Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 393/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33885
FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 393/09 (https://dejure.org/2010,33885)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.05.2010 - 3 K 393/09 (https://dejure.org/2010,33885)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 3 K 393/09 (https://dejure.org/2010,33885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,33885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflegungsmehraufwendungen eines auf einem Hochsee-Fischfangschiff eingesetzten Seemanns; Ende einer Reise und Beginn einer neuen Dreimonatsfrist im Zusammenhang mit Mehraufwendungen für die Verpflegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflegungsmehraufwendungen eines auf einem Hochsee-Fischfangschiff eingesetzten Seemanns - Ende einer Reise und Beginn einer neuen Dreimonatsfrist im Zusammenhang mit Mehraufwendungen für die Verpflegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 30/05

    Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen - Auswärtstätigkeit eines

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 393/09
    Zur Begründung führte das Finanzamt unter Hinweis auf § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG , R 9.6 Abs. 4 LStR 2008 H. 9.6 "Dreimonatsfrist" und die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes vom 19. Dezember 2005, BStBl II 2006, 378 und vom 16. November 2005, BStBl II 2006, 267 aus, dass der Kläger beim erstmaligen Aufsteigen auf das Schiff für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen für Auswärtstätigkeit geltend machen könne.

    Danach gilt die Dreimonatsfrist für alle Formen der Auswärtstätigkeit (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2005, VI R 30/05, BFHE 212, 218 , BStBl II 2006, 378 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 27. Juli 2004, VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 ).

    Läuft das Schiff zu einem späteren Zeitpunkt zu einer neuen Reise aus, beginnt die Dreimonatsfrist zum Abzug der Verpflegungspauschalen von Neuem (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2005, VI R 30/05, BFHE 212, 218 , BStBl II 2006, 378 ).

    Es ist deshalb nicht mehr danach zu fragen, ob der Ansatz der Pauschalen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH, Urteil vom 19.12.2005, VI R 30/05, BFHE 212, 218 , BStBl II 2006, 378 mit weiteren Hinweisen).

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 12/04

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit bei vorübergehenden

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 393/09
    Zur Begründung führte das Finanzamt unter Hinweis auf § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG , R 9.6 Abs. 4 LStR 2008 H. 9.6 "Dreimonatsfrist" und die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes vom 19. Dezember 2005, BStBl II 2006, 378 und vom 16. November 2005, BStBl II 2006, 267 aus, dass der Kläger beim erstmaligen Aufsteigen auf das Schiff für die ersten drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen für Auswärtstätigkeit geltend machen könne.

    Das Schiff stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weil unter diesen Begriff nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers verstanden werden (BFH, Urteil vom 16. November 2005, VI R 12/04; BFHE 212, 64 ; BStBl II 2006, 267 ).

    Ob tatsächlich ein erhöhter Verpflegungsbedarf anfällt, ist seit der gesetzlichen Neuregelung des Verpflegungsmehraufwands durch das Jahressteuergesetz 1996 ( JStG 1996) vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250, BStBl I 1995, 483) ohne Bedeutung (BFH, Urteil vom 16. November 2005, VI R 12/04, BFHE 212, 64 , BStBl II 2006, 267 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 185/06

    Tagegeld für Schiffsreise für die Tage auf hoher See: Inlandspauschale oder

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 393/09
    In ein inländisches Schiffsregister eingetragene und die deutsche Flagge führende Seeschiffe auf hoher See sind, solange sie sich nicht in Hoheitsgewässern anderer Staaten befinden, als Inland anzusehen (vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.09.2007, 3 K 185/06, DStRE 2008, 552; vgl. auch entsprechend die Fachinformation des Einkommensteuerreferates des Finanzministerium M-V 16/2008 zu Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen an Bord von Schiffen für Seeleute der Bundes oder der Handelsmarine [IV301-11S2353-5/06], Bl. 17 d. BA).
  • BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03

    Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 393/09
    Danach gilt die Dreimonatsfrist für alle Formen der Auswärtstätigkeit (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2005, VI R 30/05, BFHE 212, 218 , BStBl II 2006, 378 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 27. Juli 2004, VI R 43/03, BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357 ).
  • VG Potsdam, 28.04.2009 - 3 L 129/09

    Dienstleistungsstatistik; Voraussetzungen der Auskunftspflicht; mehrfache

    Die aufschiebende Wirkung der Klage (VG 3 K 393/09) der Antragstellerin vom 9. März 2009 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26. November 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Februar 2009 wird angeordnet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht