Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30171
FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13 (https://dejure.org/2016,30171)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.06.2016 - 3 K 199/13 (https://dejure.org/2016,30171)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 3 K 199/13 (https://dejure.org/2016,30171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG 2002 vom 19.12.2008, § ... 34 Abs 6 S 4 KStG 2002 vom 19.12.2008, § 34 Abs 6 S 5 KStG 2002 vom 19.12.2008, § 8 Abs 7 S 2 KStG 2002 vom 19.12.2008, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002 vom 19.12.2008
    Zur rückwirkenden Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG i.d.F. vom 19.12.2008 - Zur technischen-wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Schwimmbad und Versorgungssparte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperschaftsteuerliche Berücksichtigung nicht abziehbarer Betriebsausgaben aufgrund der Verluste aus dem Betrieb einer Schwimmhalle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperschaftsteuerliche Berücksichtigung nicht abziehbarer Betriebsausgaben aufgrund der Verluste aus dem Betrieb einer Schwimmhalle

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 S. 1; KStG § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2
    Körperschaftsteuerliche Berücksichtigung nicht abziehbarer Betriebsausgaben aufgrund der Verluste aus dem Betrieb einer Schwimmhalle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VGA bei Betrieb eines dauerdefizitären Schwimmbads durch eine kommunale Eigengesellschaft - Verpachtung an eine Tochtergesellschaft - kommunaler Querverbund - Eingeschränkte Rückwirkung des § 8 Abs. 7 KStG - Zusammenfassung des Bad-BgA mit einem Blockheizkraftwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Schwimmbad, die Stadtwerke - und kein kommunales Steuersparmodell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2017, 3023
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    Dies gelte unabhängig davon, ob es sich insoweit ausschließlich um Versorgungsbetriebe i. S. d. § 4 Abs. 3 KStG handele und ob zwischen ihnen eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung gegeben sei (BFH-Urteil vom 22. August 2007 I R 32/06, BStBl II 2007, 961).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann eine vGA auch dann vorliegen, wenn eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts dauerhaft strukturell verlustbringend einen Bäderbetrieb unterhält, bei dem Abhilfe nur ein monetärer Verlustausgleich durch die Gemeinde als Alleingesellschafter bringen würde (so grundlegend BFH-Urteil vom 22.08.2007 I R 32/06, BStBl II 2007, 961).

    Dabei geht der BFH in dem von ihm entschiedenen Fall (I R 32/06) davon aus, dass die Gemeinde freiwillige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge (die Unterhaltung eines Bäderbetriebes) auf ihre Eigengesellschaft übertragen hat und deren Übernahme geeignet ist, einen Vorteil im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG beim Gesellschafter auszulösen.

    Nach Auffassung des Senats ist jedenfalls in der hier vorliegenden Fallkonstellation, in der nach bisheriger Verwaltungsauffassung und auch Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil v. 22.08.2007 I R 32/06, BStBl II 2007, 961) eine vGA gegeben wäre, weil die Tätigkeiten "Betrieb des Schwimmbades" mit Versorgungssparten eines Stadtwerkes nicht hätten zusammengefasst werden dürfen, die in § 34 Abs. 6 S. 4 KStG angeordnete Rückwirkung des § 8 Abs. 7 KStG nach Sinn und Zweck des Gesetzes sowie nach seiner Entstehungsgeschichte einschränkend auszulegen.

    ·bei Eigengesellschaften, die eine Tätigkeit ausübten und·bei Eigengesellschaften, die Tätigkeiten ausübten, die zulässigerweise nach der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2008 geltenden Verwaltungsauffassung (R 7 Abs. 2 KStR) zusammengefasst werden dürfen.Anlass für die gesetzliche Regelung des Querverbundes in § 8 Abs. 7 und § 8 Abs. 9 KStG war das BFH-Urteil vom 22. August 2007 (I R 32/06, BStBl II 2007, 961).

  • BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66

    Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    Versorgungsbetriebe einer Gebietskörperschaft (z. B. Betriebe zur Versorgung der Bevölkerung mit Wasser und Energie) und Bäderbetriebe der Körperschaft konnten in den Streitjahren nach Auffassung der Rechtsprechung sowie auch der Verwaltung mit steuerrechtlicher Wirkung nur dann zu einem Betrieb zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung bestand (s. BFH-Beschluss vom 16.Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240; Urteil vom 12.Juli 1967 I 267/63, BFHE 89, 416, BStBl III 1967, 679).

    ·Ausgleich des Überdrucks in einem Heizkraftwerk durch Erwärmung des Wassers in dem Badebetrieb (BFH-Beschluss v. 16.01.1967, GrS 4/66, BStBl II 1967, 240)·Weitergabe von Überschussdampf durch den Badebetrieb an das Heizkraftwerk mit Ausgleichsfunktion im Rahmen des Fernwärmeversorgungsnetzes der Stadtwerke (BFH-Urteil v. 19.05.1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510).·Gewährleistung des für den Betrieb eines Hallenbades erforderlichen Mindestdrucks und Lieferung des für die Wärmelieferung der Stadtwerke benötigten Wassers mit einem erforderlichen gleichmäßigen Niederdruck durch einen Wasserturm der Bäderbetriebe (BFH-Urteil v. 19.05.1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510).·Zwischenschaltung eines Blockheizkraftwerks zwischen Hallenbad und Versorgungsbetrieb, das das Bad mit Wärme versorgt und in Spitzenlastzeiten elektrische Energie für die Stadtwerke erzeugt (BFH-Urteil v. 04.12.1991, I R 74/89, BStBl II 1992, 432).Dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Bedeutung zu.

  • BFH, 04.12.1991 - I R 74/89

    Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art; Verlustabzug nach Zusammenfassung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    ·Ausgleich des Überdrucks in einem Heizkraftwerk durch Erwärmung des Wassers in dem Badebetrieb (BFH-Beschluss v. 16.01.1967, GrS 4/66, BStBl II 1967, 240)·Weitergabe von Überschussdampf durch den Badebetrieb an das Heizkraftwerk mit Ausgleichsfunktion im Rahmen des Fernwärmeversorgungsnetzes der Stadtwerke (BFH-Urteil v. 19.05.1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510).·Gewährleistung des für den Betrieb eines Hallenbades erforderlichen Mindestdrucks und Lieferung des für die Wärmelieferung der Stadtwerke benötigten Wassers mit einem erforderlichen gleichmäßigen Niederdruck durch einen Wasserturm der Bäderbetriebe (BFH-Urteil v. 19.05.1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510).·Zwischenschaltung eines Blockheizkraftwerks zwischen Hallenbad und Versorgungsbetrieb, das das Bad mit Wärme versorgt und in Spitzenlastzeiten elektrische Energie für die Stadtwerke erzeugt (BFH-Urteil v. 04.12.1991, I R 74/89, BStBl II 1992, 432).Dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Bedeutung zu.
  • BFH, 19.05.1967 - III 50/61

    Anerkennung einer technisch-wirtschaftlichen Verflechtung der Betätigungen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    ·Ausgleich des Überdrucks in einem Heizkraftwerk durch Erwärmung des Wassers in dem Badebetrieb (BFH-Beschluss v. 16.01.1967, GrS 4/66, BStBl II 1967, 240)·Weitergabe von Überschussdampf durch den Badebetrieb an das Heizkraftwerk mit Ausgleichsfunktion im Rahmen des Fernwärmeversorgungsnetzes der Stadtwerke (BFH-Urteil v. 19.05.1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510).·Gewährleistung des für den Betrieb eines Hallenbades erforderlichen Mindestdrucks und Lieferung des für die Wärmelieferung der Stadtwerke benötigten Wassers mit einem erforderlichen gleichmäßigen Niederdruck durch einen Wasserturm der Bäderbetriebe (BFH-Urteil v. 19.05.1967 II 50/61, BStBl III 1967, 510).·Zwischenschaltung eines Blockheizkraftwerks zwischen Hallenbad und Versorgungsbetrieb, das das Bad mit Wärme versorgt und in Spitzenlastzeiten elektrische Energie für die Stadtwerke erzeugt (BFH-Urteil v. 04.12.1991, I R 74/89, BStBl II 1992, 432).Dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Bedeutung zu.
  • BFH, 12.07.1967 - I 267/63

    Verpflichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Ausstattung des

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    Versorgungsbetriebe einer Gebietskörperschaft (z. B. Betriebe zur Versorgung der Bevölkerung mit Wasser und Energie) und Bäderbetriebe der Körperschaft konnten in den Streitjahren nach Auffassung der Rechtsprechung sowie auch der Verwaltung mit steuerrechtlicher Wirkung nur dann zu einem Betrieb zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung bestand (s. BFH-Beschluss vom 16.Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3, BStBl III 1967, 240; Urteil vom 12.Juli 1967 I 267/63, BFHE 89, 416, BStBl III 1967, 679).
  • BFH, 10.07.1962 - I 164/59 S

    Vereinigung von Hoheitsbetrieben mit Betrieben gewerblicher Art von

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    Mit dem JStG 2009 wurden diese Grundsätze, die von Rechtsprechung und Verwaltung seit langem vertreten worden sind (vgl. Abschnitt 5 KStR 1990, Abschnitt 5 Abs. 11 KStR 1995, Abschnitts 5 Abs. 11a KStR 1995, KStR 7 Abs. 2 S. 2 2004; BFH I 164/59 S, BStBl III 1962, 448 m. w. N) in § 4 Abs. 6 KStG gesetzlich verankert.
  • BFH, 01.08.1979 - VII R 115/76

    Zuständigkeitsänderung des FA - Beteiligte am Verfahren - Anforderungen an

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    Daraus folgt, dass das Finanzamt C im Zeitpunkt der Zuständigkeitsveränderung in die Beteiligtenrolle des Finanzamtes A eingetreten ist (gesetzlicher Parteiwechsel, vgl. BFH-Urteil vom 01. August 1979 VII R 115/76, BFHE 128, 251, BStBl II 1979, 714).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (Urteil vom 16.03.1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 06.04.2005 - I R 15/04

    Konzessionsabgabe einer Versorgungs-GmbH

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG setzt bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) voraus, die durch das Gesellschaftsverhältnis (mit-)veranlasst ist, nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruht und sich auf den Unterschiedsbetrag i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt; dabei muss diese Unterschiedsbetragsminderung die objektive Eignung haben, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (z. B. Urteile des BFH vom 07.08.2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 06.04.2005 I R 15/04, BFHE 210, 14, BStBl II 2006, 196; vom 03.05.2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 6 K 253/14

    Einkommenserhöhende Ansetzung von Zuschusszahlungen einer Organgesellschaft an

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2016 - 3 K 199/13
    Demgegenüber hat das FG Niedersachsen entschieden, das § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG auch bei Verpachtung eines Dauerverlustbetriebes an eine andere Gesellschaft Anwendung findet (Urteil v. 23.06.2015 6 K 253/14, EFG 2016, 224).
  • FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07

    "Stromvergleich" in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft

  • FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3720/06

    Dauerverluste einer kommunalen Wirtschaftsförderungs-GmbH - Planung und

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

  • BFH, 03.05.2006 - I R 124/04

    Irische Körperschaftsteuer als Steuer i.S. von § 3 Abs. 1 AO 1977 und als

  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

  • BFH, 13.03.2019 - I R 18/19

    EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre

    Die daraufhin erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 22.06.2016 - 3 K 199/13 (juris) als unbegründet abgewiesen, wobei dieses davon ausgegangen ist, dass es sich bei den in den Streitjahren erwirtschafteten Verlusten um eine vGA zugunsten der Gesellschafterin der Klägerin, der Stadt A, handelt.
  • BFH, 13.03.2019 - I R 66/16

    Dauerdefizitärer Betrieb einer Schwimmhalle

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22.06.2016 - 3 K 199/13 wird als unbegründet zurückgewiesen, soweit die im Rubrum bezeichneten Bescheide betroffen sind.

    Die daraufhin erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 22.06.2016 - 3 K 199/13 (juris) als unbegründet abgewiesen.

  • FG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - 1 K 116/13

    Betrieb gewerblicher Art; Müllverbrennungsanlage; steuerlicher Querverbund

    Eine solche sei nur gegeben, wenn die technisch-wirtschaftliche Verflechtung bei sämtlichen betroffenen BgA wirtschaftliche Vorteile auslöse (Hinweis auf das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juni 2016 3 K 199/13 und das BMF-Schreiben vom 11. Mai 2016, BStBl I 2016, 479 ).

    Von einer solchen ist nur dann auszugehen, wenn sich aus der Verflechtung für beide Betriebe Vorteile ergeben, die sich nicht allein auf eine Verknüpfung aufgrund einer subjektiven Willensentscheidung begründen, sondern sich zwangsläufig aufgrund physikalischer oder chemischer Vorgänge ergeben und technische Einrichtungen eine Doppelfunktion erhalten (vgl. Bott in Ernst & Young, KStG , § 4 Rz. 163); reine Lieferverhältnisse erfüllen diese Voraussetzungen daher nicht (vgl. den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 16. Januar 1967 GrS 4/66, BFHE 88, 3 , BStBl III 1967, 240 ; und die Urteile des Hessischen FG vom 6. November 2000 4 K 1984/00, EFG 2001, 591 ; sowie des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juni 2016 3 K 199/13, zitiert nach juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 17.06.2021 - 1 K 115/17

    Zurechnung eines Blockheizkraftwerks zu einem Betriebsvermögen eines

    Anders als in dem vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 22. Juni 2016 (3 K 199/13, juris) entschiedenen Fall ist im Streitfall das Freibad auch nicht einer unter 30 Abnehmern für Wärmelieferungen; die Abnahme erfolgt auch nicht lediglich in sehr geringem Umfang zu den Gesamtlieferungen; vielmehr ist während der Badesaison das Freibad der hauptsächliche Abnehmer der produzierten Wärme.
  • FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17

    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher

    Wenn der Gesetzgeber etwas Anderes gewollt hätte, hätte er es entsprechend regeln müssen (vgl. dazu auch BFH, EuGH-Vorabentscheidungsersuchen vom 13. März 2019 I R 18/19, BFHE 265, 23 zur Verlustverrechnung von Sparten einer Eigengesellschaft; vorgehend und anderer Ansicht Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 22. Juni 2016 3 K 199/13, juris: rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG unter Berücksichtigung der bisherigen Verwaltungspraxis).
  • FG Sachsen, 07.07.2020 - 8 K 1455/16

    Minderung des Gewerbeertrags bzw. Einkommens durch Verluste aus dem Betrieb eines

    Entgegen der Ansicht des FG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 22. Juni 2016 3 K 199/13) kann das aufgezeigte Missgeschick des Gesetzgebers nicht durch eine einschränkende Auslegung der Rückwirkungsanordnung in § 34 Abs. 6 Satz 4 KStG 2009 nach Sinn und Zweck und Entstehungsgeschichte korrigiert werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht