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   FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 15/12 E   

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FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 15/12 E (https://dejure.org/2013,15030)
FG Münster, Entscheidung vom 22.05.2013 - 10 K 15/12 E (https://dejure.org/2013,15030)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 10 K 15/12 E (https://dejure.org/2013,15030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 23
    Für § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Kaufvertrages an

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf den schuldrechtlichen Vertragsschluss für die Einordnung als steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Spekulationsfrist bei schwebend unwirksamem Notarverkaufsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Private Veräußerungsgeschäfte - Berechnung der Spekulationsfrist bei schwebend unwirksamem Notarverkaufsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Eintritt der Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Bei Grundstücksverkauf kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Spekulationsfrist bei aufschiebender Wirkung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Spekulationsgewinn bei Bedingungseintritt nach Fristablauf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Spekulationsgewinn aus Grundstücksverkauf bei Bedingungseintritt nach Fristablauf - Entscheidend ist zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages und nicht Zeitpunkt des Vertragsschlusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.10.2001 - IX R 45/99

    Spekulationsgeschäft bei vollmachtloser Vertretung

    Auszug aus FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 15/12
    (1) Für den Zeitpunkt der Veräußerung eines Grundstücks und damit für die Berechnung des Zehnjahres-Zeitraums gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG kommt es ebenfalls auf den Zeitpunkt des Abschlusses des obligatorischen (Verkaufs-) Vertrages, also des zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts an (vgl. nur BFH v. 02.10.2001, IX R 45/99, BStBl. II 2002, 10 m.w.N.).

    Im Einzelfall kann bereits vor Zustandekommen des schuldrechtlichen Vertrages eine Veräußerung iSv § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG angenommen werden, wenn Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten bereits übergegangen sind und der Verkauf damit bereits vor seinem wirksamen Zustandekommen wirtschaftlich vollzogen ist (BFH v. 02.10.2001, IX R 45/99, BStBl. II 2002, 10).

    Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat in einer Entscheidung zu § 23 EStG ausdrücklich offen gelassen, ob eine Veräußerung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch dann vorliegen kann, wenn eine für den Eintritt der Wirksamkeit erforderliche Genehmigung eines Dritten, der am Vertrag selbst nicht beteiligt ist, fehlt (BFH v. 02.10.2001 IX R 45/99, BStBl. II 2002, 10).

    Im Übrigen wäre auch eine Rückwirkung gemäß § 184 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht in die Spekulationsfristberechnung einzubeziehen (BFH v. 2. Oktober 2001, IX R 45/99, BStBl II 2002, 10; BFH v. 7. Juni 2006, IX R 4/04, BStBl II 2007, 294; BFH v. 16. Oktober 2007, VIII R 21/06, BStBl II 2008, 126; BFH v. 29. Mai 2009, IX B 23/09 - juris -).

  • BFH, 18.05.1999 - II R 16/98

    Abschluß eines Grundstückskaufvertrags mit Nachlaßpfleger

    Auszug aus FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 15/12
    Der Senat folgt insofern nicht der zur Grunderwerbsteuer vertretenen Auffassung des II. Senats des Bundesfinanzhofs, wonach ein Erwerbsvorgang bereits dann verwirklicht sein kann, wenn die Rechtswirkungen eines Rechtsgeschäfts noch von dem Eintritt einer Bedingung oder Erteilung einer Genehmigung abhängen, durch die Abgabe wirksamer Willenserklärungen aber bereits eine Bindung der Vertragsbeteiligten an das vorgenommene Rechtsgeschäft eingetreten ist (BFH v. 18.05.1999 II R 16/98, BStBl. II 1999, 606).
  • BFH, 08.04.2003 - IX R 1/01

    Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 15/12
    Für den Zeitpunkt der Anschaffung iSv § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, der schuldrechtlichen Vereinbarung maßgeblich (BFH IX R 1/01, BFH/NV 2003, 1171).
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 15/12
    Im Übrigen wäre auch eine Rückwirkung gemäß § 184 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht in die Spekulationsfristberechnung einzubeziehen (BFH v. 2. Oktober 2001, IX R 45/99, BStBl II 2002, 10; BFH v. 7. Juni 2006, IX R 4/04, BStBl II 2007, 294; BFH v. 16. Oktober 2007, VIII R 21/06, BStBl II 2008, 126; BFH v. 29. Mai 2009, IX B 23/09 - juris -).
  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 21/06

    Zeitpunkt der Verlustzurechnung bei einem stillen Gesellschafter, kein

    Auszug aus FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 15/12
    Im Übrigen wäre auch eine Rückwirkung gemäß § 184 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht in die Spekulationsfristberechnung einzubeziehen (BFH v. 2. Oktober 2001, IX R 45/99, BStBl II 2002, 10; BFH v. 7. Juni 2006, IX R 4/04, BStBl II 2007, 294; BFH v. 16. Oktober 2007, VIII R 21/06, BStBl II 2008, 126; BFH v. 29. Mai 2009, IX B 23/09 - juris -).
  • BFH, 29.05.2009 - IX B 23/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Rückwirkung der Genehmigung eines

    Auszug aus FG Münster, 22.05.2013 - 10 K 15/12
    Im Übrigen wäre auch eine Rückwirkung gemäß § 184 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht in die Spekulationsfristberechnung einzubeziehen (BFH v. 2. Oktober 2001, IX R 45/99, BStBl II 2002, 10; BFH v. 7. Juni 2006, IX R 4/04, BStBl II 2007, 294; BFH v. 16. Oktober 2007, VIII R 21/06, BStBl II 2008, 126; BFH v. 29. Mai 2009, IX B 23/09 - juris -).
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Mai 2013  10 K 15/12 E aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1336 veröffentlichten Urteil statt.

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