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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 528/11   

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https://dejure.org/2014,10658
FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 528/11 (https://dejure.org/2014,10658)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.01.2014 - 3 K 528/11 (https://dejure.org/2014,10658)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 3 K 528/11 (https://dejure.org/2014,10658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit von Entschädigungszahlungen an einen Grundstückseigentümer im Hinblick auf die Bemessung der Grunderwerbsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von Entschädigungszahlungen an den Veräußerer im Rahmen der Errichtung einer Windkraftanlage in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbeziehung von Entschädigungszahlungen an den Veräußerer im Rahmen der Errichtung einer Windkraftanlage in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung für Errichtung einer Windkraftanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.08.1990 - II R 22/88

    Berücksichtigung von Entschädigungsaufwendungen zur Ermöglichung eines

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 528/11
    Aus der Gegenleistung scheiden solche Leistungen des Erwerbers aus, die nicht den der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betreffen, insbesondere also für eine andere Leistung aufgewendet werden als für die Verpflichtung, Besitz und Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen (vgl. auch BFH-Urteil v. 08.08.1990, II R 22/88 BFH/NV 1991, 412).

    Aus der Gegenleistung scheiden nur solche Leistungen des Erwerbers aus, die nicht den der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang betreffen, insbesondere also für eine andere Leistung aufgewendet werden als für die Verpflichtung, Besitz und Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen (vgl. BFH-Urteil vom 08.08.1990 II R 22/88, BFH/NV 1991, 412).

  • BFH, 16.02.1994 - II R 114/90

    Grunderwerbsteuer bei Mietentschädigungszahlungen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 528/11
    Dabei ist nicht ausschlaggebend, was die Vertragschließenden als Gegenleistung für das Grundstück bezeichnen, sondern zu welchen Leistungen sie sich verpflichtet haben (BFH-Urteil vom 16. Februar 1994 II R 114/90, BFH/NV 1995, 65).
  • BFH, 11.02.2004 - II R 31/02

    Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erschließungskosten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 528/11
    Es gehören mithin alle Leistungen zur grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 11. Februar 2004 II R 31/02, BStBl II 2004, 521 ).
  • BFH, 27.10.2004 - II R 22/03

    Grunderwerbsteuer: Gegenleistung durch Baulandsausweisung - revisionsrechtliche

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2014 - 3 K 528/11
    Der Erwerb des Grundstücks und die Gegenleistung müssen kausal verknüpft sein (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 II R 22/03, BStBl II 2005, 301 , m. w. N.).
  • BFH, 10.05.2017 - II R 16/14

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks zur

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2014  3 K 528/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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