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   FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15 E   

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https://dejure.org/2020,7269
FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15 E (https://dejure.org/2020,7269)
FG Münster, Entscheidung vom 27.02.2020 - 13 K 3135/15 E (https://dejure.org/2020,7269)
FG Münster, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 13 K 3135/15 E (https://dejure.org/2020,7269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Führt die Weiterleitung des Erlöses aus der Veräußerung eines auf den Turks- und Caicos-Inseln gelegenen Grundstücks durch eine dort ansässigen Ltd. an ihren inländischen Gesellschafter bei diesem zu einem Kapitalertrag oder zu einem Spekulationsgewinn?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Frage ob die Weiterleitung des Erlöses aus der Veräußerung eines auf den Turks- und Caicos-Inseln gelegenen Grundstücks ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer, Körperschaftsteuer - Dividendenerträge, ausländische Kapitalgesellschaft, Typenvergleich, Rückzahlung aus Kapitalrücklage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Einkünfte demjenigen persönlich zuzurechnen, der wirtschaftlich diejenigen Leistungen, durch die der Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklicht wird, bewirkt (vgl. BFH-Urteil vom 18.3.2004 III R 25/02, BStBl II 2004, 787 m.w.N.).

    Es kommt dabei entscheidend darauf an, auf wessen Rechnung und Gefahr dies geschieht (vgl. BFH-Urteil vom 18.3.2004 III R 25/02, BStBl II 2004, 787).

    Die Kapitalgesellschaft ist steuerrechtlich ein selbstständiges Steuersubjekt und ein unmittelbarer Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft ist steuerrechtlich grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 18.3.2004 III R 25/02, BStBl II 2004, 787).

    Ein Gestaltungsmissbrauch in diesem Sinne liegt vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftlich oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteil vom 18.3.2004 III R 25/02, BStBl II 2004, 787).

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Dazu muss unter Heranziehung der ausländischen Bilanzen der Gesellschaft ermittelt werden, ob die Ausschüttung aus vorhandenen, laufenden oder in früheren Jahren angesammelten Jahresüberschüssen der Gesellschaft gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 13.7.2016 VIII R 73/13, BFHE 254, 404).

    Eine Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen kann u.a. dann vorliegen, wenn die Leistungen der Kapitalgesellschaft im Wirtschaftsjahr das Nennkapital und den im Vorjahr festgestellten ausschüttbaren Gewinn übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 13.7.2016 VIII R 73/13, BFHE 254, 404).

    Die Nichtaufklärbarkeit dieser für den Kläger günstigen Tatsache, geht zu seinen Lasten (vgl. BFH-Urteil vom 13.7.2016 VIII R 73/13, BFHE 254, 404).

  • BFH, 14.10.1992 - I R 1/91

    Absetzen von Kapitalrückzahlung von den Anschaffungskosten bei

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Zwar ist - entgegen der von dem Beklagten vertretenen Auffassung - eine Leistung einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft, die eine Einlagenrückgewähr darstellt, auch dann nicht steuerbar, wenn für die Gesellschaft kein steuerliches Einlagekonto im Sinne von § 27 KStG in der im Streitjahr geltenden Fassung geführt wird(vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1992 I R 1/91, BStBl II 1993, 189; BFH-Urteil vom 10.4.2019 I R 15/16, DStR 2013, 1917).

    Denn bei der Rückzahlung von Einlagen liegt eine Zurückzahlung von Anschaffungskosten vor, welche die ursprünglichen Anschaffungskosten mindert (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1992 I R 1/91, BStBl II 1993, 189).

  • BFH, 20.10.2010 - I R 117/08

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Ebenso unerheblich ist, ob es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft um eine in- oder eine ausländische Kapitalgesellschaft handelt (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 232, 15).

    Ob von einer Rückzahlung aus einer Kapitalrücklage oder von einer Gewinnausschüttung auszugehen ist, ist unter Heranziehung des ausländischen Handels- und Gesellschaftsrechts zu beurteilen (vgl. BFH- Urteil vom 20.10.2010 I R 117/08, BFHE 232, 15).

  • BFH, 20.08.2008 - I R 34/08

    Beteiligung an einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) kann

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Diese Beurteilung erfolgt nach der Rechtsprechung des BFH danach, ob die Gesellschaft dem Typ nach einer unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 6 KStG fallenden Kapitalgesellschaft oder sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts entspricht (sog. Typenvergleich; vgl. BFH-Urteil vom 20.8.2008 I R 34/08, BStBl II 2009, 263).

    Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die ausländische Gesellschaft dem "Typ" und der tatsächlichen Handhabung nach einer Kapitalgesellschaft oder einer juristischen Person entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 20.8.2008 I R 34/08, BStBl II 2009, 263).

  • BFH, 24.11.2009 - I R 12/09

    Voraussetzungen für steuerlich beachtliches Treuhandverhältnis

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Ein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis in diesem Sinne liegt vor, wenn die mit der rechtlichen Eigentümer- bzw. Inhaberstellung verbundene Verfügungsmacht so zu Gunsten des Treugebers eingeschränkt ist, dass das rechtliche Eigentum bzw. rechtliche Inhaberschaft als leere Hülle erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 24.11.2009 I R 12/09, BStBl II 2010, 590).

    Wesentlich dafür sind eine Weisungsbefugnis des Treugebers und eine Weisungsgebundenheit des Treuhänders sowie ein jederzeitiges Herausgaberechts des Treuguts und die tatsächliche Möglichkeit des Vollzugs dieser Rechte (vgl. BFH-Urteil vom 24.11.2009 I R 12/09, BStBl II 2010, 590).

  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG knüpft lediglich an die formale Position des Anteilseigners an, der den Einkünfteerzielungstatbestand bei Entstehung des Ausschüttungsanspruchs erfüllt; er besagt nicht, dass dieser Anspruch beteiligungsidentisch sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 19.8.1999 I R 77/96, BStBl II 2001, 43).
  • BFH, 10.04.2019 - I R 15/16

    Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Zwar ist - entgegen der von dem Beklagten vertretenen Auffassung - eine Leistung einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft, die eine Einlagenrückgewähr darstellt, auch dann nicht steuerbar, wenn für die Gesellschaft kein steuerliches Einlagekonto im Sinne von § 27 KStG in der im Streitjahr geltenden Fassung geführt wird(vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1992 I R 1/91, BStBl II 1993, 189; BFH-Urteil vom 10.4.2019 I R 15/16, DStR 2013, 1917).
  • BFH, 21.01.1998 - I R 3/96

    Hinzurechnungsbetrag bei Vermögensverwaltung der Zwischengesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Als vermögensverwaltende ausländische Kapitalgesellschaft hat sie nichtsteuerbare Einkünfte aus einer Grundstücksveräußerung im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, sodass eine Hinzurechnung bei dem Kläger bereits mangels Bezugs steuerpflichtiger Einkünfte ausscheidet (vgl. BFH-Urteil vom 21.1.1998 I R 3/96, BStBl II 1998, 468).
  • FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 1705/03

    Aufwendungen für die Errichtung eines Anbaus als Herstellungskosten oder als

    Auszug aus FG Münster, 27.02.2020 - 13 K 3135/15
    Ein solches Scheingeschäft liegt nur dann vor, wenn die Vertragsparteien den Eintritt der erklärten Rechtsfolgen übereinstimmend nicht wollen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 8.5.2007 1 K 1705/03 E, EFG 2008, 6 m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2006 - II R 26/05

    Grundstückskaufvertrag; wirtschaftliches Eigentum; Rückabwicklung

  • BFH, 12.07.1989 - I R 46/85

    1. § 42 AO dient nicht der Korrektur von Gestaltungen, die zu einer höheren

  • FG Münster, 18.09.2003 - 5 K 5865/01

    Aufteilung des Entgelts beim Verkauf eines beplanten Grundstücks

  • BFH, 15.11.1994 - VIII R 74/93

    Ausschüttungen aus dem Reservefonds einer PGH, die von der PGH in 1990

  • BFH, 06.06.2012 - I R 6/11

    Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende

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