Rechtsprechung
   FG Münster, 30.11.2017 - 3 K 2867/15 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53756
FG Münster, 30.11.2017 - 3 K 2867/15 Erb (https://dejure.org/2017,53756)
FG Münster, Entscheidung vom 30.11.2017 - 3 K 2867/15 Erb (https://dejure.org/2017,53756)
FG Münster, Entscheidung vom 30. November 2017 - 3 K 2867/15 Erb (https://dejure.org/2017,53756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,53756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Welche Wertpapiere gehören zum sog. "jungen Verwaltungsvermögen" i.S.v. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wertpapiere als "junges Verwaltungsvermögen"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wertpapiere als "junges Verwaltungsvermögen"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 341
  • EFG 2018, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG Münster, 30.11.2017 - 3 K 2867/15
    Diese Wertgrenze hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - nicht beanstandet.

    Der teleologischen Reduktion des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG stehe auch nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12, BStBl. II 2015, 50) entgegen.

  • BFH, 22.01.2020 - II R 8/18

    Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30.11.2017 - 3 K 2867/15 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 576 veröffentlicht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2018 - 2 K 1056/15

    "Junges Verwaltungsvermögen" i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG im Falle eines

    c) Im Streit liegt allerdings, ob Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahren zuzurechnen war (sogen. junges Verwaltungsvermögen), nur dann vorliegt, wenn es zuvor eingelegt wurde (so z.B.: 147; Jülicher in Troll/Gebel/ Jülicher, ErbStG, Loseblattsammlung Stand Januar 2012, § 13b TZ 326; S. Viskorf in: ErbStG, 4. A. 2012, § 13b TZ 253; Thomas Reich/Ulrich Voß/Andreas Striegel in: Tiedke, ErbStG, 1. A. 2009, § 13b TZ 166; Fechner/Bäuml, FR 2009, Beilage 11, Seite 22; Schiffers DStZ 2009, 610; Scholten/Korezkij DStR 2009; Hannes, NZG 2011, 1245; Felten, ZEV 2012, 84; Kramer, DStR 2012, 1948; Mannek, ZEV 2012, 6), oder selbst dann, wenn das Verwaltungsvermögen aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (sogen. Aktivtausch; so z.B.: FG Münster, Urteil vom 30. November 2017 3 K 2867/15 Erb, juris; RE 13b.19 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2011; Wachter in: Fischer/Pahlke/ Wachter, ErbStG, Loseblattsammlung Stand März 2017, § 13b TZ 682; Esskandari in: Gürsching/Stenger, ErbStG, Loseblattsammlung Stand April 2014, § 13b TZ 157; Weinmann in: Moench/Weinmann, ErbStG, Loseblattsammlung Stand 11.2014, § 13b TZ 211).

    Wenn die zum Verwaltungsvermögen gehörenden Wertpapiere im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre der Gesellschaft "zuzurechnen waren", sind sie als sogen. junges Verwaltungsvermögen zu bewerten (FG Münster, Urteil vom 30. November 2017, a. a. O., dort RZ 42).

    Die Entstehungsgeschichte des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG 2011 zeigt damit in aller Deutlichkeit, dass es Wille des Gesetzgebers war, junges Verwaltungsvermögen auch bei Umschichtungen im Aktivvermögensbereich anzunehmen (FG Münster vom 30. November 2017 3 K 2867/15 Erb, a. a. O.; Wachter a. a. O., § 13b TZ 682; Weinmann, a. a. O., § 13b TZ 211).

    Vielmehr genügt eine abstrakte Missbrauchsgefahr, um Verwaltungsvermögen dem jungen Verwaltungsvermögen "zuzurechnen" (FG Münster vom 30. November 2017 3 K 2867/15 Erb, a. a. O.).

  • FG Niedersachsen, 01.11.2018 - 1 K 7/18

    Streit über den Wert festgestellten jungen Verwaltungsvermögens im Hinblick auf

    Die hierfür ausschlaggebenden Gründe sind vom Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 30. November 2017 (3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576) und vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 14. März 2018 (2 K 1056/15, EFG 2018, 1378) ausführlich dargelegt worden.

    Der Normzweck gebiete eine teleologische Reduktion der Vorschrift (vgl. Wachter, ZEV 2018, 227, 230 m.w.N.; Thonemann-Micker/Kanders, DB 2018, 603 mit Bezug zur aktuellen Rechtslage).

    Vielmehr genügt eine abstrakte Missbrauchsgefahr, um Verwaltungsvermögen dem jungen Verwaltungsvermögen "zuzurechnen" (FG Münster vom 30. November 2017 3 K 2867/15 Erb, a.a.O. und Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 14. März 2018 2 K 1056/15, a.a.O.).

  • FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16

    Erbschaftsteuer: Junges Verwaltungsvermögen im Fall des Aktivtauschs bzw. einer

    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht