Rechtsprechung
FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 3014/16 Erb |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Erbschaftsteuer - Ist der Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb steuerfrei?
- IWW
Finanz- und Abgaberecht
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG §§ 13a Abs. 1 S. 1, 13b Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 4; BewG § 168 Abs. 1
Keine Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG bei Zuwendung eines Nießbrauchs an land- und forstwirtschaftlichem Betrieb - Wolters Kluwer
Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG bei Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ErbStG § 13a; ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 1 -2
Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG bei Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist kein erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen
- IWW (Kurzinformation)
Erbschaftsteuer | Keine Steuerbefreiung für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Witwe erbt "Nießbrauch" am Bauernhof - Nießbrauchrecht am landwirtschaftlichen Betrieb ist kein erbschaftssteuerlich begünstigtes Vermögen
- ecovis.com (Kurzinformation)
Erbschaftsteuerliche Begünstigung für ein Nießbrauchsrecht?
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbschaftsteuer - Nießbrauchrecht, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, begünstigtes Vermögen
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Keine erbschaftsrechtlichen Begünstigungen für Nießbrauchsrechte
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 3014/16 Er
- BFH, 25.11.2020 - II R 9/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.09.2011 - II R 67/09
Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft …
Auszug aus FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 3014/16
Nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts sei ein erworbenes schuldrechtliches Nutzungsrecht am begünstigten Betriebsvermögen bei den Nutzungsberechtigten als Erwerb begünstigten Betriebsvermögens dann zu erfassen, wenn der Nutzungsberechtigte auf Grund der konkreten Ausgestaltung des Nutzungsrechts - in aller Regel des Nießbrauchsrechts - Mitunternehmer der Gesellschaft sei, an deren Gesellschaftsanteil das Nießbrauchsrecht bestehe (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2011 II R 67/09 BStBl. II 2012, 51).Im Übrigen sei das Urteil des BFH vom 01.09.2011 (II R 67/09, BStBl II 2013, 210) sinngemäß anzuwenden.
Soweit die Klägerin das Urteil des BFH vom 01.09.2011 (II R 67/09, BStBl II 2013, 210) sinngemäß anwenden will, ist dies nach Auffassung des Senats nicht möglich, da es zur erbschaftsteuerlichen Bedeutung eines unentgeltlich erworbenen Nießbrauchs an einem Anteil an einer Personengesellschaft nach früherem Recht ergangen ist und nichts für die Frage hergibt, wie das nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstige Vermögen zu bestimmen ist.
- FG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 K 207/13
Ablösung; Vorbehaltsnießbrauch
Auszug aus FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 3014/16
Danach sei die unentgeltliche Übertragung des Betriebs des Erblassers auf seinen Sohn und auf seine Veranlassung bestehende Verpflichtung, zu seinen Gunsten und unter der aufschiebenden Bedingung seines Todes der Klägerin einen Nießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu bestellen, beim Eintritt der aufschiebenden Bedingung - Erwerb des Nießbrauchs durch die Klägerin - nicht bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer anzusetzen, wenn die Erwerberin durch das eingeräumte Nießbrauchsrechts Unternehmerin geworden sei, sie erziele damit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und das Nießbrauchsrecht sei notwendiges Betriebsvermögen der Klägerin (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2016 5 K 207/13, EFG 2017, 1643).Das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 11.05.2016 5 K 207/13) ist zur Frage der Behandlung der Aufgabe eines Nießbrauchsrechts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gegen Zahlung einer Entschädigung als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ergangen und damit für den Streitfall nicht einschlägig.
- BFH, 09.08.2011 - VII R 2/11
Vereinbarkeit einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater …
Auszug aus FG Münster, 29.11.2018 - 3 K 3014/16
Nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts sei ein erworbenes schuldrechtliches Nutzungsrecht am begünstigten Betriebsvermögen bei den Nutzungsberechtigten als Erwerb begünstigten Betriebsvermögens dann zu erfassen, wenn der Nutzungsberechtigte auf Grund der konkreten Ausgestaltung des Nutzungsrechts - in aller Regel des Nießbrauchsrechts - Mitunternehmer der Gesellschaft sei, an deren Gesellschaftsanteil das Nießbrauchsrecht bestehe (vgl. BFH-Urteil vom 01.09.2011 II R 67/09 BStBl. II 2012, 51).
- BFH, 25.11.2020 - II R 9/19
Begünstigung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Erbschaftsteuer: …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.11.2018 - 3 K 3014/16 Erb aufgehoben.