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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 K 163/09   

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https://dejure.org/2009,24249
FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 K 163/09 (https://dejure.org/2009,24249)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.09.2009 - 3 K 163/09 (https://dejure.org/2009,24249)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. September 2009 - 3 K 163/09 (https://dejure.org/2009,24249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Anfechtungsmöglichkeit des Gewerbesteuermessbescheids des Pächters durch den Verpächter - Systematik der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG und der korrespondierenden Kürzung nach § 9 Nr. 4 GewStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Rechtsverletzung als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid; Ansprüche des Vercharters auf Festsetzung der Gewerbesteuer seines Charters nach seiner Rechtsansicht

  • Judicialis

    BGB § 117; ; GewStG § 8; ; GewStG § 9; ; EStG § 5; ; AO § 42; ; FGO § 40 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung der Kürzung nach § 9 Nr. 4 GewStG beim Verpächter an Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG beim Pächter; Keine Drittbetroffenheit des Verpächters bei fehlender Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG beim Pächter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindung der Kürzung nach § 9 Nr. 4 GewStG beim Verpächter an Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG beim Pächter - Keine Drittbetroffenheit des Verpächters bei fehlender Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG beim Pächter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.11.2000 - III R 81/97

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung; Kürzung des Gewerbeertrags

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 K 163/09
    Denn materiell-rechtliche Fragen seien nicht im Rahmen von § 9 Nr. 4 GewStG, sondern nur im Rahmen von § 8 Nr. 7 GewStG zu prüfen (vgl. BFH-Urteil vom 07. November 2000, III R 81/97, BFH/NV 2001, 814).

    Zwar habe der BFH in seiner Entscheidung in BFH/NV 2001, 814, die Frage aufgeworfen, ob sich der Vermieter und Verpächter wegen der Auswirkung auf seine Besteuerung aus Rechtsschutzgründen gegen das Unterbleiben oder die Rückgängigmachung der Hinzurechnung beim Mieter oder Pächter nicht wehren können müsse, wenn er an dem Verfahren über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages beim Mieter oder Pächter nicht beteiligt gewesen sei, habe diese jedoch letztlich unbeantwortet gelassen.

  • BFH, 12.06.1974 - I R 229/72

    Die Vorschrift des § 9 Ziff. 4 GewStG als Korrespondenzvorschrift zu § 8 Ziff. 7

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 K 163/09
    Weder kann sie auf die Hinzurechnung von Miet-/Pachtzinsen bei der Charterin Einfluss nehmen, noch ist sie bei der Prüfung der Frage der Hinzurechnung durch das für die Charterin zuständige Finanzamt zu beteiligen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1974 I R 229/72, BFHE 112, 502, BStBl II 1974, 584).
  • BFH, 20.07.2005 - VI R 165/01

    Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer - Zuführung einer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 K 163/09
    Vielmehr kann auch ein Dritter einen Verwaltungsakt anfechten, wenn dieser in seine Rechte eingreift (BFH-Urteile vom 27. Juli 1988 I R 28/87, BFHE 155, 479, BStBl II 1989, 449; vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BFHE 209, 571, BStBl II 2005, 890).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 28/87

    Zur Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs bei beschränkter Steuerpflicht gehören

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 K 163/09
    Vielmehr kann auch ein Dritter einen Verwaltungsakt anfechten, wenn dieser in seine Rechte eingreift (BFH-Urteile vom 27. Juli 1988 I R 28/87, BFHE 155, 479, BStBl II 1989, 449; vom 20. Juli 2005 VI R 165/01, BFHE 209, 571, BStBl II 2005, 890).
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