  • EFG 2018, 976
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.03.1985 - I R 9/81

    Voraussetzungen eines Verwertungsverbots von aus einer Außenprüfung gewonnenen

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14
    Aufgrund der geringeren Aktivierung werden dann in der Folge nur entsprechend geringere AfA-Beträge erfolgswirksam (vgl. BFH-Urteil vom 13.3.1985 I R 9/81, BFH/NV 1986, 116, unter III.1.; vgl. hierzu auch etwa Gosch, 3. Aufl., § 8 KStG Rz. 485; Rengers in Blümich, § 8 KStG Rz. 422, dort auch zu anderen diskutierten Lösungen, welche jedoch im Ergebnis zu den gleichen Gewinnauswirkungen führen).
  • BFH, 11.10.2012 - I R 75/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14
    Sie sind danach im Allgemeinen auch dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Leistung an den Gesellschafter oder an eine diesem nahe stehende Person nicht auf einer klaren und eindeutigen, im Vorhinein abgeschlossenen und zivilrechtlich wirksamen sowie tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (sog. formeller Fremdvergleich; ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. zum Vorstehenden etwa BFH-Urteile vom 11.10.2012 I R 75/11, BStBl II 2013, 1046, unter II.1.; vom 9.7.2003 I R 100/02, BFH/NV 2003, 1666, unter II.1.; zur Erforderlichkeit der Eignung für einen Bezug i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG vgl. etwa BFH-Urteil vom 7.8.2002 I R 2/02, BStBl II 2004, 131).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14
    Sie sind danach im Allgemeinen auch dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Leistung an den Gesellschafter oder an eine diesem nahe stehende Person nicht auf einer klaren und eindeutigen, im Vorhinein abgeschlossenen und zivilrechtlich wirksamen sowie tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (sog. formeller Fremdvergleich; ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. zum Vorstehenden etwa BFH-Urteile vom 11.10.2012 I R 75/11, BStBl II 2013, 1046, unter II.1.; vom 9.7.2003 I R 100/02, BFH/NV 2003, 1666, unter II.1.; zur Erforderlichkeit der Eignung für einen Bezug i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG vgl. etwa BFH-Urteil vom 7.8.2002 I R 2/02, BStBl II 2004, 131).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 32/98

    VGA bei Kaufpreisraten

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14
    Demgegenüber hat der BFH es abgelehnt, die Ratenzahlungen von vornherein bzw. ab der ersten Rate in einen fremdüblichen und einen überhöhten Teil aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10.1.1999 I R 32/98, BStBl II 1999, 369).
  • BFH, 09.07.2003 - I R 100/02

    Honorarzahlungen als vGA

    Auszug aus FG Münster, 21.02.2018 - 10 K 2253/14
    Sie sind danach im Allgemeinen auch dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Leistung an den Gesellschafter oder an eine diesem nahe stehende Person nicht auf einer klaren und eindeutigen, im Vorhinein abgeschlossenen und zivilrechtlich wirksamen sowie tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruht (sog. formeller Fremdvergleich; ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. zum Vorstehenden etwa BFH-Urteile vom 11.10.2012 I R 75/11, BStBl II 2013, 1046, unter II.1.; vom 9.7.2003 I R 100/02, BFH/NV 2003, 1666, unter II.1.; zur Erforderlichkeit der Eignung für einen Bezug i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG vgl. etwa BFH-Urteil vom 7.8.2002 I R 2/02, BStBl II 2004, 131).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8171/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Formeller Fremdvergleich - Sperrwirkung des Art. 9

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist für den Fall, dass eine Gesellschaft von ihrem Gesellschafter ein Wirtschaftsgut zu einem überhöhten Preis erwirbt, eine Vermögensminderung in der Höhe des Teils des Kaufpreises anzusetzen, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt haben würde (BFH, Urteil vom 13. März 1985 - I R 9/81 -, Rn. 18, juris; ebenso FG Münster, Urteil vom 21. Februar 2018 10 K 2253/14 K, F EFG 2018, 976).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.09.2023 - 8 K 8207/20

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) als Vermögensminderung bei einer

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist für den Fall, dass eine Gesellschaft von ihrem Gesellschafter ein Wirtschaftsgut zu einem überhöhten Preis erwirbt, eine Vermögensminderung in der Höhe des Teils des Kaufpreises anzusetzen, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt haben würde (BFH, Urteil vom 13. März 1985 - I R 9/81 -, Rn. 18, juris; ebenso FG Münster, Urteil vom 21. Februar 2018 10 K 2253/14 K, F EFG 2018, 976 ).
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