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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2004 - 3 K 18/03   

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https://dejure.org/2004,21561
FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2004 - 3 K 18/03 (https://dejure.org/2004,21561)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.01.2004 - 3 K 18/03 (https://dejure.org/2004,21561)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 3 K 18/03 (https://dejure.org/2004,21561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von Kosten für Sanierungsarbeiten an einem Gebäudes in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ; Gleichstellung von Grundstücken mit dinglich gesicherten Sondernutzungsrechten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückskauf- und Sanierungsvertrag als einheitliches Vertragswerk; Mitwirkungspflichten; nachträgliches Bekanntwerden des Sanierungsvertrags; Verletzung der Anzeigepflichten hemmt den Beginn der Festsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundstückskauf- und Sanierungsvertrag als einheitliches Vertragswerk - Mitwirkungspflichten - nachträgliches Bekanntwerden des Sanierungsvertrags - Verletzung der Anzeigepflichten hemmt den Beginn der Festsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.03.2000 - II R 34/98

    GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2004 - 3 K 18/03
    Ein derartiger enger objektiver Zusammenhang zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag kann in den Fällen vorliegen, in denen der Erwerber spätestens mit dem Abschluss des Kaufvertrages in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" einer Bebauung gegenüber der Veräußererseite nicht mehr frei war, zum anderen aber auch dann, wenn dem Erwerber auf Grund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (BFH-Urteil vom 15. März 2000 - II R 34/98 - BFH/NV 2000, 1241).

    Denn bereits die Entgegennahme des von dem Anbieter vorbereiteten einheitlichen Angebots durch den Erwerber indiziert einen objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Vertrag (oder den Verträgen) über die Gebäudeerrichtung (bzw. -sanierung), unabhängig von der zeitlichen Abfolge der Vertragsabschlüsse, und ohne dass es darauf ankommt, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (BFH in BFH/NV 2000, 1241).

    Der Kläger übersieht, dass diese Entscheidung vom BFH am 15. März 2000 (Az. II R 34/98 BFH/NV 2000, 1240 ) aufgehoben worden ist.

  • BFH, 04.03.1999 - II R 79/97

    Nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen; Pflichtverletzungen des FA und des

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2004 - 3 K 18/03
    Ist dies nicht der Fall, kann er sich regelmäßig nicht auf die Verletzung der Ermittlungspflichten der Behörde berufen (BFH-Urteil vom 04. März 1999 II R 79/97 - BFH/NV 1999, 1301 ).

    Steuererklärungen und Anzeigen haben nicht nur richtig und vollständig zu sein, sondern darüber hinaus auch deutlich und klar (BFH in BFH/NV 1999, 1301 ).

  • FG Köln, 07.08.1997 - 5 K 6699/96

    Gegenstand des grunderwerbsteuerlichen Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2004 - 3 K 18/03
    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 07. August 1997 (Az.: 5 K 6699/96 - EFG 1999, 137 ) und eine darin vermeintlich zum Ausdruck gekommene abweichende Rechtsprechung beruft, kann dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2004 - 3 K 18/03
    Bei einem objektiv sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen mit Dritten ist der für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück in bebautem Zustand mit der Folge, dass zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt, um das Eigentum an dem Grundstück in seinem zukünftigen (bebauten) Zustand zu erwerben, gehören (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1999 - II R 17/99 - BStBl II 2000, 34 ).
  • BFH, 16.01.2002 - II R 16/00

    Kauf eines Grundstücks im Zustand der Bebauung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2004 - 3 K 18/03
    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des BFH vom 16. Januar 2002 ( II R 16/00, BStBl II 2002, 431 ) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung zu einem Eintritt des Erwerbers eines unbebauten Grundstücks in einen zuvor vom Verkäufer abgeschlossenen Generalübernehmervertrag ergangen ist.
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