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   FG Münster, 23.03.2006 - 11 K 990/05 F   

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https://dejure.org/2006,6101
FG Münster, 23.03.2006 - 11 K 990/05 F (https://dejure.org/2006,6101)
FG Münster, Entscheidung vom 23.03.2006 - 11 K 990/05 F (https://dejure.org/2006,6101)
FG Münster, Entscheidung vom 23. März 2006 - 11 K 990/05 F (https://dejure.org/2006,6101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • czarnetzki.eu PDF

    Wirkung einer monetären Beschränkung - Unwirksamkeit der Signatur

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsordnung: - Klageerhebung mittels E-mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Klage; Folgen einer wirksamen Klageerhebung; Anforderungen an das Schriftformerfordernis in einem steuerrechtlichen Streit; Voraussetzungen einer wirksamen Klageerhebung bei Eintragung einer monetären Beschränkung von 100 Euro für einen ...

  • beck.de (Leitsatz)

    Unzulässige Klageerhebung mit verwendungsbeschränkter Signatur

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 636
  • EFG 2006, 994
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2006 - 11 K 990/05
    Das Fehlen der danach im Streitfall nicht gem. § 77 a Abs. 1 S. 1 FGO ersetzten Unterschrift des Prozessbevollmächtigten der Kl. unter der am 16.02.2005 an das Gericht übermittelten Klageschrift ist im Streitfall auch nicht ausnahmsweise deshalb unschädlich, weil sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr dafür ergibt, dass der Prozessbevollmächtigte der Kl. die Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernommen und diese wissentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat (vgl. Urteil des BGH vom 10.05.2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, m. w. N.).
  • BFH, 10.07.2002 - VII B 6/02

    Eigenhändige Unterschrift

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2006 - 11 K 990/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. u. a. Beschluss vom 10.07.2002 - VII B 6/02, BFH/NV 2002, 1597), der auch der erkennende Senat folgt, ist eine Klage nur dann im Sinne des § 64 Abs. 1 FGO schriftlich erhoben, wenn die Klageschrift von der Person, die sie verantwortet, handschriftlich unterzeichnet ist (vgl. auch § 130 Nr. 6 ZPO).
  • BFH, 19.05.2000 - VIII B 13/00

    Nicht unterzeichnete Klage; Übermittlung per Telefax

    Auszug aus FG Münster, 23.03.2006 - 11 K 990/05
    Denn innerhalb der 14-tägigen Wiedereinsetzungsfrist des § 56 Abs. 2 S. 1 AO, deren Lauf spätestens mit Zugang der gerichtlichen Verfügungen jeweils vom 10.03.2005 begann, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bedurft hätte (vgl. Beschluss des BFH vom 19.05.2000 - VIII B 13/00, BFH/NV 2000, 1358), haben die Kl. die versäumte Rechtshandlung nicht durch Einreichung einer handschriftlich unterzeichneten oder ohne Einschränkung qualifiziert signierten Klageschrift nachgeholt.
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

    Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, eine Klage durch ein elektronisches Dokument i.S. des § 52a FGO mit den dort spezialgesetzlich geregelten besonderen Anforderungen, nämlich unter Angabe des Namens des Klägers sowie einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes zu erheben (s. § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO; BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 22/06, BFHE 215, 47, BStBl II 2007, 276; FG Münster, Urteil vom 23. März 2006  11 K 990/05 F, EFG 2006, 994; zur Notwendigkeit einer solchen qualifizierten Signatur als Wirksamkeitsvoraussetzung elektronischer bestimmender Schriftsätze nach --dem § 52a FGO entsprechenden-- § 130a ZPO s. BGH-Beschluss vom 14. Januar 2010 VII ZB 112/08, MDR 2010, 460).
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 22/06

    Zulässigkeit einer Klage bei Verwendung eines "monetär" beschränkten

    Das FG wies die Klage als unzulässig ab; die Entscheidung ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 994.
  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    Der gegenteiligen Auffassung, das "soll" i.S. des § 77a Abs. 1 Satz 2 FGO sei als ein "muss" zu verstehen (vgl. FG Münster, Urteil vom 23. März 2006 11 K 990/05 F, EFG 2006, 994), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • FG Düsseldorf, 09.07.2009 - 16 K 572/09

    Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

    Dies entsprach auch der seinerzeitigen gesetzlichen Vorgabe, denn § 77a Abs. 2 Satz 2 FGO hatte die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur lediglich als "Soll"-Voraussetzung normiert (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2006 V R 40/05, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFHE-- 215, 53, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2007, 271; a.A. noch das FG Münster in seinem Urteil vom 23. März 2006 11 K 990/05 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 994).
  • FG Münster, 13.10.2006 - 11 K 3833/05

    Anforderungen an eine, für die wirksame Übermittlung einer Erledigungserklärung

    Soweit die Klin. in diesem Zusammenhang zudem geltend macht, eine etwaige für die von ihrem Prozessbevollmächtigten eingesetzte Signaturkarte bestehende "monetäre Beschränkung" betreffe lediglich von diesem abgegebene schuldrechtliche Erklärungen, vermag der Senat dem auch weiterhin (vgl. Urteil vom 23.03.2006 - 11 K 990/05 F, EFG 2006, 994) nicht zu folgen.
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