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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05   

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https://dejure.org/2009,25029
FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05 (https://dejure.org/2009,25029)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.10.2009 - 1 K 127/05 (https://dejure.org/2009,25029)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 1 K 127/05 (https://dejure.org/2009,25029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Im Wege einer Sammelbuchung gebuchte Ansparrücklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ansparrücklage und Sammelbuchung bei einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich; Erforderlichkeit der unmittelbaren Erkennbarkeit der Verteilung von Teilbeträgen eines Ausgabensammelpostens "Ansparrücklage" auf einzelne benannte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1999 § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3
    Zulässigkeit einer durch Sammelbuchung eingebuchten Ansparrücklage für mehrere Wirtschaftsgüter bei Dokumentation der einzelnen Wirtschaftsgüter in einem zu den Steuerunterlagen genommenen Investitionsplan

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer durch Sammelbuchung eingebuchten Ansparrücklage für mehrere Wirtschaftsgüter bei Dokumentation der einzelnen Wirtschaftsgüter in einem zu den Steuerunterlagen genommenen Investitionsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.10.2007 - X R 1/06

    Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
    Die Urteile des BFH vom 29. November 2007 (IV R 82/05, BStBl II 2008, 471) und vom 11. Oktober 2007 (X R 1/06, BStBl II 2008, 119) bestätigten ihre Rechtsauffassung.

    Der Senat hatte mit dem Beschluss vom 07. August 2006 im Hinblick auf die Revisionsverfahren VIII R 41/05 (später: IV R 82/05) und X R 1/06 eine Verfahrensruhe angeordnet.

    Sammelbezeichnungen und Oberbegriffe reichen hierfür grundsätzlich nicht aus (BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 X R 1/06, BStBl II 2008, 119, 121 m. w. N.).

    Der BFH hat für den Fall, dass die Anschaffung mehrerer vollkommen gleichartiger Wirtschaftsgüter geplant ist, entschieden, dass ausnahmsweise eine Sammelbuchung dann für genügend erachtet werden kann, wenn die Summe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht über den für einen einzelnen Bilanzstichtag in § 7 g Abs. 3 Satz 5 EStG statuierten Höchstbetrag der begünstigten Investition hinausgeht (BFH-Urteil BStBl II 2008, 119, 121).

    Die Entscheidung weicht möglicherweise von dem Rechtssatz des BFH im Urteil vom 11. Oktober 2007 (X R 1/06, BStBl II 2008, 119) ab, dass "Sammelbuchungen für mehrere Wirtschaftsgüter ... in aller Regel ausgeschlossen" sind.

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05

    Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
    Die Urteile des BFH vom 29. November 2007 (IV R 82/05, BStBl II 2008, 471) und vom 11. Oktober 2007 (X R 1/06, BStBl II 2008, 119) bestätigten ihre Rechtsauffassung.

    Der Senat hatte mit dem Beschluss vom 07. August 2006 im Hinblick auf die Revisionsverfahren VIII R 41/05 (später: IV R 82/05) und X R 1/06 eine Verfahrensruhe angeordnet.

    Aus der gesetzlichen Regelung des für den Fall des Unterbleibens der Investition angeordneten Gewinnzuschlages folgt, dass die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, nicht durch eine andere Investition ersetzt werden kann (BFH-Urteil vom 29. November 2007 IV R 82/05, BStBl II 2008, 471, 474 m. w. N.).

    Normzweck und Verzinsungsregel verlangen, dass die voraussichtliche Investition bei Bildung jeder einzelnen Rücklage/Ansparabschreibung so genau bezeichnet wird, dass im vorgesehenen Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde (BFH-Urteil BStBl II 2008, 471, 475).

  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
    Das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 (XI R 52/04) befasse sich mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und sei nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach §§ 5, 4 Abs. 1 EStG ermitteln, reicht es aus, wenn die für die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7 g EStG erforderlichen Angaben sich in der Buchführung befinden; dass sie im Jahresabschluss gemacht werden, ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 - XI R 52/04, BStBl II 2006, 462).

    Hierzu genügt es, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsgutes und zu den voraussichtlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten - und im Fall eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen - in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und die der Steuerbehörde auf Verlangen jeder Zeit zur Verfügung gestellt werden kann (BFH-Urteil BStBl II 2006, 462).

  • FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05

    Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 30. November 2006 5 K 208/06, EFG 2007, 1588) und des Finanzgerichts Bremen (Urteil vom 18. Mai 2006 - 1 K 174/05, EFG 2006, 1241) an.
  • BFH, 09.03.1994 - X B 68/93

    Angemessenheit von Hinzuschätzungen im Rahmen der Gewinnermittlung -

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
    Eine ordnungsgemäße Buchführung muss so beschaffen sein, dass der Betriebsprüfer innerhalb angemessener Zeit einen Überblick erlangen kann (§ 145 Abs. 1 AO; BFH-Beschluss vom 09. März 1994 - X B 68/93, BFH/NV 1994, 760).
  • FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K 208/06

    Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG in der Buchführung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 30. November 2006 5 K 208/06, EFG 2007, 1588) und des Finanzgerichts Bremen (Urteil vom 18. Mai 2006 - 1 K 174/05, EFG 2006, 1241) an.
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2009 - 1 K 127/05
    Die Voraussetzungen nach dem BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 (BStBl II 2002, 385) seien nicht erfüllt.
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